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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
25.04.16, 15:02
Aktualisiert
25.04.16, 15:02
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 01.12.2015 26 Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung 603/2015 I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 182, E.- Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des derzeit in Erarbeitung befindlichen städtebaulichen Konzeptes, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Die V603/2015 wird mit der Ergänzung bezüglich der Abbiegespur auf der B 265 dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)