Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
16.09.2013
Erstellt
28.10.13, 12:02
Aktualisiert
28.10.13, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 16.09.2013 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 8
AGIT – Aachener Gesellschaft für Innovation und
Technologietransfer mit beschränkter Haftung
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer
Gesellschaftervereinbarung zur Trennung der
Geschäftsbereiche und Finanzierung des
Technologiezentrumsmanagements
Auf Frage der SPD hin, wie sich die Finanzierung des
Technologiezentrumsmanagements letztendlich darstellen soll,
führt die Verwaltung aus, dass die Laufzeit der
Finanzierungsvereinbarung bis zum 30.06.2019 beschränkt ist.
In
diesem
Zeitraum
werden
sich
die
Instandhaltungsaufwendungen variabel darstellen, so dass in
Jahren mit geringem Bedarf Überschüsse aus der
Bewirtschaftung des Technologiezentrums (BA I und II) der
Rücklage zugeführt werden können, während in Jahren mit
hohem Bedarf diese Mittel zur Deckung eingesetzt werden
können und darüber hinaus benötigte Mittel von den
Gesellschaftern Stadt Aachen und StädteRegion Aachen bis
zur
Gesamthöhe von 1 Mio. € bereitgestellt werden. Eine von der
Gesellschaft vorgelegte Instandhaltungsanalyse lässt vermuten,
dass der Maximalbetrag von 1 Mio. € auskömmlich sein wird.
Die
sich aus dem Betrieb des MTZ und/oder des ZBMT ergebenden
Unter-/Überdeckungen werden auch weiterhin auf Grundlage
bereits bestehender und praktizierter Vereinbarungen durch
bzw. an die Stadt Aachen ausgeglichen.
Der Ausschuss regt an, dass bei Überschreiten der Grenze von
1 Mio. € der Kreistag über die weitere finanzielle Beteiligung
des
Kreises Euskirchen am Technologiezentrumsmanagement
beschließen soll.
Unter Berücksichtigung dieser Erweiterung empfiehlt der
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion
Vogelsang folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag nimmt die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung
der Gesellschafter zur Trennung und Finanzierung der
Geschäftsbereiche zustimmend zur Kenntnis und beschließt
den aufgrund der Vereinbarung erforderlich geworden
geänderten Gesellschaftsvertrag in der als Anlage 2
beigefügten Fassung.
V 59/2013
Die Vertreter des Kreises in den Gremien der AGIT werden zu
entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Änderungen
Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung der AGIT mbH gem. § 53 KrO
NRW i. V. m. § 113 Abs. 1 GO NRW an, vor
Beschlussfassungen im Sinne des § 15 Abs. 5 Satz 4
Gesellschaftsvertrag
die
vorherige
Entscheidung
des
Kreistages einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig