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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
25.04.16, 15:02
Aktualisiert
25.04.16, 15:02
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße
Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 01.12.2015 27 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB 618/2015 I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den im Anlageplan ersichtlichen ursprünglichen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178, ErftstadtLechenich, Bonner Straße, entsprechend der Darstellung zu vergrößern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Gemäß §§ 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 178, E.-Lechenich, Bonner Straße, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Die V618/2015 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)