Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
26.02.15, 14:44
Aktualisiert
26.02.15, 14:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Zwischen
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– im folgenden »Verpächter« genannt –
und
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– im folgenden »Pächter« genannt –
wird folgender
P A C H T V E R T R A G
über die Internet-Domain ________________
geschlossen.
§ 1 Pachtgegenstand
Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens _________________, im folgenden »Domain« genannt.
Der Verpächter verpflichtet sich, dem Pächter das uneingeschränkte Nutzungsrecht an
der Domain und den Genuss der Erträge während der Pachtzeit zu gewähren.
Für eine Unterverpachtung ist die Zustimmung des Verpächters erforderlich.
§ 2 Pachtzins, Fälligkeit, Nebenkosten
Der Pachtzins für die Domains beträgt EUR __________ pro Monat (in Worten:
________________________________________________________), zuzüglich der
jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Pachtzins ist jeweils bis zum Dritten des Monats im voraus fällig.
Der Pachtzins ist auf folgendes Konto zu überweisen:
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§ 3 Pachtbeginn, Pachtzeit, Kündigung
Die Pacht der Domain beginnt am ___ ___ ______.
Der Pachtvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien
durch schriftliche Erklärung gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von ____ Monaten zum Monatsende (ordentliches Kündigungsrecht).
§ 4 Außerordentliche Kündigung
Eine Kündigung des Pachtvertrags aus wichtigem Grund mit dann sofortiger Wirkung
bleibt den Parteien unbenommen (außerordentliches Kündigungsrecht).
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Pächter mit zwei oder mehreren
Monatspachten in Verzug ist oder bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß
gegen § 5 Nr. 2 oder 3 vor.
§ 5 Haftung, Rechte Dritter, Inhalte
Beide Parteien haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Der Pächter sichert zu, dass er unter der Domain keine Inhalte in das Internet einstellen
wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder
Vereinbarungen des Verpächters mit Dritten verstößt.
Der Pächter sichert insbesondere zu, dass die unter den Domains dargebotenen Inhalte
keinen diskriminierenden, rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden und
keinen links- bzw. rechtsradikalen Bezug haben.
Der Pächter verpflichtet sich, den Verpächter von allen Ansprüchen, welche aus der
vom Pächter zu vertretenen Verletzung von geltendem Recht bzw. Rechten Dritter resultieren, sofort und vollumfänglich freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst
insbesondere auch die Freistellung von nationalen und internationalen Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten, WIPO-Verfahren).
§ 6 Inhaber, admin-c, Freigabe der Nutzung der Domain
Der Verpächter der Domain bleibt als Domain-Inhaber und admin-c in der entsprechenden WHOIS-Datenbank eingetragen.
Die Domain wird während der Dauer des Pachtvertrages auf folgende Internet-Adresse
des Pächters weitergeschaltet: ______________________________.
[oder]
Der Pächter erhält die entsprechenden Zugangscodes, um selbst Internetdienste wie
Webspace und eMail-Accounts einzurichten und zu nutzen.
[oder]
Der Pächter wechselt mit der Domain zu einem anderen Provider. Der Verpächter verpflichtet sich, allen erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z.B. KK-Antrag) unverzüglich
nachzukommen. Ein Wechsel des Domain-Inhabers und/oder admin-c-Wechsel findet
auch in diesem Fall nicht statt. Die Kosten für den Providerwechsel trägt der Pächter.
(nicht Zutreffendes streichen)
§ 7 Ersatzansprüche für Wertsteigerungen
Ersatzansprüche des Pächters für wertsteigernde Aufwendungen für den Pachtgegenstand oder aufgrund sonstiger wertsteigernder Effekte gleich aus welchem Rechtsgrund
– insbesondere auch solche aus Bereicherungsrecht – bleiben vollumfänglich ausgeschlossen.
§ 8 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist – soweit
ein solcher wirksam vereinbar ist – _____________________________.
§ 9 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel selbst.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen
nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und vor
allem wirtschaftlich Gewollten rechtswirksam möglichst nahe kommt.
Sind Bestimmungen dieses Vertrages auslegungs- oder ergänzungsbedürftig, erfolgt
die Auslegung oder Ergänzung unter weitestgehender Berücksichtigung von Zweck und
Inhalt des Vertrages; sowie dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien, wenn diese
die Auslegungs- oder Ergänzungsbedürftigkeit erkannt hätten. Gleiches gilt für den Fall
von Regelungslücken.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
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Ort, Datum
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Pächter
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Ort, Datum
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Verpächter