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Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungs-halle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum -Wechsel des Vorhabenträgers -Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenenBebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,5 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
17.01.14, 21:18
Aktualisiert
17.01.14, 21:18
Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungs-halle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum
-Wechsel des Vorhabenträgers
-Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenenBebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 27. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 19.12.2013: 16. Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum - Wechsel des Vorhabenträgers - Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenenBebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ Eingangs weist BM Herr Schemmel darauf hin, dass die Verfahrensunterlagen zu diesem TOP während der Beratung zur Einsichtnahme ausliegen. Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 21.11.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Dem Wechsel des Vorhabenträgers zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird zugestimmt. 2. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: - einstimmig -