Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öf-fentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB- Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,9 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
17.01.14, 21:18
Aktualisiert
17.01.14, 21:18
Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum

21. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öf-fentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB- Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat)

öffnen download melden Dateigröße: 9,9 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 27. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 19.12.2013: 17. Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 21.11.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der Rat beschließt die in der Anlage zu Drucksache 108/2013 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. 2. Der Rat beschließt die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes („Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“) mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB. 3. Der Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ mit Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als Satzung nach § 10 (1) BauGB. 4. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplan-Änderung sowie der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekanntzumachen. Beratungsergebnis: - einstimmig -