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Beschlusstext (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
82 kB
Datum
15.02.2016
Erstellt
17.02.16, 18:41
Aktualisiert
17.02.16, 18:41
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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses am 15.02.2016 7 Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt 623/2015 2. Ergänzung 1. Die Entscheidung über einen Standort in Liblar (Klosengartenstraße oder Max-Planck-Straße) wird bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 08.03.2016 zurückgestellt, da wertbare Angebote von Investoren zur heutigen Sitzung nicht vorliegen. Dargestellt werden soll neben dem Investorenmodell auch der Bau in städtischer Regie. 2. Die Stadt Erftstadt errichtet auf dem Grundstück Landstraße 64 (vgl. Nr. 5 in der Anlage 2 zur Vorlage 623/2015) in Erftstadt-Dirmerzheim ein Mehrfamilienhaus zur Unterbringung von ca. 30 anerkannten Asylsuchenden. Im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird ein Betrag in Höhe von 1.170.000,- € zum Bau des Gebäudes zur Verfügung gestellt. 3. Die Stadt Erftstadt errichtet auf dem Grundstück Carl-Schurz-Straße 155 (vgl. Anlage 2 zu dieser Vorlage) ein Mehrfamilienhaus zur Unterbringung von anerkannten Asylsuchenden. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Rates eine Kostenschätzung vorzulegen. 4. Die Entscheidung über die Errichtung eines Mehrfamilienhauses zur Unterbringung von anerkannten Asylsuchenden auf dem Eckgrundstück Bliesheimer Straße/Frauenthaler Straße (vgl. Nr. 12 in der Anlage 2 zur Vorlage 623/2015) wird zurückgestellt. 5. Durch die Stadt werden weiterhin Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet und für die Unterbringung von anerkannten Asylsuchenden genutzt. 6. In der Martinus-Förderschule in Erftstadt-Friesheim werden vorsorglich Räume zur Verfügung gehalten, um im Bedarfsfall zur Abdeckung von Spitzen dort bis zu 50 Asylsuchende unterbringen zu können. Die Nutzung für die Unterbringung wird auf zwei Jahre beschränkt. Die Bevölkerung in Friesheim wird über diese Entscheidung in geeigneter Form informiert. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung der Unterkünfte die Erfahrungen der in Erftstadt langjährig lebenden Flüchtlingen und anerkannten Asylbewerbern sowie der ehrenamtlich tätigen Organisationen einzubeziehen. Diese Einbindung soll die angestrebte Integration fördern und die praktischen Erfahrungen der Bewohner/innen nutzen. Inhaltlich wird dieser Punkt in den Sozialausschuss verwiesen, in dem auch die Anregung des Frauenbeirates zur geschlechtsspezifischen Unterbringung beraten wird. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, die Preisentwicklung am freien Wohnungsmarkt zu beobachten und in einem Jahr einen Bericht vorzulegen. 9. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sitzung am 08.03.2016 die Übersichtsliste über die zur Verfügung stehenden Grundstücke zu präzisieren und besonders die zeitliche Realisierung darzustellen. Insbesondere zu den Grundstücken lfd. Nr. 6, 9 und 10 ist darzustellen, wie schnell diese verfügbar sind. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Haupt- Finanz- und Personalausschusses vom 15.02.2016 Seite 2