Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
16.09.2013
Erstellt
28.10.13, 12:02
Aktualisiert
28.10.13, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 16.09.2013 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 3
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)
hier: Übernahme der St. Antonius Krankenhaus Schleiden
gGmbH (SAK)
Die CDU-Fraktion spricht sich für eine Übernahme der St.
Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH (SAK) durch die
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)aus. Es gehe bei
dieser Übernahme darum, den Standort Schleiden zu stärken
und somit diese im Südkreis dringend erforderliche Einrichtung
zu erhalten.
Auch die SPD-Fraktion stimmt in vollem Umfange zu, bittet
Herrn
Rossels jedoch um Stellungnahme zu Fragen bezüglich des
Kostenaufwandes und des Beirates.
Herr Dr. Rossels führt hierzu aus, dass die Gesamtvergütung
für
die Übernahme der Geschäftsanteile in Höhe von 498.812,83 €
der anteiligen Verlustausgleichszahlung der Caritas
Trägergesellschaft West gGmbH (CTW) entspricht, die diese in
2004 bei Übernahme der Trägerschaft der ehemaligen „St.
Antonius Betreibergesellschaft Schleiden mbH“ übernommen
hat. Die in dieser Gesellschaft aufgelaufenen Verluste wurden
seinerzeit zu je 50 % von der CTW und der KKM getragen.
Zum 01.01.2014 soll die Geschäftsführung der KKM auch zur
Geschäftsführung der SAK bestellt werden. Auf die Einrichtung
eines Beirates bei der SAK soll für die Übergangszeit bis zur
vollständigen Übernahme in die KKM verzichtet werden. Für
alle
Entscheidungen, die über den festgelegten Kompetenzrahmen
der Geschäftsführung hinausgehen, ist die
Gesellschafterversammlung der SAK unmittelbar zuständig. Im
Innenverhältnis wird die Geschäftsführung an die
Geschäftsordnung der KKM gebunden und unterliegt somit der
Aufsicht durch den Verwaltungsrat der KKM, so dass der
Einfluss des Kreises Euskirchen auch weiterhin gewährleistet
ist.
Auf Nachfrage der Fraktion DIE LINKE erläutert Herr Dr.
Rossels, dass alle Mitarbeiter der SAK übernommen werden
und die vertraglichen Regelungen bestehen bleiben. Mit dem
Betriebsrat der SAK wurde vereinbart, dass für den Zeitraum
von
sieben
Jahren
betriebsbedingte
Kündigungen
ausgeschlossen werden. Zum 01.01.2014 wechselt das
Krankenhaus dann von der kirchlichen in die kommunale
V 62/2013
Trägerschaft. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den
Einrichtungen des Deutschen
Caritasverbandes (AVR) haben bei den bestehenden Verträgen
auch weiterhin Gültigkeit, sowohl für den Übergang als auch
darüber hinaus.
Weiterhin erläutert Herr Dr. Rossels, dass der neue
Krankenhausplan 2015 von den Einrichtungen eine
Zentrenbildung verlange, darüber hinaus müssen vorgegebene
Leistungen erbracht werden. Aufgrund der Übernahme durch
die KKM kann die SAK auch künftig die geforderten Leistungen
erbringen.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt der Übernahme der St. Antonius
Krankenhaus Schleiden gGmbH durch die Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH wie folgt zu:
1. Zum 01.01.2014 erfolgt die Erhöhung der Beteiligung der
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH an der St. Antonius
Krankenhaus Schleiden gGmbH von bisher 49 % auf 93,33
% durch Übernahme von Geschäftsanteilen in Höhe von
13.300 € (44,33 %) der Caritas Trägergesellschaft West
gGmbH (CTW).
2. Die bei der Caritas Trägergesellschaft West gGmbH
verbleibenden Geschäftsanteile in Höhe von 2.000 € (6,67
%) werden nach Umsetzung der Betriebsstättenlösung bis
spätestens 31.12.2015 durch die Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH übernommen.
3. Für die Übernahme der Geschäftsanteile zahlt die
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH eine Vergütung von
insgesamt 498.812,83 €.
4. Bis spätestens 31.12.2015 wird die St. Antonius
Krankenhaus Schleiden gGmbH mit allen Aktiva und
Passiva in die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
übernommen.
5. Den erforderlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages
der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH (Anlage)
wird zugestimmt. Die Vertreter des Kreises Euskirchen in
den Gremien der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und
der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH werden
zu entsprechenden Beschlussfassungen ermächtigt.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig