Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
158 kB
Erstellt
24.04.15, 16:01
Aktualisiert
24.04.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.05.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
46/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
5 562.105
20.04.2015
Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Ortschaft Kleinhau
Beschlussvorschlag:
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
1. Die Errichtung des Kunstrasenplatzes wird weiter verfolgt.
2. Eine Verwirklichung des Vorhabens soll mit den Mitteln der Investitionshilfe des Bundes
erfolgen.
3. Mit der Maßnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der genauen Bezifferung
der Investitionshilfe des Bundes begonnen werden.
4. Die Planung soll durch das Planungsbüro Pätzold + Snowadsky, Osnabrück erfolgen.
5.Vor Beginn der Maßnahme „Errichtung des Kunstrasenplatzes“ ist dem Rat eine
Vereinbarung wegen der teilweisen Übernahme der Unterhaltungs- und Pflegekosten
durch die Sportvereine zur Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90312
Investitionskosten 530.000,00 €
91611
Zuschüsse und evtl. Kreditaufnahmen
(können noch nicht beziffert werden)
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Sachverhalt:
Es wird auf die Beschlussvorlage vom 5.2.2015, Vorlage Nr. 13/2015 sowie dem Beschluss des
Rates von 26.2.2015 verwiesen.
Danach hat am 9.3.2015 ein weiteres Gespräch mit den Vereinsvertretern sowie den
Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltungsleitung stattgefunden.
Grundsätzlich soll an der Errichtung des Kunstrasenplatzes festgehalten werden. Auch sind die
Vereine hiernach bereit, für die Verwirklichung des Vorhabens Eigenleistungen in einer
Größenordnung von 30.000,00 € einzubringen.
Zudem soll wegen einer möglichen Unterstützung ein gemeinsamer Antrag an das RWE sowie die
Sparkasse mit dem Ziel einer Unterstützungsleistung gestellt werden.
Zum Zeitpunkt dieser Unterredung sind bereits Punkte der Investitionshilfen des Bundes für
Kommunen bekannt geworden. Danach wird der Bund insgesamt 3,5 Mrd. € für Investitionen in
den Kommunen zur Verfügung stellen. Die Investitionen dürfen erst nach dem 30.6.2015
begonnen werden. Der Zuschuss für Investitionen soll bei 90 v. H. liegen. Der verbleibende Anteil
von 10 v. H. wird entweder das Land NRW oder die Gemeinde zu übernehmen haben. Die
Verteilungskriterien der Investitionshilfen soll zu 1/3 nach der Einwohnerzahl, zu 1/3 nach der
Höhe der Liquiditätskredite und zu einem weiteren Drittel nach der Höhe der Arbeitslosenzahlen
erfolgen. Nach dem Gesetzentwurf des Bundes entfällt auf das Land Nordrhein-Westfalen ein
Anteil von 1,126 Mrd. € (32,1606 %).
Wieviel hiervon die Gemeinde Hürtgenwald letztlich erhalten wird, ist derzeit nicht zu beziffern.
Erste belastbare Zahlen hierzu werden aller Voraussicht nicht vor Mitte Juni 2015 vorliegen.
Allerdings dürfte ein deutlich höherer Betrag als Zuschuss für die Verwirklichung von Investitionen
(Kunstrasenplatz) zur Verfügung stehen. Außerdem wird in Höhe dieses Zuschusses die im
Haushalt vorgesehene Kreditaufnahme zurück geführt, so dass Tilgungs- und Zinsbelastungen
einerseits und Abschreibungen andererseits in deutlich geringeren Beträgen anfallen werden.
Vor diesem Hintergrund soll das Vorhaben zwar angegangen aber nur mit den Investitionshilfen
des Bundes verwirklicht werden. Die von den fünf Vereinen in Aussicht gestellten Eigenleistungen
(30.000,00 €) sollen dabei mit einfließen.
Damit die Planungen weiter fortgeführt werden können, soll das Planungsbüro Pätzold +
Snowadsky, Osnabrück, das die Machbarkeitsstudie für den Kreis Düren für die Gemeinde
Hürtgenwald erstellt hat, mit der Planung zum frühestmöglichen Zeitpunkt beauftragt werden. Für
die Planung ist mit einem Honorar bei einer Bausumme von 514.000,00 € mit etwa 59.500,00 € zu
rechnen.
Vor Beginn der Maßnahme „ Errichtung des Kunstrasenplatzes“ ist mit den Vereinen eine
Vereinbarung über die künftigen Unterhaltungs- und Pflegekosten abzuschließen. Diese ist dem
Rat zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Da die Investitionshilfe des Bundes für die Gemeinde Hürtgenwald zur Verwirklichung von
Investitionen deutlich höher sein wird als der Bundeszuschuss für die Eigenleistungen der Vereine,
sollte das Vorhaben erst nach der genauen Bezifferung des Bundeszuschusses aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für die Gemeinde Hürtgenwald erfolgen. Hiervon nicht
betroffen ist der bisherige Gesamtbetrag der Eigenleistung der Vereine in Höhe von 30.000,00 €
für das Vorhaben „Kunstrasenplatz“.
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Damit eine frühestmögliche Verwirklichung des Vorhabens erfolgen kann, ist ein Planungauftrag
erforderlich. Hiermit sollte, da das Planungsbüro Pätzold und Snowadsky, Osnabrück die
Machbarbeitsstudie erstellt hat, mit der Planung beauftragt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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