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Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
94 kB
Erstellt
21.11.14, 16:01
Aktualisiert
21.11.14, 16:01
Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015) Beschlussvorlage (Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 04.12.2014 öffentlich 186/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Übergangsheime 2015 05.11.2014 TOP- Nr.: Datum: Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Richtigkeit der als Anlage 1 beiliegenden Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 8,60 €, für Strom 15,80 € und Heizung 29,15 €. 3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90531 Sachverhalt: Nach § 6 KAG sind für die o.a. Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und Übergangsheime. Für diese Gebäude sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu kalkulieren. - Seite 1 von 2 - Die Gebührenkalkulation für das 2015 ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Zu berücksichtigen war, dass im Laufe des Jahres 2014 die Zahl der Aussiedler und ausländischen Flüchtlingen stark angestiegen ist. Aus diesem Grunde mussten zusätzliche gemeindeeigene Räumlichkeiten in der Dechant-Weisweiler-Straße 2 sowie verschiedene Wohnungen angemietet werden. Da alle genutzten Räumlichkeiten dem gleichen Zweck dienen, Aussiedlern bzw. ausländischen Flüchtlingen eine Unterbringung zu ermöglichen, steht der Erhebung einer einheitlichen Benutzungsgebühr rechtlich nichts entgegen. Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2015 zu erlassenden Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw. asylbegehrende Ausländer in der Gemeinde Hürtgenwald. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Unter Berücksichtigung der Änderungen bei der Zahl der unterzubringenden Personen und der Anzahl der genutzten Gebäude bzw. Räumlichkeiten sollten die Gebühren in der oben dargestellten Form beschlossen werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -