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Beschlussvorlage (Ausbau des Restteilstückes der Gemeindestraße "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack vom jetzigen Ausbauende (Haus-Nr. 39) bis Haus-Nr. 22; hier: Vorstellung des Ausbauentwurfs)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
153 kB
Erstellt
29.05.15, 12:01
Aktualisiert
29.05.15, 12:01
Beschlussvorlage (Ausbau des Restteilstückes der Gemeindestraße "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack vom jetzigen Ausbauende (Haus-Nr. 39) bis Haus-Nr. 22;
hier: Vorstellung des Ausbauentwurfs) Beschlussvorlage (Ausbau des Restteilstückes der Gemeindestraße "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack vom jetzigen Ausbauende (Haus-Nr. 39) bis Haus-Nr. 22;
hier: Vorstellung des Ausbauentwurfs)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 09.06.2015 öffentlich TOP- Nr.: 67/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3, Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 20.05.2015 Ausbau des Restteilstückes der Gemeindestraße "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack vom jetzigen Ausbauende (Haus-Nr. 39) bis Haus-Nr. 22; hier: Vorstellung des Ausbauentwurfs Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat, der in der Sitzung für den Ausbau des Teilstückes der Gemeindestraße „Zum Schnepfenflug“ zwischen den Häusern Nr. 39 und 22 vorgestellten Ausbauplanung im Trennsystem (Fahrbahn mit einseitigem Gehweg) zuzustimmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91211 ca. 250.000,00 € Baukosten, ca. 261.000,00 € (Einnahmen/Beiträge) Sachverhalt: Der Ausbau des Restteilstückes der Straße „Zum Schnepfenflug“ vom jetzigen Ausbauende bis zur Einmündung der Straße „Im Unterdorf“ gliedert sich beitragsrechtlich in zwei Teilabschnitte. Der 1. Abschnitt umfasst den Bereich zwischen dem jetzigen Ausbauende (Haus-Nr. 39) und Haus-Nr. 22. Bei diesem Abschnitt handelt es sich um den erstmaligen Ausbau. Dieser wird nach dem Baugesetzbuch (90 % Anliegerbeiträge) abgerechnet. - Seite 1 von 2 - Das restliche Teilstück (2. Abschnitt) zwischen Haus-Nr. 20 bis Einmündung „Im Unterdorf“ gilt als „vorhandene Straße“ und wird nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) abgerechnet. Für beide Straßenabschnitte wurden jeweils separate Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die Informationsveranstaltungen für den 1. Abschnitt haben am 02.03. und 15.04.2015 in der Grundschule Vossenack stattgefunden. Dabei wurde sich mit den Anliegern darauf verständigt, dass der erstmalige Ausbau des besagten Teilstückes in Form einer 5 m breiten Fahrbahn und einem 1,50 m breiten Gehweg auf der nördlichen Straßenseite durchgeführt wird. Bei der letzten Informationsveranstaltung wünschten die Anlieger, dass der Ausbau noch in diesem Jahr erfolgen soll. Deshalb wird Herr Nork vom Ing.-Büro Nork & Berger den Ausbauplan in der Sitzung vorstellen, damit der Ausbau in der Gemeinderatssitzung am 25.06.2015 beschlossen werden kann. Für das restliche Teilstück (2. Abschnitt) besteht seitens der Anlieger noch Informationsbedarf bezüglich Beitragsabrechnung und Ausbauart. Nähere Informationen hierzu erfolgen in der Gemeinderatssitzung am 25.06.2015. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -