Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
09.06.2015
Erstellt
27.04.16, 15:04
Aktualisiert
27.04.16, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
09.06.2015
12.1
Bebauungsplan Nr. 177, E.-Lechenich, Frenzenstraße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung 101/2015 1. Ergänzung
Die SPD-Fraktion beantragt für den Bereich zwischen dem Zugang Schlosspark und der
Richardstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
7 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 (a) BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177, E. – Lechenich, Frenzenstraße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Im vereinfachten Verfahren wird von dem Umweltbericht
sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Vorhabenträger auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungs- und Nutzungskonzepts einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und die
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.
Nach eingehender Diskussion wird über die Vorlage wie Beschluss der Verwaltung abgestimmt,
wobei die Planung der Tiefgarage sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiigung Bestandteil des
weiteren Verfahrens sein soll.
Die V101/2015 1. Ergänzung wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)