Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Erstellt
24.04.15, 16:01
Aktualisiert
24.04.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 05.05.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
27/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/Abteilung 1
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/ 1 133.2
16.04.2015
Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Hürtgenwald 2015
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Ausführungen zum Brandschutzbedarfsplan (BSP)
zur Kenntnis und beschließt die vorliegende Fassung des Brandschutzbedarfsplanes 2015.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
902210
Siehe BSP €
Sachverhalt:
Gem. § 22 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW, haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer
Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr
aufzustellen und fortzuschreiben.
Die Neuaufstellung des Brandschutzbedarfsplanes erfolgte im Jahr 2013 (Gemeinderatssitzung
am 21.03.2013; TOP 8; Vorlage Nr. 44/2013 sowie Bau- und Umweltausschusssitzung am
25.04.2013; TOP 1; Vorlage Nr. 66/2013 und Gemeinderatssitzung am 16.05.2013; TOP 14.1;
Vorlage Nr. 91/2013). Dieser BSP wurde im Jahr 2014 überarbeitet und beschlossen
(Gemeinderatssitzung am 28.08.2014; TOP 11; Vorlage Nr. 86/2014).
Als Anlage zu dieser Beschlussvorlage erhalten Sie den BSP 2015.
Die textlichen Änderungen und Ergänzungen sind im Brandschutzbedarfsplan 2015
hervorgehoben (rot, kursiv, unterstrichen).
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt den Brandschutzbedarfsplan 2015 zur Kenntnis und
beschließt diesen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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