Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
25.04.16, 15:02
Aktualisiert
25.04.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
01.12.2015
26
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung 603/2015
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 182, E.- Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des derzeit in Erarbeitung befindlichen städtebaulichen Konzeptes, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4
(1) BauGB durchzuführen.
Die V603/2015 wird mit der Ergänzung bezüglich der Abbiegespur auf der B 265 dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)