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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
40 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
17.01.14, 21:18
Aktualisiert
17.01.14, 21:18

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 27. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 19.12.2013 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:32 Uhr Ende: 19:42 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel SPD: Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Dove, Frau Drewes-Meyer, Herr Goedeke, Herr Grünert, Herr Heidemann, Herr Kühnel, Frau Lehne, Herr Leiding, Herr Nagel, Herr Puchert-Blöbaum, Herr Thimm CDU: Herr Daake, Herr Domke, Herr Fiedler, Herr Gräfe, Herr Habicht, Herr Hohberger, Herr Meckelmann, Herr Meier-Krumsiek, Herr Niehage, Frau Risy, Herr Schmidt, Herr Siese, Herr Steiner B90/Grüne: Frau Bode, Herr Hachmeister, Herr Kantim, Herr Lasar FDP: Herr Blöbaum, Herr Eger ABS: -- Verwaltung: Kämmerer Herr Lange, Herr Niebuhr, Frau Sunkovsky Zuhörer: 5 Presse: 1 Hinsichtlich der Abwesenheit von RM Herrn Euler wird auf TOP 3 der öffentlichen Sitzung des Rates am 21. Februar 2013 verwiesen. Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung verweist BM Herr Schemmel auf die verteilten Tischvorlagen zu TOP 11 und TOP 18 des öffentlichen Teils der Sitzung. Änderungs- bzw. Erweiterungsvorschläge zur Tagesordnung bestehen nicht. Sodann informiert er darüber, dass in dieser Sitzung zahlreiche Satzungen verabschiedet werden, die öffentlich bekanntgemacht werden müssen, der Platz in dem Bekanntmachungskasten am Rathaus jedoch hierfür nicht ausreiche. Daher bittet er darum, dass die Verwaltung den Bekanntmachungskasten der Fraktionen vorübergehend hierfür nutzen dürfe. Die Fraktionen stimmen diesem Vorschlag zu. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. -2- 2. Anfragen der Ratsmitglieder Es werden keine Anfragen gestellt. 3. Informationen des Bürgermeisters BM Herrn Schemmel liegen an dieser Stelle keine Informationen vor. 4. Berichte der gemeindlichen Vertreter aus den Verbänden und sonstigen Gremien Neben den der Einladung hinterlegten Berichten über die Verbandsversammlung des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe am 27.11.21013 und über die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe am 29.11.2013 ist zu diesem TOP ein Bericht über die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe (GAL) am 06.12.2013 sowie ein Bericht der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) am 20.11.2013 im Ratsinformationssystem hinterlegt. 5. Anträge der Fraktionen 5.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 21.11.2013 Erstellung eines "freiwilligen" Haushaltssicherungskonzeptes hier: Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2013 beschließt der Rat, den Bürgermeister zu beauftragen, einen freiwilligen Konsolidierungsplan in Form eines Haushaltssicherungskonzeptes auf der Basis des § 76 GO NRW vorzulegen. - einstimmig - 5.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.12.2013 Ausschussumbesetzung hier: Entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.12.2013 beschließt der Rat folgende Ausschussumbesetzung: Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr: neu: Vertreter: Dr. Marseille, Jürgen bisher: -- - einvernehmlich - 6. Fortschreibung des Frauenförderplans 2013 - 2015 Der Rat beschließt den Bericht über die Personalentwicklung, den Bericht über die durchgeführten Maßnahmen sowie die Fortschreibung des Frauenförderplans in der vorgelegten Fassung (Drucksache 88/2013). - 33 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) - 7. Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Eingangs führt BM Herr Schemmel aus, dass –wie in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vereinbart- die gewünschte Gegenüberstellung der Ursprungs- und der Neufassung der Hauptsatzung mit Kennzeichnung der Änderungen den Fraktionsvorsitzenden durch die Verwaltung vorgelegt worden sei. Sodann schlägt RM Herr Hachmeister vor, § 9 Abs. 1 S. 2 der neugefassten Hauptsatzung („Die Zahl -3- der Ausschussmitglieder soll ungerade sein.“) ersatzlos zu streichen. Er begründet dies damit, dass es hierdurch eventuell zu einer Benachteiligung kleiner Parteien kommen könne. RM Herr Meckelmann entgegnet hierauf, dass dieser Aspekt zwar bedacht werden müsse, jedoch in dieser Sitzung ein Beschluss gefasst werden sollte, da eine Änderung dieser Vorschrift bei Bedarf durch den neu gewählten Rat möglich sei. Ergänzend weist BM Herr Schemmel darauf hin, dass es sich bei der Regelung um eine Soll-Vorschrift handele, so dass bei der Bildung der Ausschüsse für die nächste Legislaturperiode in begründeten Fällen davon abgewichen werden könne. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Der Rat beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Drucksache 121/2013). - 30 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 3 Enthaltung(en) – (Die Satzung ist in der beschlossenen Form als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift.) 8. Abfallentsorgung Umstieg auf ein differenziertes Volumensystem hier: 8.1 Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2014 Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28.11.2013 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2013 stimmt der Rat der Abfallgebührenkalkulation der Gemeinde Leopoldshöhe für das Jahr 2014 in der vorgelegten Fassung (Drucksache 113/2013) zu. mehrheitlich dafür (Die Abfallgebührenkalkulation ist in der beschlossenen Form als Anlage 2 Bestandteil dieser Niederschrift.) 8.2 Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung - Abfallentsorgungssatzung - in der Gemeinde Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28.11.2013 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2013 beschließt der Rat die Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung – Abfallentsorgungssatzung – in der Gemeinde Leopoldshöhe (Drucksache 114/2013) unter Berücksichtigung der seitens des Fachausschusses vorgeschlagenen Änderung (Verweis in § 11 auf § 8). - 18 Ja-Stimme(n), 15 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) – (Die Satzung ist in der beschlossenen Form als Anlage 3 Bestandteil dieser Niederschrift.) 8.3 Neufassung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28.11.2013 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2013 beschließt der Rat die Neufassung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Drucksache 115/2013). mehrheitlich dafür (Die Satzung ist in der beschlossenen Form als Anlage 4 Bestandteil dieser Niederschrift.) 9. Friedhofsangelegenheiten Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestathier: tungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 28.11.2013 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse: -4- a) Der Rat beschließt die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe. b) Der Rat beschließt die Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung (Drucksache 112/2013). - einstimmig – (Die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderungssatzung sind in der beschlossenen Form als Anlage 5 Bestandteil dieser Niederschrift.) 10. 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013 Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung vom 11.12.2013 stimmt der Rat der Gebührenkalkulation/Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Abwasseranlage im Jahr 2014 in der Fassung der am 11.12.2013 verteilten Tischvorlage zu und beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013 in der Fassung der Drucksache 120/2013. - 24 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 7 Enthaltung(en) – (Die Gebührenkalkulation/Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die Änderungssatzung sind in der beschlossenen Form als Anlage 6 Bestandteil dieser Niederschrift.) 11. Personalsituation Freiwillige Feuerwehr Eingangs zu diesem TOP verweist BM Herr Schemmel auf die verteilte Tischvorlage und ergänzt, dass es hinsichtlich der zur Diskussion stehenden Regelung einer Erstattung von Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Sportstudio bzw. Sportverein ca. 20 Interessierte bei der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe gebe. Auf den Einwand von RM Frau Bode, dass sich die Regelung ausschließlich auf Feuerwehrmänner beziehe und geschlechterneutral verfasst werden sollte, erwidert BM Herr Schemmel, dass dies durch den Zusatz (SB = Sammelbegriff) bereits erfolgt sei. In der sich nun anschließenden Diskussion besteht Einigkeit darüber, dass –entgegen der in der Tischvorlage genannten Summe- über einen Erstattungsbetrag i.H.v. 30,00 € monatlich abgestimmt werden solle, da dies auch die bisherige Diskussionsgrundlage dargestellt habe. Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss: Der Ratsbeschluss über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr vom 20. Dezember 2001 wird wie folgt geändert: I. Ziffer X. erhält folgende Fassung: X. Sonstige Leistungen 1. Die bisher vom Feuerschutzträger übernommenen Beiträge zur Sterbekasse und zum Kreisfeuerwehrverband werden auch weiterhin von diesem getragen. 2. Der Träger des Feuerschutzes erstattet dem Feuerwehrmann (SB) die Kosten für die Mitgliedschaft in einem Sportstudio bzw. Sportverein in Höhe von 50 % der Grundgebühr, maximal jedoch 30,00 € monatlich für einen Zeitraum bis zu 2 Jahren. II. Die vorgenannte Regelung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. - 28 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) - -5- 12. Haushaltsplanentwurf 2014 12.1 Beratung etwaiger gegen den Haushaltsplanentwurf 2014 erhobener Einwendungen seitens der Einwohner/innen oder Abgabepflichtigen im Sinne des § 80 Abs. 3 GO NW (neue Fassung) BM Herr Schemmel gibt bekannt, dass seitens der Einwohner/innen oder Abgabepflichtigen im Sinne des § 80 Abs. 3 GO NW (neue Fassung) keine Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2014 erhoben wurden. 12.2 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2014 nebst Anlagen Vor der Abstimmung gibt BM Herr Schemmel den Fraktionen die Möglichkeit zu der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2014 Stellung zu nehmen. RM Herr Puchert-Blöbaum stellt fest, dass durch die beschlossene Erhöhung der Abwassergebühren ein Abrutschen in die Haushaltssicherung vermieden werden konnte. Er betont, dass das grundsätzliche Problem der Finanzierung strukturell begründet sei, was sich deutlich bei den Zuweisungen an die Kommunen zeige. Des Weiteren führt er aus, dass die SPD-Fraktion sowohl dem Vorschlag der CDU-Fraktion, ein „freiwilliges“ Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, als auch dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf zustimme und dankt abschließend der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Sodann dankt RM Herr Meckelmann dem Kämmerer dafür, dass dieser einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan vorgelegt habe, und er erklärt, dass die CDU-Fraktion diesem zustimmen werde. Er erinnert daran, dass man sich vor der Verabschiedung des Haushalts 2013 als Ziel gesetzt hatte, handlungsfähig zu bleiben. Trotz der damaligen positiven Prognosen und der beschlossenen Steuererhöhungen betrage der Werteverzehr derzeit ca. 13%. Als Ursachen nennt er an dieser Stelle die erhöhte Kreisumlage aufgrund des „Blomberg-Effekts“ wie auch verminderte Einnahmen durch geringere Zuweisungen durch das Land. In diesem Zusammenhang ruft er dazu auf, die schon oft diskutierten strukturell begründeten Probleme nicht länger hinzunehmen, sondern sich aktiv gegen die Landespolitik zu wehren; derzeit würden die Kommunalpolitiker für Dinge verantwortlich gemacht, die nicht in deren Händen liegen. Daher sehe er momentan keine Alternative zu einer Erhöhung der Abwassergebühren; den Weg in die Haushaltssicherung erachte er keinesfalls als sinnvoller, wie die Situation in den Nachbarkommunen Bielefeld und Bad Salzuflen zeige. Dort seien keine freiwilligen Leistungen mehr möglich. Auf Leopoldshöhe übertragen könnte dies z.B. heißen, dass es keinen Breitbandausbau, keine Büchereien, keine kulturellen Veranstaltungen, keine Jugendzentren, keine Sportförderung mehr geben würde. Somit erfülle die Erhöhung der Abwassergebühren indirekt einen sozialen Zweck, jedoch sei es nur „ein Moment zum Luftholen“, weshalb seine Fraktion das „freiwillige“ Haushaltssicherungskonzept beantragt habe. So behalte man das „Heft des Handels“ in der Hand und stecke sich als Ziel, in 10 Jahren einen ausgeglichenen Haushalt verabschieden zu können. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt RM Herr Hachmeister, dass diese ebenfalls dem vorgelegten Haushaltsplan 2014 zustimmen werde, wenngleich dieser –um ein Abrutschen in die Haushaltssicherung abzuwenden- von den Entnahmen der Werke geprägt sei. Die anstehende Erhöhung der Abwassergebühren tue allen weh; hierzu käme es jedoch auch, wenn die Gemeinde Leopoldshöhe in die Haushaltssicherung rutschen würde. Als positiv hebt RM Herr Hachmeister hervor, dass die Gewerbesteuer unverändert bleibe und die Verwaltung Einsparungen i.H.v. 100.000 € bei Sachleistungen erarbeitet habe. Als negative Aspekte führt er die Veranschlagung von 30.000 € für die Sanierung der Fettpottstraße, eine fehlende Deckelung bei der Zuschussgewährung im Sportbereich, den Verkauf von Grundstücken außerhalb des geltenden Flächennutzungsplans durch die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (mittelfristiges Problem), zu geringe Berücksichtigung energetischer Sanierungen sowie die Höhe der Kassenkredite an. RM Herr Eger bezeichnet den vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2014 als unsozial und nahezu unmoralisch, da die Erhöhung der Abwassergebühren die sozial Schwachen belaste, zu Gunsten der freiwilligen Leistungen, die die Gemeinde biete. Aus diesem Grund lehne die FDP-Fraktion den Haushaltsplanentwurf ab und rufe gleichzeitig dazu auf, zukünftig aktiver zu werden, Forderungen von außen nicht zu zahlen und abzuwarten, was passiere. Sodann lässt BM Herr Schemmel über die Haushaltssatzung 2014 abstimmen: -6- Der Rat stimmt dem Haushaltsplan 2014 unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss am 12.12.2013 empfohlenen Änderungen zu und beschließt damit die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 nebst Anlagen. - 29 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) – (Die Haushaltssatzung 2014, die Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen, die Übersicht über die beschlossenen Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2014 sowie die Übersicht über die Veränderung des Eigenkapitals sind in der beschlossenen Form als Anlage 7 Bestandteil dieser Niederschrift.) 13. Beschlussfassung über den Stellenplan 2014 Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2013 beschließt der Rat den Stellenplan 2014 in der vorgelegten Fassung. - 32 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) - 14. Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2014 14.1 Wirtschaftsplan 2014 des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement vom 05.12.2013 beschließt der Rat den Wirtschaftsplan des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe für das Wirtschaftsjahr 2014 in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Veranschlagung einer Summe von 1.500.000 € für die Erweiterung der Felix-Fechenbach-Gesamtschule in der Finanzplanung für das Jahr 2016. - 33 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) - 14.2 Wirtschaftsplan 2014 der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement vom 05.12.2013 beschließt der Rat den Wirtschaftsplan der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung für das Wirtschaftsjahr 2014 in der vorgelegten Fassung. - einstimmig - 14.3 Wirtschaftsplan 2014 des Abwasserwerkes Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung vom 11.12.2013 beschließt der Rat den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes Leopoldshöhe für das Wirtschaftsjahr 2014 in der vorgelegten Fassung. - 27 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 6 Enthaltung(en) - 14.4 Wirtschaftsplan 2014 des Wasserwerkes Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung vom 11.12.2013 beschließt der Rat den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes Leopoldshöhe für das Wirtschaftsjahr 2014 in der vorgelegten Fassung. - einstimmig - -7- 15. Jahresabschlüsse 2012 15.1 Jahresabschluss 2012 des Kernhaushalts Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses vom 14.11.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der geprüfte Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Haushaltsjahr 2012 werden festgestellt. 2. Dem Bürgermeister wird uneingeschränkt Entlastung erteilt. 3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 820.523,72 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 19.991.059,86 € verrechnet. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 4,10%. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts unberührt. - einstimmig BM Herr Schemmel hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt und bedankt sich für das abgegebene Votum. 15.2 Jahresabschluss 2012 des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe a) Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement vom 06.11.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der vorliegende Jahresabschluss des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe (KGL) zum 31. Dezember 2012 nebst Anhang und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012 wird festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 586.475,63 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW wird der nach Verrechnung mit dem Jahresüberschuss 2011 verbleibende Jahresfehlbetrag 2008 von 148.454,38 € durch Abbuchung von der Kapitalrücklage ausgeglichen. Begründung zu Nr. 3: Entsprechend der Vorschrift des § 10 Abs. 6 EigVO NRW kann ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Jahresfehlbetrag durch die Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Der Jahresfehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2008 belief sich auf 383.968,98 €, so dass nach Verrechnung mit dem Jahresüberschuss 2011 von 235.514,60 € noch ein verbleibender Jahresfehlbetrag 2008 von 148.454,38 € besteht, der nicht durch Haushaltsmittel ausgeglichen werden soll und somit durch Abbuchung von der Kapitalrücklage auszugleichen ist. b) Der Rat beschließt, den Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten. - einstimmig - 15.3 Jahresabschluss 2012 der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung a) Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement vom 06.11.2013 und 05.12.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der vorliegende Jahresabschluss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung zum 31.12.2012 wird vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe festgestellt. 2. Aus dem Bilanzgewinn 2012 der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung in Höhe von 133.886,38 € wird ein Teilbetrag in Höhe von 30.000 € im Jahr 2013 und ein Teilbetrag in Höhe von 100.000 € im Jahr 2014 an den Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe abgeführt. -8- b) Der Rat beschließt, den Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten. - einstimmig - 15.4 Jahresabschluss 2012 des Abwasserwerkes Leopoldshöhe a) Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung vom 11.12.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Am 18.07.2013 wurde der Jahresabschluss des Abwasserwerkes Leopoldshöhe zum 31.12.2012 vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe festgestellt. 2. Aus dem Jahresgewinn 2012 in Höhe von 124.341,41 Euro wird ein Teilbetrag in Höhe von 120.000 Euro an den Kernhaushalt 2013 abgeführt. b) Der Rat beschließt, den Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten. - einstimmig - 15.5 Jahresabschluss 2012 des Wasserwerkes Leopoldshöhe a) Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung vom 11.12.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Am 18.07.2013 wurde der Jahresabschluss des Wasserwerkes Leopoldshöhe zum 31.12.2012 vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe festgestellt. 2.) Aus dem Jahresgewinn 2012 in Höhe von 122.644,30 Euro wird ein Teilbetrag in Höhe von 120.000 Euro an den Kernhaushalt 2013 abgeführt. b) Der Rat beschließt, den Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten. - einstimmig - 16. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum - Wechsel des Vorhabenträgers - Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ Eingangs weist BM Herr Schemmel darauf hin, dass die Verfahrensunterlagen zu diesem TOP während der Beratung zur Einsichtnahme ausliegen. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 21.11.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Dem Wechsel des Vorhabenträgers zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird zugestimmt. 2. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. - einstimmig - -9- 17. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 21.11.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der Rat beschließt die in der Anlage zu Drucksache 108/2013 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. 2. Der Rat beschließt die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes („Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“) mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB. 3. Der Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ mit Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als Satzung nach § 10 (1) BauGB. 4. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplan-Änderung sowie der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekanntzumachen. - einstimmig - 18. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB hier: - Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße im Süden, Eckendorfer Straße im Norden sowie Holunderstraße im Westen und Herforder Straße im Osten - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss Eingangs weist BM Herr Schemmel darauf hin, dass die Verfahrensunterlagen zu diesem TOP während der Beratung zur Einsichtnahme ausliegen. Sodann lässt er zunächst über den Beschlussvorschlag der zu diesem TOP verteilten Tischvorlage abstimmen: Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung beschließt der Rat, die NHN Höhenpunkte ( ) der geplanten Straße in die Planzeichnung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 “Ortskern“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung (Drucksache 106/2013 1. Ergänzung) aufzunehmen. - einstimmig – (Die Planzeichnung ist in der beschlossenen Form als Anlage 8 Bestandteil dieser Niederschrift.) - 10 - Im Anschluss fasst der Rat entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 21.11.2013 folgende Beschlüsse: 1. Der Rat beschließt die „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. 2. Der Rat beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gemäß § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung als Satzung. 3. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB bekanntzumachen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. - einstimmig 19. Änderung des städtebaulichen Vertrages für die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ RM Herr Hachmeister schlägt vor, die Angelegenheit nicht –wie bisher geschehen- nur im Hochbauund Planungsausschuss, sondern auch im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr zu diskutieren, da er die Schleppkurven für Anlieferungen als problematisch ansehe. Hierauf erwidert RM Herr Puchert-Blöbaum, dass es bei der Abstimmung über die Änderung des städtebaulichen Vertrages ausschließlich um Änderungen des Sortiments gehe und er macht deutlich, dass er bei einem Wunsch auf Verweisung in einen weiteren Fachausschuss vorab eine kurze Information erwartet hätte. Sodann wird folgender Beschluss gefasst: Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 21.11.2013 beschließt der Rat, den städtebaulichen Vertrag zur 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ in § 3 entsprechend der vorgelegten Fassung zu ändern. - 31 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 3 Enthaltung(en) – (§ 3 des Vertrages ist in der beschlossenen Form als Anlage 9 Bestandteil dieser Niederschrift.) 20. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss Eingangs weist BM Herr Schemmel darauf hin, dass die Verfahrensunterlagen zu diesem TOP während der Beratung zur Einsichtnahme ausliegen. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 21.11.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der Rat beschließt die Verwaltungsbeschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. 2. Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ gem. § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung sowie dem Umweltbericht (einschließlich der Änderungen in Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht „Änderung der Ökokonten“) als Satzung. 3. Der Rat beschließt die zusammenfassende Erklärung für den Bebauungsplan Nr. 04/12 „Grabbestraße“. 4. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gem. § 10 (3) bekanntzumachen. Der Bebauungsplan ist mit Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. - 33 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) - - 11 - Außerhalb der Tagesordnung informiert BM Herr Schemmel über eine aktuelle Entwicklung im Ortskern. Er erläutert, dass auf dem Areal einer leerstehenden Kleiderfabrik an der Schötmarschen Straße demnächst 21 barrierefreie Wohnungen entstehen werden und nach wie vor eine hohe Nachfrage nach großen wie auch nach kleineren Mietwohnungen bestehe. Abschließend dankt Bürgermeister Herr Schemmel den Anwesenden für die konstruktive Zusammenarbeit im ablaufenden Jahr, wünscht friedliche und erholsame Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins Jahr 2014. Er schließt die öffentliche Sitzung um 19.41 Uhr. Schemmel (Bürgermeister) Sunkovsky (Schriftführerin)