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Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2012 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
17.01.14, 21:18
Aktualisiert
17.01.14, 21:18
Beschlußtext (Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2012 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 27. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 19.12.2013: 15. Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2012 15.1 Beratung und Beschlussempfehlung über den Jahresabschluss 2012 gem. § 96 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO NRW Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses vom 14.11.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der geprüfte Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Haushaltsjahr 2012 werden festgestellt. 2. Dem Bürgermeister wird uneingeschränkt Entlastung erteilt. 3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 820.523,72 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 19.991.059,86 € verrechnet. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 4,10%. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts unberührt. Beratungsergebnis: - einstimmig -