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Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park"; hier: a) Auswertung der im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen, b) Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
149 kB
Erstellt
24.04.15, 16:01
Aktualisiert
24.04.15, 16:01
Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park";
hier: a) Auswertung der im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 
             BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park";
hier: a) Auswertung der im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 
             BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 05.05.2015 öffentlich TOP- Nr.: 44/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 15.04.2015 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hürtgenwald mit der Bezeichnung "Bike-Park"; hier: a) Auswertung der im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen, b) Feststellungsbeschluss Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Bike-Park“ in seiner Fassung nach der Abstimmung über die eingegangenen Anregungen. Der nach der Offenlage überarbeiteten Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird vollinhaltlich beigetreten (Feststellungsbeschluss). Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 u. a. die frühzeitige Beteiligung der vorgenannten Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 05.01.2015 bis zum 23.01.2015. In der Gemeinderatssitzung am 26.02.2015 hat der Gemeinderat die eingegangenen Anregungen zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde in der vorgenannten Sitzung die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 16.03. bis einschließlich 17.04.2015 stattgefunden. - Seite 1 von 2 - Die dabei eingegangenen Anregungen wurden in Abstimmung mit der Verwaltung durch Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann ausgewertet und sind der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die eingegangenen Anregungen finden Sie unter Anlage 2. Die Auswertungstabelle über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung ist zu Ihrer Information als Anlage 3 nochmals beigefügt. Die überarbeitete Begründung mit Umweltbericht liegen als Anlagen 4 und 5 bei. Die eigentliche Planzeichnung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes hängt während der Sitzung aus. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es wird gebeten, über die einzelnen Anregungen zu beraten und zu beschließen und für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes den entsprechenden Feststellungsbeschluss zu fassen. 5 Anlagen Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -