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Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
16.09.2013
Erstellt
28.10.13, 12:02
Aktualisiert
28.10.13, 12:02
Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen) Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 16.09.2013 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11.1 Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen Die Denkmalschutzwürdigkeit der Hinterlassenschaften der NSZeit wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Die Mehrheit des Ausschusses vertritt die Auffassung, dass den Denkmalbelangen auch jetzt schon durch die erfolgte Ausweisung der Einzeldenkmale ausreichend Rechnung getragen wird. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens fand auf Einladung der Bezirksregierung ein Termin der Fraktionsvorsitzenden mit der Regierungspräsidentin und Vertretern der Denkmalbehörde statt. Die Mitglieder des Ausschusses stellen fest, dass dieser Termin keine neuen Erkenntnisse gebracht hat. Beide Seiten beharren auf ihrem bisherigen Standpunkt. Laut Aussage der Regierungspräsidentin befinde man sich im Rahmen des 2stufigen Verfahrens noch in der 1. Phase. Hier gehe es um den Denkmalwert an sich und politische Sichtweisen, sowie Wirtschaftlichkeitsabwägungen seien sachfremd. Die Fraktionen (Ausnahme Bündnis 90/Die Grünen) stellen den Denkmalwert des "Schelde-Geländes" grundsätzlich in Frage und sprechen sich gegen eine Unterschutzstellung über den Geltungsbereich der Bodendenkmalfläche hinaus aus. Zur Verdeutlichung ihres Standpunktes beschließen die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang Folgendes: 1. Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang sprechen sich gegen die Verwaltungsvorlage gemäß Z 7 zu D72/2013 aus. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) 2. Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang sprechen sich im Sinne der Verwaltungsvorlage für die geplante Ausweisung des Bodendenkmals aus D 72/2012 Abstimmungsergebnis: einstimmig 3. Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang sprechen sich im Sinne der Verwaltungsvorlage für die räumliche Ausweitung des Flächendenkmals analog des Bodendenkmals aus. Abstimmungsergebnis: einstimmig