Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
25.04.16, 15:02
Aktualisiert
25.04.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
01.12.2015
22
Bebauungsplan Nr.175,E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt
I. Änderung des Geltungsbereiches, der Bezeichnung
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
III. Beschluss über die Offenlage 602/2015
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, das Plangebiet entsprechend dem als
Anlage beigefügten Anlageplan zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Bezeichnung des Bauleitplans wird geändert in: Bebauungsplan Nr. 175, Erftstadt-Köttingen,
Nahversorgungsmarkt.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung die
frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan
Nr.175, E.-Köttingen, Nahversorgungsmarkt, die öffentliche Auslegung (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Die V602/2015 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
14 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)