Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Ortschaft Kleinhau)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
158 kB
Erstellt
24.04.15, 16:01
Aktualisiert
24.04.15, 16:01
Beschlussvorlage (Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Ortschaft Kleinhau) Beschlussvorlage (Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Ortschaft Kleinhau) Beschlussvorlage (Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Ortschaft Kleinhau)

öffnen download melden Dateigröße: 158 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 05.05.2015 öffentlich TOP- Nr.: 46/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: 5 562.105 20.04.2015 Errichtung eines Kunstrasenplatzes in der Ortschaft Kleinhau Beschlussvorschlag: Der Rat fasst folgenden Beschluss: 1. Die Errichtung des Kunstrasenplatzes wird weiter verfolgt. 2. Eine Verwirklichung des Vorhabens soll mit den Mitteln der Investitionshilfe des Bundes erfolgen. 3. Mit der Maßnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der genauen Bezifferung der Investitionshilfe des Bundes begonnen werden. 4. Die Planung soll durch das Planungsbüro Pätzold + Snowadsky, Osnabrück erfolgen. 5.Vor Beginn der Maßnahme „Errichtung des Kunstrasenplatzes“ ist dem Rat eine Vereinbarung wegen der teilweisen Übernahme der Unterhaltungs- und Pflegekosten durch die Sportvereine zur Beschlussfassung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90312 Investitionskosten 530.000,00 € 91611 Zuschüsse und evtl. Kreditaufnahmen (können noch nicht beziffert werden) - Seite 1 von 3 - Sachverhalt: Es wird auf die Beschlussvorlage vom 5.2.2015, Vorlage Nr. 13/2015 sowie dem Beschluss des Rates von 26.2.2015 verwiesen. Danach hat am 9.3.2015 ein weiteres Gespräch mit den Vereinsvertretern sowie den Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltungsleitung stattgefunden. Grundsätzlich soll an der Errichtung des Kunstrasenplatzes festgehalten werden. Auch sind die Vereine hiernach bereit, für die Verwirklichung des Vorhabens Eigenleistungen in einer Größenordnung von 30.000,00 € einzubringen. Zudem soll wegen einer möglichen Unterstützung ein gemeinsamer Antrag an das RWE sowie die Sparkasse mit dem Ziel einer Unterstützungsleistung gestellt werden. Zum Zeitpunkt dieser Unterredung sind bereits Punkte der Investitionshilfen des Bundes für Kommunen bekannt geworden. Danach wird der Bund insgesamt 3,5 Mrd. € für Investitionen in den Kommunen zur Verfügung stellen. Die Investitionen dürfen erst nach dem 30.6.2015 begonnen werden. Der Zuschuss für Investitionen soll bei 90 v. H. liegen. Der verbleibende Anteil von 10 v. H. wird entweder das Land NRW oder die Gemeinde zu übernehmen haben. Die Verteilungskriterien der Investitionshilfen soll zu 1/3 nach der Einwohnerzahl, zu 1/3 nach der Höhe der Liquiditätskredite und zu einem weiteren Drittel nach der Höhe der Arbeitslosenzahlen erfolgen. Nach dem Gesetzentwurf des Bundes entfällt auf das Land Nordrhein-Westfalen ein Anteil von 1,126 Mrd. € (32,1606 %). Wieviel hiervon die Gemeinde Hürtgenwald letztlich erhalten wird, ist derzeit nicht zu beziffern. Erste belastbare Zahlen hierzu werden aller Voraussicht nicht vor Mitte Juni 2015 vorliegen. Allerdings dürfte ein deutlich höherer Betrag als Zuschuss für die Verwirklichung von Investitionen (Kunstrasenplatz) zur Verfügung stehen. Außerdem wird in Höhe dieses Zuschusses die im Haushalt vorgesehene Kreditaufnahme zurück geführt, so dass Tilgungs- und Zinsbelastungen einerseits und Abschreibungen andererseits in deutlich geringeren Beträgen anfallen werden. Vor diesem Hintergrund soll das Vorhaben zwar angegangen aber nur mit den Investitionshilfen des Bundes verwirklicht werden. Die von den fünf Vereinen in Aussicht gestellten Eigenleistungen (30.000,00 €) sollen dabei mit einfließen. Damit die Planungen weiter fortgeführt werden können, soll das Planungsbüro Pätzold + Snowadsky, Osnabrück, das die Machbarkeitsstudie für den Kreis Düren für die Gemeinde Hürtgenwald erstellt hat, mit der Planung zum frühestmöglichen Zeitpunkt beauftragt werden. Für die Planung ist mit einem Honorar bei einer Bausumme von 514.000,00 € mit etwa 59.500,00 € zu rechnen. Vor Beginn der Maßnahme „ Errichtung des Kunstrasenplatzes“ ist mit den Vereinen eine Vereinbarung über die künftigen Unterhaltungs- und Pflegekosten abzuschließen. Diese ist dem Rat zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorzulegen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Da die Investitionshilfe des Bundes für die Gemeinde Hürtgenwald zur Verwirklichung von Investitionen deutlich höher sein wird als der Bundeszuschuss für die Eigenleistungen der Vereine, sollte das Vorhaben erst nach der genauen Bezifferung des Bundeszuschusses aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für die Gemeinde Hürtgenwald erfolgen. Hiervon nicht betroffen ist der bisherige Gesamtbetrag der Eigenleistung der Vereine in Höhe von 30.000,00 € für das Vorhaben „Kunstrasenplatz“. - Seite 2 von 3 - Damit eine frühestmögliche Verwirklichung des Vorhabens erfolgen kann, ist ein Planungauftrag erforderlich. Hiermit sollte, da das Planungsbüro Pätzold und Snowadsky, Osnabrück die Machbarbeitsstudie erstellt hat, mit der Planung beauftragt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -