Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,9 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
17.01.14, 21:18
Aktualisiert
17.01.14, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 27. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 19.12.2013:
17. Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen
südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil
Schuckenbaum
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 21.11.2013 fasst der Rat
folgende Beschlüsse:
1. Der Rat beschließt die in der Anlage zu Drucksache 108/2013 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
2. Der Rat beschließt die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes („Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“) mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3)
BauGB.
3. Der Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle
Gut Hovedissen“ mit Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als Satzung nach § 10 (1)
BauGB.
4. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
sind die Erteilung der Genehmigung für die Flächennutzungsplan-Änderung sowie der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekanntzumachen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -