Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
94 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 04.12.2014
öffentlich
186/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Abt. 5/
Gebührenkalk.
Übergangsheime
2015
05.11.2014
TOP- Nr.:
Datum:
Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Richtigkeit der als Anlage 1 beiliegenden Gebührenkalkulation wird festgestellt.
2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 8,60 €,
für Strom 15,80 € und Heizung 29,15 €.
3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw.
Übergangsheimen wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90531
Sachverhalt:
Nach § 6 KAG sind für die o.a. Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen
Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und
Übergangsheime. Für diese Gebäude sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu
kalkulieren.
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Die Gebührenkalkulation für das 2015 ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Zu berücksichtigen
war, dass im Laufe des Jahres 2014 die Zahl der Aussiedler und ausländischen Flüchtlingen stark
angestiegen ist. Aus diesem Grunde mussten zusätzliche gemeindeeigene Räumlichkeiten in der
Dechant-Weisweiler-Straße 2 sowie verschiedene Wohnungen angemietet werden.
Da alle genutzten Räumlichkeiten dem gleichen Zweck dienen, Aussiedlern bzw. ausländischen
Flüchtlingen eine Unterbringung zu ermöglichen, steht der Erhebung einer einheitlichen
Benutzungsgebühr rechtlich nichts entgegen.
Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2015 zu erlassenden Satzung über die Erhebung
einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw.
asylbegehrende Ausländer in der Gemeinde Hürtgenwald.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Unter Berücksichtigung der Änderungen bei der Zahl der unterzubringenden Personen und der
Anzahl der genutzten Gebäude bzw. Räumlichkeiten sollten die Gebühren in der oben
dargestellten Form beschlossen werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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