Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
28.04.15, 19:10
Aktualisiert
28.04.15, 19:10
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.05.2015
52/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/2
Frau Kreutz, Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
I/2
22.04.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
Gründung eines Schulzweckverbandes auf Kreisebene im Förderschulbereich;
hier: Beitrittsbeschluss der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt,
1. den Beschluss unter TOP 11 der 4. Sitzung des Gemeinderates am 23.10.2014 dahingehend
zu revidierenden, dass im Bereich des Förderschwerpunktes LES nur Kinder aus den Ortsteilen
Gey, Straß, Horm und Schafberg, jedoch im Bereich des Förderschwerpunktes geistige
Entwicklung mit dem gesamten Gemeindegebiet bei entsprechend festgestelltem Förderbedarf
und Wunsch der Eltern, eine Förderschule im Kreis Düren besuchen werden,
2.dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren im Bereich der Förderschwerpunkte LES nur mit
den Ortsteilen Gey, Straß, Horm und Schafberg, jedoch im Bereich des Förderschwerpunktes
geistige Entwicklung mit dem gesamten Gemeindegebiet auf der Grundlage der beigefügten
Satzung beizutreten.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90324
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jährlich ca. 160.000,00 € ./. verringerte
Kreis-/Jugendamtsumlage
Sachverhalt:
In der HVB-Konferenz am 22.04.2015 hat der Landrat des Kreises Düren den Entwurf der Satzung
für den Zweckverband der Förderschulen im Kreis Düren, der gemeinsam im Arbeitskreis
Schulver-waltungsämter erarbeitet wurde, vorgelegt.
Die Bezirksregierung Köln teilte mit Schreiben vom 04.03.2015 das Ergebnis ihrer Prüfung des
Satzungsentwurfs mit. Der daraufhin bestehende Abstimmungsbedarf konnte in einem gemeinsamen Gespräch am 07.04.2015 erörtert werden. Die aus Sicht der Bezirksregierung zu berücksichtigenden Aspekte/Änderungen wurden im nun vorliegenden Entwurf eingearbeitet, so dass
gegen diese Fassung aus Sicht der oberen Kommunalaufsicht derzeit keine Bedenken bestehen.
Einzelne Regelungen, so z.B. auch § 14 Abs. 4 und 5 „Umlage“, mussten gegenüber der
gemeinsam erarbeiteten Fassung geändert werden. Die Fassungen der §§ 3 und 17 wurden vorab
mit den Kommunen erörtert, die jetzt als Schulträger ihr Vermögen in den neuen Zweckverband
einbringen.
Im Rahmen der Prüfung des Satzungsentwurfes teilte die Bezirksregierung Köln mit, dass
Kommunen, die mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung ihre Schulträgeraufgaben im Bereich der
Förderschulen delegierend auf eine andere Kommune übertragen haben, nicht mehr Aufgabenträger und insofern nicht berechtigt sind, einem Zweckverband beizutreten, dessen Aufgabe die
Schulträgerschaft im Bereich Förderschulen sein soll. Insofern seien bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen vor einem Beitritt zu kündigen bzw. aufzuheben. Die betroffenen Kommunen
wurden Mail vom 08.04.2015 bereits ausdrücklich auf diese Bedenken der Bezirksregierung Köln
hingewiesen. Vorliegende Kündigungen/Auflösungen wurden der Bezirksregierung Köln mit der
Bitte um Prüfung übersandt, noch fehlende Kündigungen bzw. Auflösungen müssen dringend
nachgereicht werden.
Personal:
Mit Blick auf die noch anstehenden Vorbereitungsarbeiten, erforderlichen Beschlüsse, Genehmigungen etc. ist nicht davon auszugehen, dass der Förderschulzweckverband vor dem 01.08.2015
gegründet werden kann.
In den Zweckverbänden Schirmerschule und Düren-Niederzier-Merzenich sind befristet bis zum
30.06. bzw. 31.07.2015 Mitarbeiter/innen eingestellt. Es handelt sich hierbei um die
Schulsozialarbeiterin der Bürgewaldschule (ehemals BuT –Bildung und Teilhabe-, jetzt
Landesmittel) und Beschäftigte in der Schirmerschule, die im Bereich OGS bzw. Essensausgabe
tätig sind. Vereinbarungsgemäß sollten keine Vertragsverlängerungen der bisherigen Träger ausgesprochen werden, sondern das Personal über den neuen Zweckverband weiter beschäftigt
werden.
Mit Blick auf die Fürsorgepflicht und den Vertrauensschutz gegenüber den Beschäftigten sowie
der noch verbleibenden Zeitschiene wird nunmehr angeregt, dass die jetzigen Träger diese befristeten Verträge für diejenigen, die auch zukünftig weiter beschäftigt werden sollen, befristet bis
Ende 2015 zu den derzeitigen Konditionen verlängern. Da die Schulverbände Schirmerschule und
Düren-Niederzier-Merzenich derzeit noch Träger sind und Entscheidungen für ihre Schulen treffen
können, können sie die Verträge grundsätzlich laut Auffassung der Bezirksregierung Köln über
den 01.08.2015 hinaus noch verlängern. Das Personal geht dann ab dem 01.08.2015 gemäß
§ 613 a BGB auf den neuen Schulträger, sprich den Förderschulzweckverband im Kreis Düren,
über.
Da dieses Vorgehen von den bisherigen Absprachen abweicht, wurden die Mitglieder der HVBKonferenz gebeten, diese Verlängerungen durch die jetzigen Schulträger bis 31.12.2015 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
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Genehmigung nach § 81 Abs. 3 SchulG
Mit Schreiben vom 05.03.2015 genehmigte die Bezirksregierung Köln gemäß § 81 Abs. 3 SchulG
NRW die Beschlüsse des Kreistages Düren vom 04.11.2014.
Nicht in der Genehmigung enthalten sind die Erweiterungen der Förderschwerpunkte der
Schirmerschule sowie der Bürgewaldschule. Entsprechende Nachfragen bei der Bezirksregierung
Köln blieben bis zum Gespräch am 04.04.2015 unbeantwortet. Anlässlich dieses Gespräches
erklärte die für Schulorganisation zuständige Sachbearbeiterin, dass noch Beschlüsse der bisherigen Zweckverbände auf Erweiterung der Förderschwerpunkte nach dem 01.08.2015 fehlen würden und diese noch vorgelegt werden müssen.
Hierüber äußerten die Vertreter/innen des Kreises unmittelbar im Gespräch ihr Unverständnis, da
nach dem vorausgegangenen regen Schrift-/Mailverkehr zwischen der Bezirksregierung Köln, dem
Kreis Düren und der Gemeinde Merzenich davon ausgegangen werden konnte, dass seitens der
Kommunen alles Erforderliche für die Erteilung der Genehmigung erledigt wurde.
So erfolgte nach Übersendung der gefassten Beschlüsse aus Jülich und Merzenich zur Übertragung der Trägerschaft auf den neu zu gründenden Zweckverband weder an die Kommunen noch
an den Kreis Düren eine Rückmeldung auf fehlende Beschlüsse bezgl. der Erweiterung der
Förderschwerpunkte. Spätestens mit der Erteilung der Genehmigung nach § 81 Abs. 3 SchulG
vom 05.03.2015 waren aus Sicht des Kreises alle Zweifel ausgeräumt.
Die Bezirksregierung wurde daher jetzt um ein Überdenken ihrer Rechtsauffassung gebeten.
Ggfls. werden aber die Zweckverbände Bürgewaldschule und Schirmerschule entsprechende
Beschlüsse im Rahmen der Dringlichkeit einholen müssen, so dass die erforderlichen
Genehmigungen erteilt und Kinder mit den betroffenen Förderschwerpunkten an den jeweiligen
Schulen aufgenommen werden können. Diese Dringlichkeit ist nun geboten, da in nächster Zeit
keine weiteren Verbandsversammlungen geplant sind, das Genehmigungsverfahren aber zeitnah
zum Abschluss gebracht werden muss.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Da dem entgegenstehende Gründe nach alledem nicht zu erkennen sind, wird dem Rat der
Gemeinde Hürtgenwald empfohlen, zu beschließen, dem Förderschulzweckverband im Kreis
Düren auf der Grundlage der beigefügten Satzung beizutreten.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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