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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 9A, E.-Lechenich, Georgstraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
27.04.16, 15:04
Aktualisiert
27.04.16, 15:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 9A, E.-Lechenich, Georgstraße
I. Aufstellungsbeschluss 
II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 10.11.2015 20 Bebauungsplan Nr. 9A, E.-Lechenich, Georgstraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 339/2015 I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 9A, Erftstadt-Lechenich, Georgstraße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf Nr. 9A, Erftstadt-Lechenich, Georgstraße wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen. Die V339/2015 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) II. Der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf Nr. 9A, Erftstadt-Lechenich, Georgstraße wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen.