Daten
Kommune
Hürtgenwald
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3,3 MB
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24.04.15, 16:01
Aktualisiert
24.04.15, 16:01
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Freiwillige Feuerwehr
der Gemeinde Hürtgenwald
Brandschutzbedarfsplan
Stand: April 2015
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 1
Inhalt:
Seite
1.
Einführung / Einleitung
5
2.
Zusammenfassung
6-8
3.
Darstellung der rechtlichen Grundlagen
9-12
4.
Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr Hürtgenwald
13-14
4.1
4.2
4.3
4.4
13
13
13
13
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
4.11
4.12
5.
Originäre Aufgaben
Vorbeugender Brandschutz
Dienstleistungen für die Polizei
Übertragene Aufgaben anderer Ämter, wie z. B.
Ordnungsamt
Kostenpflichtige Einsätze
Einsatz vorbereitender Maßnahmen
Aus- und Fortbildung
Beschaffung, technischer Logistik
Bauunterhaltung
Jugendarbeit
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen
Gemeinschaft
13
14
14
14
14
14
14
14
Gefährdungspotential´
15-39
5.1
5.1.1
5.1.2
5.1.3
5.1.4
5.1.5
5.1.6
5.2
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.2.4
5.2.5
5.2.6
5.2.7
5.3
15
16
17
17
17
18
18
18
18
19
19
20
20
21
22
23 - 33
Die Gemeinde Hürtgenwald
Größe und Einwohnerzahl
Flächennutzung
Topographie
Verkehrsinfrastruktur
Löschwasserversorgung
Entwicklung
Risiken und Feuerwehreinsätze
Wohnbebauung
Gewerbegebiete und gewerbliche Betriebe
Verkehrsflächen
Waldflächen
Sonstige Risiken
Risikoanalyse
Risiken Bebauung/Nutzung
Szenarien
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 2
5.4
5.4.1
5.4.2.1
5.4.2.2
5.4.3
5.4.4
5.4.5
5.4.5.1
5.4.5.2
Statistik der Feuerwehr, Einsatzdienst, Brandschutz und
technische Hilfeleistung, außergewöhnliche Einsätze,
Produktkurzbeschreibung
Einsatzstatistik
Einsatzaufschlüsselung 2014
Einsatzaufschlüsselung 2013
Auswertung
Übersicht besondere Risiken
Zusammenfassung
Brände
Sonstige Einsätze
33
34
35
36
37
38
39
39
39
6.
Festlegung des Schutzzieles und des Erreichungsgrades
40
7.
Soll-Struktur der Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald
41-47
7.1
7.1.1
7.1.2
7.2
7.2.1
7.2.1.2
7.2.1.3
7.2.2
7.3
7.3.1
7.3.2
7.3.3
7.3.4
7.3.5
7.3.6
7.3.7
7.4
7.4.1
7.4.2
41
41
41
42
42
42
42
43
44
44
44
44
44
45
45
45
45
45
45
7.4.3
7.4.4
7.5
7.5.1
7.5.2
7.5.3
7.5.4
7.6
Personalbedarf der einzelnen Löschgruppen
Personalstärke der ersten Einheit bei kritischen Einsätzen
Ermittlung des Personalfaktors
Ausbildung des Personals
Laufbahnausbildung „Grundausbildung bis Truppführer“
Löschgruppe / Bauhof, Verwaltung
Sonderlehrgänge
Laufbahnausbildung „Gruppenführer bis Verbandführer“
Fahrzeugbedarf
Löschfahrzeuge
Löschfahrzeuge mit größerem Löschwassertank
Wasserförderung über lange Wegestrecken
Drehleiter
Mannschaftstransportfahrtzeuge
Einsatzleitfahrzeuge
Kommandowagen (KDOW)
Funktechnische Ausstattung
Alarmierung
Ausrüstung mit Funkgeräten im 4-Meter-Bereich
(Fahrzeugfunk)
Ausrüstung mit Funkgeräten im 2-Meter-Bereich
(Einsatzstellenfunk)
Digitalfunk
Ausstattung der Fahrzeuge
Standardausstattung
Sonderausrüstung zur technischen Hilfe
Sonderausrüstung für den Bereich „Gefährliche Stoffe und
Güte“
Sonderausrüstung für den Bereich „Strahlenschutz“
Ausstattung der Gerätehäuser
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46
46
46
46
46
46
47
47
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8.
9.
Ist-Struktur
48-52
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
48
49
50
51
52
53
Personal
Ausbildung
Fahrzeuge
Funktechnische Ausstattung
Ausstattung der Fahrzeuge
Ausstattung der Gerätehäuser
Vergleich mit der Sollstruktur
10. Erforderliche Maßnahmen
10.1
10.1.1
10.1.2
10.1.3
10.1.4
10.1.5
10.2
10.3
10.3.1
10.3.2
10.4
10.5
10.6
Personal
Löschgruppe „Bauhof / Verwaltung“
Stärkung der Jugendfeuerwehr
„Doppelmitgliedschaft“
Wiedereintritt in die freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald
Sonstiges
Aufklärungsarbeit
Fahrzeugneuanschaffung
Mannschaftstransportfahrzeuge
Kommandowagen
Digitalfunk
Übersicht
Novellierung des FSHG
11. Berichtswesen
11.1
Einsatzberichte
12. Fortschreibung
12.1
12.2
Regelmäßige Fortschreibung
Wesentliche Änderungen
13. Anhänge
13.1
13.2
13.3
54
55-58
55
55
55
55
55
55
56
56
56
56
57
58
58
59
59
60
60
60
61
C-Dienstplan Monat Mai 2014
Organigramm Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald
Organigramm Beauftragte Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald
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61
62
63
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1. Einführung
Seit dem 01.03.1998 gilt in NRW ein neues Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG).
Bereits in älteren Fassungen dieses Gesetzes wurde den Kommunen hierin die "Unterhaltung
einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr" (§ 1 FSHG)
auferlegt. Eine genaue Definition der Begriffe "örtliche Verhältnisse" und "leistungsfähig"
erfolgte hierbei nicht.
Das FSHG fordert von den Kommunen die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes (§ 22
FSHG), in dem die jeweilige Stadt/Gemeinde festschreibt, wie sie die oben angeführten
Begriffe auslegt und dann in eine Feuerwehrstruktur umsetzt. Letztendlich wird hiermit
festgelegt, "wie viel" Feuerwehr sich eine Kommune "leistet". Grundlage für diese
Standardfestlegung muss hierbei eine umfassende Analyse sein, die alle zu treffenden
Maßnahmen aufzeigt und rechtfertigt.
Ziel dieser Standardfestlegung muss es sein, die Feuerwehr so aufzubauen und zu
strukturieren (Organisation, Personal, Ausrüstung), dass für den Bürger ein ausreichendes
Maß an Sicherheit gewährleistet ist.
Zum besseren Verständnis sei hier kurz der Ablauf der Analyse skizziert:
Zunächst sollen die rechtlichen Grundlagen (3. Kapitel) kurz vorgestellt werden. Hieraus
resultieren eine Reihe von Aufgaben für die Feuerwehr (Produktkatalog - 4. Kapitel).
Anschließend gilt es, das vorhandene Gefährdungspotential innerhalb der Gemeinde genauer
zu untersuchen (5. Kapitel). Dies bedeutet konkret das Aufspüren von Gefahrenquellen, aus
denen es zu Schadensereignissen kommen könnte.
Anschließend gilt es dann, ein Schutzziel festzuschreiben (6. Kapitel). Hierbei geht es darum,
nach welcher Hilfsfrist wie viele Einsatzkräfte an der Einsatzstelle eintreffen müssen. Zur
Erreichung dieses Schutzzieles bedarf es eines gewissen SOLL-Aufbaues innerhalb der
Feuerwehr (7. Kapitel). Dieser SOLL-Aufbau muss mit der zur Zeit vorhandenen IST-Struktur
(8. Kapitel) verglichen werden (9. Kapitel).
Wenn die beiden Strukturen nicht übereinstimmen, so ist das vorhandene Potential der SOLLStruktur durch geeignete Maßnahmen (10. Kapitel) anzugleichen.
Die getroffenen Maßnahmen sind durch ein geeignetes Berichtswesen (11. Kapitel) ständig zu
prüfen, um dann turnusmäßige Fortschreibungen des Bedarfsplanes zu ermöglichen
(12. Kapitel).
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Seite 5
2. Zusammenfassung
Erreichbarkeit des Rettungsziels
Die Erreichbarkeit des Rettungszieles muss als oberste Priorität verfolgt werden, um die vom
FSHG vorgegebene Aufgabe zu erfüllen. Die vorhandenen Grundkomponenten Mannschaft
und Gerät müssen aufeinander abgestimmt sein. Problematisch ist hier sicherlich die Größe
des Gemeindegebietes und letztlich die personelle Situation bei der Tagesverfügbarkeit.
Fazit: Im Einzelnen sind nachfolgende Ausführungen zusammenfassend
vorweggenommenes Ergebnis des Brandschutzbedarfsplanes 2013 aufgeführt:
als
Mannschaft (Personal)
Die zurzeit vorhandene Mannschaftsstärke ist durchaus positiv zu bewerten, da sie im
Vergleich zu den Vorjahren stabil geblieben ist, sich im Jahr 2012 sogar zum positiven
entwickelte. Dies lag zum einen sicherlich an der Bildung der Löschgruppe Bauhof/Verwaltung
zum anderen aber auch an „glücklichen Entwicklungen“ da eine Reihe von ausgebildeten
Feuerwehrleuten aus anderen Kommunen nach Hürtgenwald zugezogen sind und sich einer
Löschgruppe angeschlossen haben. Ferner gab es einige Anmeldungen von Personen, die
bereits langjährige Erfahrung in einem anderen Gebiet des rettenden Ehrenamtes hatten, z. B.
als Mitglied des Roten Kreuzes. Nichtsdestotrotz versuchen die Mitglieder der einzelnen
Löschgruppen unterschiedlich intensiv, weitere Mitglieder zu akquirieren. Die Verwaltung ist
bestrebt diese Aktionen zu unterstützen. Gemeinsam mit der Feuerwehr wurde ein
Fragebogen entworfen, der im Einwohnermeldeamt sichtbar zur Mitnahme bereit steht.
Fazit: Es müssen immer weiter Freiwillige gesucht werden, die bereit sind, den Dienst in der
Feuerwehr auszuführen, bis die ermittelte Soll-Stärke erreicht ist. Eine gute und fundierte
Jugendarbeit ist hier ein wichtiger Bestandteil.
Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr stellt in Bezug auf die Erlangung der erforderlichen Soll-Stärke der
„Aktiven“ Feuerwehr einen Teil der Ressourcen der Personalgewinnung dar. Hier werden
Grundlagen vermittelt, die den späteren Dienst in der Feuerwehr sicherer und effektiver
machen. Die Beibehaltung und Förderung dieses Bestandteils ist daher unerlässlich.
Fazit: Der Jugendfeuerwehr sollte daher im Haushalt entsprechend Rechnung getragen
werden, indem dort eigene Mittel bereitgestellt werden, die einerseits zur Ausstattung und
Ausrüstung verwandt werden. Andererseits auch die Gruppe der Feuerwehr als starke
Gemeinschaft erleben zu können, z. B. durch die Teilnahme an Vergleichswettbewerben und
damit verbundenen Zeltlagern.
Neu- und Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen
Ein großer Punkt ist auch die Anschaffung von Fahrzeugen. Löschfahrzeuge die seit 25
Jahren für den Dienst in der Feuerwehr zur Verfügung stehen, sind vielfach nicht
„verschlissen“, da sie durch die Kameraden eine sehr gute Wartung und Pflege erfahren,
sondern entsprechen vielmehr nicht dem Stand der Technik und sind auch reparaturanfällig.
Wenn man hier z. B. das ersatzbeschaffte Vossenacker Fahrzeug betrachtet kann man
festhalten, dass es 28 Jahre ohne größere Reparaturen eingesetzt wurde, aber nur wenige
Monate vor der Ausmusterung das komplette Feder- und Stoßfängerpaket beidseits
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 6
ausgetauscht werden musste. Je älter die Fahrzeuge sind, umso höher ist die
Wahrscheinlichkeit, dass Reparaturen dieser Art anfallen.
Die Anschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, da
neben ihrem logistischen Wert für die tägliche Arbeit einer Löschgruppe der schnelle Transport
weiterer Mannschaften im Falle des Einsatzes zur Einsatzstelle gewährleistet ist.
Auch an der Einsatzstelle bieten diese Fahrzeuge weitere positive Aspekte, nicht zuletzt
wegen der vorhandenen Sondersignalanlagen und ihrer markanten Optik.
Zur Einsatzabwicklung wurde vor einigen Jahren ein Einsatzleitwagen angeschafft. Die
Entwicklung hat aber gezeigt, dass bei der reibungslosen Abwicklung von Einsatzszenarien
auch entsprechende Führungskräften mit entsprechender Ausbildung vor Ort sein müssen.
Hierzu ist die Anschaffung eines sog. Kommandowagens erforderlich, dessen Einsatz,
kombiniert mit einem sog. Einsatzleitdienst, der feuerwehrintern organisiert werden muss, für
die optimale Aufstellung bei einem Einsatz erforderlich ist. In den Reihen der Feuerwehr heißt
es: „Der Erfolg eines Einsatzes steht und fällt in den ersten Minuten!“
Der Einsatzleitdienst (C-Dienst) ist nun fester Bestandteil der Einsatzabwicklung. Die
Anschaffung des Kommandowagens (KDOW) erfolgte vor kurzem.
Fazit: Die Anschaffung von Fahrzeugen ist der größte Ausgabepunkt. Letztendlich stellen
diese aber den Unterbau für eine Flexibilität dar, die erforderlich ist, das Gemeindegebiet
größtmöglich abzudecken.
Anschaffung von Ausrüstung
Die Ausrüstung dient zur Erfüllung der Aufgabe. Bezogen auf verwandte Gerätschaften sei
hier angemerkt, dass z. B. durch die Sicherheit, die die Autoindustrie im Nachgang zur
Forschung in ihren Fahrzeugen umsetzt, die Feuerwehr mitunter dergestalt vor Probleme
stellt, dass der hydraulische Rettungssatz, der vor fünf bis zehn Jahren das Fahrzeugdach
mühelos vom Chassis abtrennen konnte, um eine eingeklemmte Person zu befreien, durch
mittlerweile verstärkte A-, B- und C-Säulen, an der absoluten Leistungsgrenze angekommen
ist. Hier ist es dringend erforderlich, den Anschluss zu halten.
Bei der sog. Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) wird bereits im Begriff die Wichtigkeit
hervorgehoben. Nicht nur, dass die Ausrüstung hilft die Aufgabe zu erfüllen, sie ist in erster
Linie Schutz für den Feuerwehrmann, der mitunter seine Gesundheit, um nicht zu sagen Leib
und Leben einsetzt, um anderen zu helfen. Hier sei als Beispiel angeführt, dass beim Einsatz
am brennenden Reiterhof in Hürtgen-Siedlung der Sturz eines Feuerwehrmannes vom
dunklen Balkon, da das Geländer fehlte und dies in der Dunkelheit zu spät bemerkt wurde,
zwar selber durch ihn letztendlich verhindert werden konnte, der Helm die wahrscheinliche
Kopfverletzung vermieden hätte, aber mehr wohl auch nicht.
Bei der Spezialausrüstung, wie sie z. B. im Bereich des Atemschutzes verwandt wird, ist die
Wichtigkeit noch höher anzusiedeln und entbehrt somit jeder weiteren Erklärung.
Fazit: Die Ausrüstung, die teils einer hohen Materialbeanspruchung ausgesetzt ist, muss aus
dem Blickwinkel der Sicherheitsanforderungen immer dem geforderten Standard entsprechen.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 7
Novellierung des FSHG
Im Rahmen der Novellierung des FSHG liegt der sog. „Referentenentwurf“ mittlerweile vor. Mit
Datum vom 12.11.2014 gibt es den Entwurf des Nachfolgegesetzes „Gesetz über den
Brandschutz-, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)“.
Alle Betroffenen wurden zu einer Stellungnahme zum Entwurf aufgefordert. Die Positionierung
seitens der Gemeinde Hürtgenwald und der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald erfolgte über
den Kreisbrandmeister mittels einer mit den Wehrleitern der einzelnen kreisangehörigen
Feuerwehren abgestimmten Stellungnahme.
Ein überarbeiteter Entwurf wurde jedoch noch nicht vorgelegt.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 8
3. Darstellung der rechtlichen Grundlagen
3.1
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998
(GV.NW. S. 122) Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012
(GV. NRW. S. 474)
3.2
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmen (RettG) vom 24.11.1992 (GV.NW. S. 458/SGV GV. NW. 215)
3.3
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726) – (Artikel 1 des
Zivilschutzneuordnungsgesetzes – ZSNeuOG)
3.4
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung- (BauO NRW)
vom 01.03.2000 (GV. NW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011
(GV. NW. S. 729)
3.5
Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung –
SbauVO) vom 17.11.2009 (GV. NW. S 682)
3.6
Weitere Erlasse
Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden,
gemeinsamer RdErl. des Innenministeriums 73-52.09.03 und des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung, 222125-4.03.05.02-82835/09 vom 19.05.2000, zuletzt
geändert durch RdErl. vom 12.11.2009 (MBl. NRW 2009 S. 533)
3.7
Schutzzieldefinition der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren)
Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997
führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF-NW als anerkannte Regel der
Technik angesehen wird und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit
führen kann. Siehe dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze in
Nordrhein-Westfalen und andere Sonderbauten für große Menschenansammlungen,
Bericht - Teil I und II. Unabhängige Sachverständigenkomission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus
dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997.
3.8
Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
(Versammlungsstättenverordnung - VStättVO-) vom 20. September 2002
(GV. NRW. S. 454
zu 3.1 FSHG:
§1
Aufgaben der Gemeinden und Kreise
Gemeinden:
Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen
Feuerwehr. Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, Sicherstellung einer den
örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung.
Kreise und kreisfreie Städte:
Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen.
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Unterhaltung von Leitstellen sowie Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen
zur Bekämpfung von Großschadensereignissen.
Kreise:
Unterhaltung von Einrichtungen, soweit überörtlicher Bedarf besteht.
Für Großschadensereignisse zuständige Behörden sowie mitwirkende Einheiten:
Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im
Verteidigungsfall § 11 Abs. 1 ZSG
§2
§4
§§ 5-8
§5
§6
§7
§8
§§ 9-14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24a
§ 25
§ 31
Einsatz der Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und
Eisenbahnstrecken
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
Aufgabenbereich "Vorbeugender Brandschutz"
Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften
Brandschau
Brandsicherheitswachen
Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe
Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder Freiwillige
Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor
Werkfeuerwehren
(3) Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben durch öffentliche
Feuerwehren
(4) Einsätze und Brandschauen in Betrieben mit Werkfeuerwehren
Einsatz im Rettungsdienst
Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst
(1) Kreise und kreisfreie Städte unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für
Feuerschutz und Rettungsdienst. Ausstattung zur Bewältigung von
Großschadensereignissen.
(2) Aufschaltung des Notrufs auf ständig besetzte Feuerwachen von mittleren
und großen kreisangehörigen Städten.
Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse
(1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Gefahrenabwehrplänen für
Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte
(2) Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe (Grundlage für die
Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes)
Ausbildung, Fortbildung und Übungen
Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
Überörtliche Hilfe
Auskunftsstelle
zu 3.3 ZSKG:
§1
Aufgaben des Zivilschutzes
(1) Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnungen und Arbeitsstätten usw. durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen sowie Beseitigung oder
Milderung
der Folgen
(2) Zum Zivilschutz gehören insbesondere
1. der Selbstschutz
2. die Warnung der Bevölkerung und
3. der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11
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Seite 10
§2
Auftragsverwaltung
§5
Selbstschutz
(1) Den Gemeinden obliegt Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes der
Bevölkerung sowie der Behörden und Betriebe.
§6
Warnung der Bevölkerung
§ 11
Katastrophenschutz
(1) Nach Landesrecht mitwirkende Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die
Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und
Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr.
§ 12
Ausstattung
Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den
Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz usw.
§ 14
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
zu 3.4 BauO NW:
§ 54
§ 72
Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung
(1) Besondere Anforderungen oder Erleichterungen für bauliche Anlagen und
Räume besonderer Art oder Nutzung können gestellt werden.
(2) Anforderungen oder Erleichterungen können sich insbesondere erstrecken auf
Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen
(3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten insbesondere für
1. Hochhäuser
2. Verkaufsstätten usw. bis 12
Behandlung des Bauantrages
(7) Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen. Im Hinblick auf den
Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die Prüfung der entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen erforderlich.
zu 3.5 Sonderbauverordnung:
§1
§ 47
§ 59
§ 88
§ 117
§ 139
-
§ 46
§ 58
§ 87
§ 116
§ 138
§ 145
Versammlungsstätten
Beherbergungsstätten
Verkaufsstätten
Hochhäuser
Garagen
Betriebsräume für elektrische Anlagen
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Aussagen zur Brandschau und anderen wiederkehrenden Prüfungen sowie zu
Feuersicherheitswachen.
zu 3.6 Weitere Erlasse:
Aussagen zu Schulalarmproben und Brandschutzerziehung
zu 3.7 Schutzzieldefinition der AGBF:
Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in Bezug auf Hilfsfrist, Funktionsstärke
und Erreichungsgrad.
Brandschutzbedarfsplan 2015
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4. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr Hürtgenwald
4.1
Originäre Aufgaben:
4.2
Bekämpfung von Schadenfeuern
Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen
Hierunter ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch
das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer
nicht mit geeigneten Mitteln beseitigt werden kann.
Mitwirken von Brandschutzeinheiten im Zivilschutz
Vorbeugender Brandschutz:
4.3
Gemäß § 6 Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz ist in bestimmten Gebäuden eine
Brandschau durchzuführen. Innerhalb der Gemeinde Hürtgenwald wird diese von
einem Brandschutztechniker der Stadt Düren durchgeführt.
Die örtliche Feuerwehr ist hieran im Einzelfall zu beteiligen.
Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte
Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von
Personen gefährdet wird. Insbesondere wenn der Veranstalter nicht in der Lage ist,
eine den Anforderungen entsprechende Brandsicherheitswache zu stellen.
Gemäß § 7 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes ist geregelt, dass die
Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde die Notwendigkeit einer
Brandsicherheitswache festlegt.
Dies soll im Benehmen mit dem Wehrleiter erfolgen. Dies bedeutet konkret, dass
Brandsicherheitswachen nur auf Anforderung des Ordnungsamtes erfolgen. Hierdurch
soll der Feuerwehr auch die Möglichkeit gegeben werden, das Ordnungsamt auf
sinnvolle Auflagen aufmerksam zu machen.
Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften
Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechter Umgang
mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie die Möglichkeit der Selbsthilfe
Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen
Überprüfung der Löschwasserentnahmestellen/Hydranten
Dienstleistungen für die Polizei
4.4
Ausleuchten von Einsatzstellen
Gestellung von Fahrzeugen und Geräten
Leichenbergung
Übertragene Aufgaben anderer Ämter, wie z. B. Ordnungsamt
4.5
Tiertransport und Tierfang
Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für Ordnungsamt, Umweltamt,
Lebensmittelbehörde und Untere Wasserbehörde
Kostenpflichtige Einsätze
Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- u. Wasserflächen
Technische Hilfe auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis wie z. B. Türöffnung, Gestellung
von Fahrzeugen, Material u. Personal, Sicherungsmaßnahmen durch Notverglasungen
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4.6
Einsatzvorbereitende Maßnahmen
4.7
Mitwirkung bei der Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen
Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse
sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährdete Objekte
Aus-und Fortbildung
4.8
Regelmäßige Übungsabende zur Aus- und Fortbildung
Übungen auf Gemeindeebene
Grundausbildung (Truppmann I und II)
Teilnahme an Ausbildungen auf Kreis- und Landesebene (Sonder-/Laufbahnlehrgänge)
Teilnahme am Leistungsnachweis (Feuerwehrwettkämpfe)
Beschaffung, technische Logistik
4.9
Aufstellung von Beschaffungskonzepten (5-Jahresplanung) für Fahrzeuge/Geräte
Mitwirken bei der Ausschreibung von Fahrzeugen u. Geräten, Fremdvergaben und
Reparatur in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt
Überwachung, Wartung, Pflege und Prüfung der gesamten Ausrüstung
Bauunterhaltung
4.10
4.11
4.12
Mitwirken bei der Bauunterhaltung bei Um- u. Neubauten von Gerätehäusern in
Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt/Bauamt
Jugendarbeit
Pflege und Betreuung von Jugendgruppen innerhalb der einzelnen Löschgruppen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regelmäßige Pressearbeit in Tageszeitungen und dem Mitteilungsblatt der Gemeinde
Betreuung der Presse bei Einsätzen der Feuerwehr Hürtgenwald (während des
Einsatzes und als Nachbereitung)
Öffentlichkeitsarbeit bei eigenen Veranstaltungen und im Rahmen von Veranstaltungen
anderer Vereine
Freiwillige Leistungen im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft
Begleitung von Umzügen/Prozessionen (Verkehrssicherung auf Anforderung der
Polizei)
Unterstützung von Vereinen des Ortes
Kranzniederlegungen
Brandschutzbedarfsplan 2015
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5. Gefährdungspotenzial
5.1 Die Gemeinde Hürtgenwald
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5.1.1 Größe und Einwohnerzahl
Ortsteil
Einwohnerzahl
01.03.2015
Bergstein
Zerkall
Brandenberg
Gey
Großhau
Hürtgen
Kleinhau
Straß
Horm
Schafberg
Vossenack
Raffelsbrand
Simonskall
gesamt:
928
145
605
1.768
551
745
631
687
239
84
2.327
159
48
8917
Fläche
In qkm
Einwohnerdichte
6,72
8,98
12,27
7,13
13,41
8
159
68
143
75
55
80
3,64
286
27,84
87,99
90
101
Besonderes
Der Ausländeranteil liegt bei 4,21 % (Quelle: Auswerteportal Stand 03/2015).
Pendleranteil (Stand 30.06.2013 Quelle:IT NRW Statistik-Service-Wert): Einpendler:
Auspendler:
717
2.610
Für Übernachtungen stehen hier ca. 340 Betten in 8 Betrieben zur Verfügung (lt. Statistik IT
NRW - Betriebe ab 10 Betten). Die Gesamtzahl der Gäste-Übernachtungen belief sich im Jahr
2013 auf ca. 56.000.
Die maximale Ausdehnung beträgt:
Nord-Süd:
ca. 14,7 km (Kallbrück-Gürzenicher Bruch)
Ost-West:
ca. 12,4 km (Raffelsbrand-Zerkall)
An das Gemeindegebiet Hürtgenwald angrenzende Kommunen:
Stadt Düren
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Langerwehe
Stadt Nideggen
Gemeinde Simmerath
Stadt Stolberg
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 16
5.1.2 Flächennutzung
Von dem 88 qkm großen Gemeindegebiet entfallen auf:
Gebäude- u. Freifläche :
Betriebsfläche:
Erholungsfläche:
Verkehrsfläche:
Landwirtschaftsfläche:
Waldfläche:
Wasserfläche:
Flächen anderer Nutzung:
3,70 qkm
0,35 qkm
0,17 qkm
2,81 qkm
27,64 qkm
51,15 qkm
1,67 qkm
0,52 qkm
(= 4,20 %)
(= 0,40 %)
(= 0,20 %)
(= 3,20 %)
(= 31,40 %)
(= 58,10 %)
(= 1,90 %)
(= 0,60 %)
5.1.3 Topographie
Tiefster Punkt:
170 m üNN (Grenze am Staubecken Obermaubach)
Höchster Punkt:
566 m üNN (Bereich Jägerhaus)
Höhenlage
Bergstein
Zerkall
Brandenberg
Gey
Großhau
Hürtgen
Kleinhau
Ca. 365 m
Ca. 176 m
Ca. 356-380 m
Ca. 225-298 m
Ca. 377 m
Ca. 385 m
Ca. 390 m
Straß
Horm
Schafberg
Vossenack
Raffelsbrand
Simonskall
Ca. 240 m
Ca. 200 m
Ca. 306 m
Ca. 355–479 m
Ca. 479-566 m
Ca. 290 m
5.1.4 Verkehrsinfrastruktur
Ortsteil
Bundesstraße
Landstraße
Bergstein
Zerkall
L11
L11
Brandenberg
Gey
Großhau
Hürtgen
Kleinhau
Straß
Horm
Schafberg
Vossenack
Raffelsbrand
Simonskall
L11
B 399, B 399n
B 399
B 399
B 399
Kreisstraße
DB-Anlagen
o. a.
Rurtalbahn
350 m
K 29, K 31
L 11
Gemeindestraße in km
6,56
3,24
9,09
2,83
3,91
4,30
K 31
K 29
5,13
B 399
B 399
Brandschutzbedarfsplan 2015
L 218
K 36
K 36
11,94
Seite 17
5.1.5 Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung wird durch das Hydrantennetz der gemeindlichen
Trinkwasserversorgung sichergestellt. Für die Wartung ist der Wasserleitungszweckverband
Perlenbach mit Sitz in Monschau-Imgenbroich verantwortlich.
Die von der Feuerwehr beim Hydranten-Winterdienst und sonst festgestellten Mängel werden
an das Ordnungsamt weitergeleitet. Die gebündelte Information wird an den
Wasserleitungszweckverband Perlenbach gemeldet. Von dort wird die erforderliche Reparatur
des gemeldeten Schadens ausgeführt.
Ferner sind sonstige Wasserentnahmestellen vorhanden:
Bäche:
Löschteiche:
Wehebachtalsperre
Schwimmbäder:
Freibad Vossenack (während der Öffnungszeit)
Lehrschwimmbecken Straß und Vossenack
Schwimmbecken Gymnasium Vossenack
Hotelschwimmbäder "Altes Forsthaus" und
Landhotel "Kallbach"
Kall, Rur und Wehebach
Freizeitanlage Steinbach in Hürtgen und
Freizeitanlage Bosselbach in Vossenack
Teich Gut Hocherbach in Horm
5.1.6 Entwicklung
In den letzten Jahren sind vor allem in
Brandenberg
Gey
Hürtgen
Vossenack
Am Dorfplatz
Dornhecke, Thea-Paulus-Straße
Im Endgesfeld
An der Wurzel, Kreuzheck,
Neubaugebiete erschlossen worden.
5.2 Risiken
5.2.1 Wohnbebauung
Die Risiken bei der Bekämpfung von Bränden im Bereich der Wohnbebauung werden in erster
Linie durch die Höhe des Gebäudes, die Gebäudeart und dessen Nutzung bestimmt.
In Hürtgenwald sind vornehmlich Gebäude geringer Höhe vorhanden, die meist in offener
Bauweise errichtet wurden.
In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenleben
durch Brände möglich. Hierbei geht nicht nur die Gefahr vom Feuer, sondern auch –
weitestgehend und vielfach unterschätzt – von starker Rauchbildung aus. Zur Nachtzeit ist die
Gefährdung größer einzustufen, da Feuer von schlafenden Personen nicht bemerkt werden
können.
Brände in Kellergeschossen (starke Rauchentwicklung, gelagerte Gefahrenstoffe wie z. B.
Lacke, Lösungsmittel, Gasflaschen pp.), Dachstuhlbrände (Gefahr der Brandausbreitung auf
andere Gebäudeteile oder benachbarte Gebäude) sowie Brände bei Häusern mit
Gasversorgung bergen ihre eigenen Gefahren.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 18
5.2.2 Gewerbegebiete und gewerbliche Betriebe
Gewerbegebiete sind in den meisten Fällen durch die Ansiedlung einer Vielzahl
unterschiedlicher klein- und mittelständiger Betriebe gekennzeichnet, bei denen daher
unterschiedlichste Risiken möglich sind. Es handelt sich um Supermärkte, Discounter,
Handwerksbetriebe usw.
Brände: Bei Bränden ist wieder die Unterscheidung der Intensität des Einsatzes in Bezug auf
Tages- und Nachteinsätze zu berücksichtigen. Je nachdem steht die Personenrettung im
Vordergrund und/oder das Eindämmen des Brandes zur Sicherung des vorhandenen
Gebäudes oder zur Vermeidung eines Großbrandes. Eine Erkundung, ob gefährliche Stoffe
vorhanden sind ist unerlässlich. Meist müssen diese Anlagen mit großen Wassermengen
gelöscht werden. Hierdurch entsteht das Problem, das kontaminiertes Löschwasser
zurückgehalten werden muss. Zuerst einmal muss aber erforderlichenfalls eine zusätzliche
Wasserversorgung für die Löscharbeiten aufwendig aufgebaut werden.
Technische Hilfeleistung: Die TH wird normalerweise dann erforderlich, wenn es um die
Rettung von Menschen geht, die bei Unfällen mit Geräten und Maschinen zu Schaden
kommen. Hierzu muss geeignetes „schweres Gerät“ (Rüstwagen oder
Hilfeleistungslöschfahrzeug mit hydraulischen Rettungsgeräten und Rüstmaterialien)
vorhanden sein.
Umweltschutzeinsätze: Für den Einsatz bei Austritt von Gefahrenstoffen aller Art, auch in
größeren Mengen, muss die Feuerwehr ausgerüstet und ausgebildet sein. Ein Unfall oder ein
unsachgemäßes Umgehen kann immer dort entstehen oder eintreten, wo gefährliche Güter
gehandhabt oder gelagert werden.
Im Bereich von „Mischbauflächen“ treten die vorgenannten Risikoschwerpunkte grds. alle auf.
Es ist jedoch ein höherer Personaleinsatz in den Fällen erforderlich, in denen der Schutz von
Anwohnern bei ausgedehnten Bränden im Vordergrund steht.
5.2.3 Verkehrsflächen
Bei den Verkehrsflächen steht in erster Linie die technische Hilfe bei Verkehrsunfällen im
Vordergrund. Hier sind die Personenrettung und die Beseitigung auslaufender Betriebsmittel
zu nennen. Die Einsätze haben ihren Schwerpunkt tagsüber, meistens zu Zeiten des
Berufsverkehrs. Der Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern erfolgt fast täglich, vor
allem über die B 399 durch das Gemeindegebiet. Bei Schadensereignissen, bei denen diese
Stoffe frei werden, können Menschen, Tiere sowie die Umwelt und Sachwerte gefährdet
werden.
Es muss beachtet werden, dass ca. 350 m der Rurtalbahn durch das Gemeindegebiet
verlaufen. Hier besteht eine Absprache zwischen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald und
der Freiwilligen Feuerwehr Nideggen, die einen deutlich größere Streckenabschnitt zu
betreuen hat, dass im Einsatzfall die Alarmierung der Feuerwehr Nideggen erfolgt, da dort
entsprechende Gerätschaften vorgehalten werden.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 19
5.2.4 Waldflächen
Das Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald besteht zu fast 60 % aus Waldflächen. Ganzjährig
werden diese Waldgebiete als Naherholungsgebiet durch Wanderer, Sportler, Reiter etc.
genutzt. Im Frühjahr, Sommer und Herbst kann je nach Wetterlage eine erhöhte
Waldbrandgefahr bestehen. Die Waldgebiete reichen nur an einigen Stellen an die
unmittelbare Wohnbebauung. Hier wäre ein Löschwassereinsatz über das vorhandene
Hydrantennetz teilweise mit langer Schlauchleitung möglich. Für die übrigen Waldflächen
muss erschwerend bei möglichen Löscheinsätzen ein Pendelverkehr eingerichtet werden.
Einsätze dieser Art bedürfen somit entsprechender Ausrüstung mit Fahrzeugen und Material
sowie einer hohen Mannschaftsstärke.
5.2.5 Sonstige Risiken
Zu den sonstigen Einsätzen zählen die Tierrettungen, Sturmeinsätze sowie bedingt auch
Hochwassereinsätze. Insbesondere hat sich bei den Sturmeinsätzen in letzter Zeit gezeigt,
dass bei diesen Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung neben einem hohen
Personalaufwand auch geeignetes Gerät vorhanden sein muss.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 20
5.2. 6
Risikoanalyse
Ortsteil
Wohnbebauung
Bergstein
offene und geschlossene Bebauung
überwiegend Gebäude geringer Höhe
Gebäudealter überwiegend ab 1945
geschlossene Bebauung
überwiegend Gebäude geringer Höhe
Gebäudealter überwiegend ab 1945
offene und geschlossene Bebauung
überwiegend Gebäude geringer Höhe
Gebäudealter überwiegend ab 1945
offene und geschlossene Bebauung
überwiegend Gebäude geringer Höhe
Gebäudealter überwiegend ab 1945
offene und geschlossene Bebauung
überwiegend Gebäude geringer Höhe
Gebäudealter überwiegend ab 1945
offene und geschlossene Bebauung
überwiegend Gebäude geringer Höhe
Gebäudealter überwiegend ab 1945
offene und geschlossene Bebauung
überwiegend Gebäude geringer Höhe
Gebäudealter überwiegend ab 1945
offene und geschlossene Bebauung
überwiegend Gebäude geringer Höhe
Gebäudealter überwiegend ab 1945
geschlossene Bebauung
überwiegend Gebäude geringer Höhe
Gebäudealter überwiegend ab 1945
geschlossene Bebauung
überwiegend Gebäude geringer Höhe
Gebäudealter überwiegend ab 1945
offene und geschlossene Bebauung
überwiegend Gebäude geringer Höhe
Gebäudealter überwiegend ab 1945
Siedlungsgebiet
überwiegend Gebäude geringer Höhe
Gebäudealter fast ausschl. ab 1951
offene und geschlossene Bebauung
zum großen Teil historische Gebäude
Zerkall
Brandenberg
Gey
Großhau
Hürtgen
einschl.
Siedlung
Kleinhau
einschl.
Siedlung
Straß
Horm
Schafberg
Vossenack
einschl.
Gymnasium
Raffelsbrand
Simonskall
Brandschutzbedarfsplan 2015
Gewerbe-/Industriebetriebe
./.
Landwirtschaftsbetriebe
große
Waldfläche
Besonderheiten
große
Grundschule
Hist. Gebäude 2 St.
Papierfabrik
Teilw. Chemikalien in
Gewässernähe
./.
./.
große
große
große
Kindergarten
Dorfgemeinschaftshaus
./.
große
große
Kindergarten
Pfarrzentrum
./.
mittlerer
große
Dorfgemeinschaftshaus
./.
große
große
viele landwirtschaftliche Betriebe
Einkaufszentrum, Nahversorgung m. 4 großen 4 kleineren
Verkaufsstellen, Biogas-Anlage
große
große
Schulzentrum, Rathaus, Kindergarten,
Biogas-Anlage, Siedlerhöfe, Jugendzeltplatz, Nahversorgungsmärkte
mittlere
./.
./.
Grundschule
Gewerbegebiet einschl.
Deponie und Sortieranlage
./.
./ .
./.
mittlere
kleinere
Gewerbegebiet
einschl. „Bio-Energie“
große
große
./.
große
große
5 Beherbergungsbetriebe
./.
große
Seite 21
Mülldeponie
Seniorenheim, Gymnasium,
Grundschule, Kindergarten,
Dorfgemeinschaftshaus
Siedlerhöfe, Jugendwaldheim,
unzureichende Löschwasserversorgung
denkmalgeschützte Bauten aus dem
Mittelalter
Risiken Bebauung / Nutzung (die Prozentzahlen sind Schätzwerte)
Altenheime
75
1
-
-
Zerkall
99
1
5
20
75
-
-
Brandenberg
100
0
5
20
75
-
Gey
98
2
5
20
75
Großhau
99
1
5
20
Hürtgen
95
5
-
Kleinhau
100
0
Straß
100
Horm
Gebäude ab 1945
besondere
Industriebetriebe
Kindergärten
20
Schulen
5
Gebäude älter als 1900
2
Geb. nicht geringer Höhe
98
Geb. geringer Höhe
Ortsteil
Bergstein
Versammlungsstätten
Anzahl
Gebäude 1900 - 1945
Angabe in %
Geb. unter
Denkmalschutz
5.2.7
Forum
--
-
Pfarrhaus
Pfarrkirche
--
Infopunkt Nationalpark
Papierfabrik Zerkall
1
-
--
Dorfgemeinschaftshaus
--
-
1
-
--
--
75
-
-
-
Frenkstraße 40
Turnhalle
Pfarrzentrum
Dorfgemeinschaftshaus
1
99
-
-
-
--
--
-
1
99
2
1
-
Kapelle
0
1
4
95
1
-
-
Maubacher Straße 2
1 Gaststättensaal
Schützenheim
Aula der Haupt-/
Realschule, Jugendzeltplatz
Sportheim
99
1
1
4
95
-
-
-
--
--
ehemalige Mülldeponie (DDG,
AWA)
Schafberg
100
0
-
1
99
-
-
-
--
--
--
Vossenack
98
2
5
20
75
2
1
1
--
Raffelsbrand
100
0
-
-
100
-
-
-
Forsthaus Jägerhaus
Schützenheim, 2 Schul-Aulas Holzpelletsanlage
Dorfgemeinschaftshaus
Jugendwaldheim
--
Simonskall
100
0
50
25
25
-
-
-
5 Gebäude
Haus des Gastes
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 22
--
Nahversorgungszentrum
Biogasanlage
--
--
5.3 Szenarien
Einsatz 27.03.2010: Ausströmendes Gas in Simonskall
Informationen zum Einsatzablauf
Am Samstag, dem 27.03.2010, wurde die Feuerwehr Hürtgenwald um 12:29 Uhr alarmiert.
In einem Wohnhaus in Simonskall hatten die Bewohner starken Gasgeruch im Keller
bemerkt. Nach dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte und ersten Erkundungen, wurden die
Einsatzstelle weiträumig abgesperrt und die
Bewohner des Hauses evakuiert. Nach
umfangreichen Messungen unter
umluftunabhängigem Atemschutz konnte ein
Leck am Ventilblock des Flüssiggasbehälters
als Ursache für das Ausströmen des Gases
lokalisiert werden. Nachdem sich die
Wehrleute Zugang zum unterirdischen
Flüssiggastank verschafft hatten und das
Hauptabsperrventil des Tanks geschlossen
wurde, konnte der Gasaustritt gestoppt
werden. Nach einer Durchlüftung des
Kellerraums konnte der Einsatz
abgeschlossen werden.
Einsatz 05.06.2011: Überflutete Straße in Bergstein
Informationen zum Einsatzablauf
Am Sonntag, dem 05. Juni 2011, wurde die Löschgruppe Bergstein zu einer überfluteten
Straße in Bergstein gerufen. Die Einsatzstelle befand sich auf der Burgstraße, direkt vor dem
Feuerwehrgerätehaus. Die Straße war auf ca. 20 m vollständig überflutet. Dadurch drohte
auch Wasser in ein angrenzendes Wohnhaus einzudringen. Mit der eingesetzten
Tauchpumpe konnte das Regenwasser abgepumpt werden. Bei der Erkundung der
Einsatzstelle wurde außerdem festgestellt,
dass wenige Meter von der überfluteten
Stelle entfernt, ein Kanaldeckel durch
Regenwasser hochgedrückt wurde. Mit
Verkehrsleitkegeln wurde die
Gefahrenstelle abgesperrt, bis der Regen
nachließ. Danach konnte der Deckel wieder
eingesetzt werden. Zusätzlich kam es fast
zeitgleich zu einem zweiten Einsatz in
Bergstein. In der Kallstraße war ein Keller
mit Wasser vollgelaufen. Da die LG
Bergstein noch in der Burgstraße
eingebunden war, wurde hierzu die
Löschgruppe Hürtgen alarmiert.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 23
Einsatz 27.07.2012: Unwetter in Hürtgenwald
Informationen zum Einsatzablauf
Am Freitag, dem 27.07.2012, ab 15:34 Uhr, wurden die Einsatzkräfte der Freiwilligen
Feuerwehr Hürtgenwald gleich zu mehreren Einsätzen alarmiert. Infolge eines schweren
Gewitters mit heftigen Sturmböen (sog. „downburst“ > stark abwärts gerichtete Luftströmung,
in Bodennähe in die Horizontale umgelenkt; mit Windgeschwindigkeiten von über 100-150
km/h in einer Breite von 5-10km > Quelle: http://www.huertgenwaldwetter.de/ ) waren Keller
vollgelaufen und Bäume entwurzelt sowie abgeknickt worden. Nach den ersten
Alarmierungen durch die Leitstelle des Kreises Düren wurde klar, dass es eine Flut von
Einsatzbrennpunkten abzuarbeiten galt. So wurde die Unwettereinsatzzentrale der
Gemeinde Hürtgenwald im Feuerwehrgerätehaus in Hürtgen besetzt, von wo aus nun die
Einsätze koordiniert wurden. Die Ortschaften Bergstein, Zerkall, Simonskall und Raffelsbrand
waren durch die starken Windböen besonders betroffen. Hier mussten umgefallene Bäume
von Verkehrswegen und aus Versorgungsleitungen entfernt werden. Einige Telefon- und
Stromleitungen waren durch das Bruchholz beschädigt worden und so wurden durch die
Feuerwehr auch die Versorgungsunternehmen in die Einsätze einbezogen. Zeitweise waren
Ortschaften ohne Telefon und Stromversorgung und Straßen mussten vollständig gesperrt
werden. In die Einsätze waren alle Löschgruppen der Gemeinde Hürtgenwald eingebunden,
dabei bildete die LG Straß die Grundsicherung und die strategische Reserve.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 24
Folgende Einsatzlagen mussten von den Löschgruppen abgearbeitet werden:
Raffelsbrand B 399: umgestürzter Baum (LG Vossenack)
K 36 Richtung Simonskall: umgestürzte Bäume (LG Vossenack)
Straße Richtung Mestrenger Mühle: mehrere umgestürzte Bäume (LG Vossenack)
Kalltal nähe Mestrenger Mühle: umgestürzte Bäume auf 20 kV-Leitung (LG
Vossenack)
L 218 „Panoramastraße“: umgestürzte Bäume (LG Hürtgen)
L 218 „Panoramastraße“: ca. 1 m über der Fahrbahn hängende 20kVHochspannungsleitung (LG Hürtgen)
Campingplatz Brück: umgestürzte Bäume (LG Hürtgen)
Ortsbereich Bergstein: umgestürzter Baum (LG Hürtgen)
L11 und Ortsbereich Zerkall: mehrere umgestürzte Bäume auf Fahrbahn und
Wohnhäuser, abgerissenen Hochspannungsleitungen (LG Bergstein, Gey, Großhau,
Hürtgen)
Ortsbereich Bergstein: Keller unter Wasser (LG Bergstein)
Es waren ca. 60 Einsatzkräfte der Feuerwehr Hürtgenwald am Einsatzgeschehen beteiligt.
Die letzten Einsatzkräfte rückten um ca. 21:30 Uhr wieder in ihre Gerätehäuser ein.
Einsatz 28.09.2010: Tödlicher Verkehrsunfall bei Raffelsbrand
Informationen zum Einsatzablauf
Am 28.09.2010 um 22:38 Uhr wurden die Löschgruppe Vossenack sowie der Rüstzug (LG
Hürtgen und LG Großhau) der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald zu einem Verkehrsunfall
in Raffelsbrand alarmiert. Gemeldet war ein Unfall mit mehreren Beteiligten, bei der eine
Person noch im Fahrzeug eingeklemmt war. Die Unfallstelle lag auf der Bundesstraße 399
an der Einmündung zur Landstraße 24. Das Unfallfahrzeug war von der Fahrbahn
abgekommen, hatte zwei Verkehrschilder
aus ihrer Verankerung gerissen, sich
mehrfach überschlagen und war erst 60 m
weiter in einer Wiese zum Stehen
gekommen. Der PKW war mit fünf Insassen
besetzt, hiervon waren vier schwer verletzt,
davon eine Person eingeklemmt. Für den
Fahrer kam jede Hilfe zu spät, er verstarb
noch an der Einsatzstelle. Während der
Rettungsdienst die Verletzten versorgte,
konzentrierte sich das Augenmerk der
Feuerwehrkräfte auf die Befreiung der
eingeklemmten Person, sowie auf die
Absicherung der Unfallstelle. Nach dem
auch der Eingeklemmte befreit und dem Rettungsdienst übergeben werden konnte, blieben
die Einsatzkräfte noch vor Ort, um die Einsatzstelle für die Ermittlungen von Polizei und
Sachverständigen auszuleuchten.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 25
Einsatz 24.12.2011: Verkehrsunfall in Straß
Informationen zum Einsatzablauf
Am Samstag, dem 24.12.2011, wurde der Löschzug Nord (LG Großhau, LG Gey, LG Straß
und der ELW Hürtgenwald) der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald um 14:14 Uhr zu einem
Verkehrsunfall zur Kreuzung B399 und K31 in Richtung Straß gerufen. Hier waren zwei
PKW`s im Kreuzungsbereich kollidiert und es wurde ein Fahrzeugbrand gemeldet. Die
Insassen der beiden Fahrzeuge wurden nur
leicht verletzt. Die Feuerwehr sicherte die
Unfallstelle ab, der gemeldete Fahrzeugbrand
entpuppte sich als Dampf von auslaufenden
Betriebsmitteln, die von der Feuerwehr
aufgenommen wurden. Während des
Einsatzes war die B 399 komplett gesperrt und
der Verkehr wurde über die Ortslagen Gey und
Straß umgeleitet. Nach dem Abtransport der
Unfallfahrzeuge durch ein
Abschleppunternehmen und einer Reinigung
der Fahrbahn durch die Feuerwehr, gab die
Polizei die Straße wieder für den Verkehr frei.
Einsatz 17.01.2012: Verkehrsunfall auf der B399 bei Großhau
Informationen zum Einsatzablauf
Am Dienstag, dem 17.01.2012, wurde die Löschgruppe Großhau der Freiwilligen Feuerwehr
Hürtgenwald um 20:59 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der B 399 in Höhe der Ortslage
Großhau gerufen. Hier war ein PKW aus der Kurve getragen worden und kollidierte mit zwei
entgegenkommenden Fahrzeugen. Bei der Kollision entstand erheblicher Sachschaden an
allen beteiligten Autos. Die Insassen wurden
nur leicht verletzt. Die Feuerwehr sicherte die
Unfallstelle ab und nahm die ausgelaufenen
Betriebsmittel mittels Bindemittel auf. Während
des Einsatzes war die B 399 komplett gesperrt
und der Verkehr wurde über die Ortslage
Großhau umgeleitet. Nach dem Abtransport
der Unfallfahrzeuge durch ein
Abschleppunternehmen und der Reinigung der
Fahrbahn durch die Feuerwehr, gab die Polizei
die Straße wieder für den Verkehr frei.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 26
Einsatz 05.04.2011: Kaminbrand in Straß
Informationen zum Einsatzablauf
Am Dienstag, dem 05.04.2011, wurde der Löschzug Nord (LG Straß, Gey und Großhau) der
Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald gegen 18:50 Uhr zu einem Kaminbrand nach Straß
alarmiert. Nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte und erster Erkundung durch den
Einsatzleiter stellte sich heraus, dass der Kamin definitiv mit starker Rauchentwicklung
brannte. Auch war Rauch in den Dachboden eingedrungen.
Während der Kontrolle des Kamins im Wohngebäude wurde die Drehleiter (DLK) des FTZ
des Kreises Düren in Stellung gebracht. Anschließend wurde der Kamin von der DLK vom
anwesenden Bezirksschornsteinfegermeister gekehrt. Des Weiteren wurde der Dachboden
gelüftet und der Wohnbereich mittels Wärmebildkamera kontrolliert. Hier wurde keine
außergewöhnliche Feststellung gemacht.
Einsatz 22.02.2012: Containerbrand in Horm
Informationen zum Einsatzablauf
Am Mittwoch, dem 22.02.2012, um 18:53 Uhr, wurden die LG Straß und LG Gey, der
Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald, zu einem Containerbrand nach Horm gerufen.
Auf dem Gelände der Restmüllverwertungsanlage (AWA), im Bereich der Annahme für
Privatentsorger, brannte ein Müllgroßcontainer in voller Ausdehnung. Die ersten
Einsatzkräfte vor Ort alarmierten unmittelbar nach ihrem Eintreffen die LG Großhau zur
Unterstützung nach. Ausgerüstet mit schwerem Atemschutz wurde das Feuer mittels eines
Schaumrohres bekämpft. Als schwierig stellte sich die Löschwasserversorgung dar, denn der
nächste Unterflurhydrant befand sich mehrere hundert Meter entfernt. So musste die
Löschwasserversorgung mit Tanklöschfahrzeugen im Pendelverkehr sichergestellt werden.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 27
Um eventuelle Glutnester ausfindig zu machen, wurde vom Feuerschutztechnischen
Zentrum des Kreises Düren, eine Wärmebildkamera angefordert. Nach ca. 1,5 Stunden
Löscharbeit konnte „Feuer aus“ gemeldet und die Einsatzstelle an die Betreiberfirma
übergeben werden.
Einsatz 11.01.2011: Reiterhof brannte in Hürtgen
Informationen zum Einsatzablauf/Bericht des Einsatzleiters
1. Allgemeines/Alarmierung/Anfahrt
Am frühen Dienstagabend, dem 11.01.2011, wurden der LZ Süd und zusätzlich die
LG Straß der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald gegen 18:50 Uhr zu einem
Brandeinsatz alarmiert. Gemeldet war ein Zimmerbrand (Stichwort BD2) in der
Hürtgener Siedlung (Wittscheidter Straße). Auf der Anfahrt wurde das Stichwort auf
BD 3 (Dachstuhlbrand) erhöht, so dass für die gesamte Hürtgenwalder Wehr
Vollalarm ausgelöst wurde. Die Schadenslage war ebenfalls schon auf der Anfahrt
über mehrere hundert Meter erkennbar. An Bord des ELW 1 (4-11-1) alarmierte der
spätere Einsatzleiter zusätzlich eine zweite Drehleiter; gleichzeitig wurde das LF (442-1) aus Vossenack angewiesen, direkt vom alten Freibad an der Grillhütte
Bosselbach eine Wasserversorgung (1-B-Leitung) mittels Schlauchanhänger
aufzubauen.
Die Siedlung Hürtgen (Wittscheidter Straße/Burgbergstraße) liegt unweit des
Ehrenfriedhofs Hürtgen linksseitig zwischen Hürtgen und Vossenack und verbindet
u.a. auch die B399 und die L218. Die gesamte Siedlung besteht aus 16
Wohnhäusern und (auch ehemaligen) landwirtschaftlichen Anwesen, wobei die
meisten Gebäude Anfang der 1950er Jahre erbaut wurden.
Die Wasserversorgung ist durch eine „80er“ Leitung mit neun Unterflurhydranten für
den "kleinen" Einsatz sichergestellt. Für etwaige Einsätze, bei denen weitaus mehr
Wasser benötigt wird, kann eine Wasserversorgung über lange Wegestrecke vom
alten Freibad an der Grillhütte Vossenack, einem offenen Gewässer an der
Steinbachanlage Hürtgen und einer 250er Leitung am Pelletswerk Germeter
aufgebaut werden. Hier müssen je nach Objekt Wegestrecken zwischen 1 und 3 km
errichtet werden
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 28
2. Einsatzobjekt
Beim eigentlichen Einsatzobjekt handelt es sich um ein landwirtschaftliches Anwesen
mit angebauter Reithalle. Insgesamt ist dieses Gebäude in einer T-Form angeordnet,
wobei ein Schenkel Wohnbereiche, einer die Reithalle und einer Stallungen und
Lagerfläche bildet. Das Objekt besteht aus massiver Bauweise mit harter Bedachung
(Betondachpfannen) über einem Teil der Wohnbereiche. Der Rest ist mit
Eternitplatten überdacht.
Ursprüngliche Errichtung des Wohngebäudes mit Stall (linker Flügel) war Anfang der
1950er Jahre, wobei der angrenzende Winkelbau Ende der 1950er Jahre und die
Reithalle Mitte der 1990er Jahre angebaut wurden. 1977 fiel dieses Gebäude schon
einmal nach einem Blitzeinschlag den Flammen zum Opfer.
3. Einsatzlage
Bei Ankunft des 4-11-1 an der Einsatzstelle ergab sich folgende Lage:
Ungefähr zehn Meter links vom Schnittpunkt aller drei Schenkel der T-Form schlugen
ca. 2-4 Meter hohe Flammen aus dem Dachstuhl heraus (erste Durchzündung noch
vor Eintreffen der Feuerwehr). Zum Zeitpunkt des Brandausbruches waren ca. 15
Personen vor Ort, welche u.a. in der Reithalle Reitunterricht absolvierten. Insgesamt
befanden sich ca. 20 Pferde im Stall und in der Reithalle.
Nach Erkundung durch den Einsatzleiter und Befragung einiger Beteiligter stellte sich
heraus, dass sich keine Personen und Tiere im Objekt befanden. Die komplette
Straße (ca. 5-6 Meter breit) war auf der Seite des Einsatzobjektes mit ca. zehn PKW
beparkt. Starke Rauchentwicklung und Funkenflug gingen vom Brand aus, welcher
durch starken Westwind zusätzlich angefacht wurde.
Aufgrund der räumlichen Enge auf der Straße erwies es sich als äußerst schwierig,
die anrückenden Fahrzeuge in einer taktisch vernünftigen Weise aufstellen zu lassen.
Bis die Wasserversorgung vom alten Freibad am Bosselbach aufgebaut war, wurde
ein LF 16 von einem TLF 16/25 gespeist, welches die Wasserentnahme über einem
Unterflurhydranten ermöglichte. Seitens des eingetroffenen Mitarbeiters des
Wasserversorgers wurde ermöglicht, dass über die 80er Leitung kurzfristig eine
höhere Wasserlieferungsmenge mit stärkerem Wasserdruck möglich war.
In der Anfangsphase wurden zwei Trupps unter Atemschutz (PA) zur Vorderseite und
Rückseite des Gebäudes jeweils mit C-Rohr zur Brandbekämpfung vorgeschickt. Da
es sich im Verlauf der Anfangsphase herausstellte, dass der Angriff von außen mit
den vorangegangen Trupps nicht den erwünschten Erfolg brachte, wurde im Hof die
DLK des FTZ in Stellung gebracht. Dazu musste das in der Hofeinfahrt, aufgrund der
mit PKW beparkten Straße, abgestellte LF 16 zur Seite gefahren werden. Eine
Aufstellung der DLK auf der Straße war aufgrund starker Rauchentwicklung, einer
Vielzahl von Bäumen und einen Stromleitung nicht möglich.
Auf der Rückseite des Gebäudes wurden mehrere Gasflaschen von einem Balkon
geräumt, da die Gefahr der Brandausbreitung auf diesen Bereich zu groß war. Nach
Einsatz des Wasserwerfers der im Hof stehenden DLK wurde der Erfolg der
Löschmaßnahmen langsam ersichtlich. Dennoch war eine weitere Durchzündung
nicht zu vermeiden. Die zweite DLK (Kreis Aachen) wurde seitlich des Gebäudes in
einer halbwegs befestigten Wiese aufgestellt.
Insgesamt waren bis zu zehn Trupps unter PA gleichzeitig im Einsatz. Der endgültige
Löscherfolg wurde durch das massive Vorgehen im Innenangriff der vorgerückten
Trupps erreicht, so dass nun „Feuer unter Kontrolle“ gemeldet werden konnte.
Ca. 1,5 Stunden nach Alarmierung war der ebenfalls alarmierte ELW 3 mit der
anwesenden FÜG einsatzbereit. Dies erwies sich als äußerst hilfreich für die
Einsatzleitung. Im ELW 3 wurde u.a. eine Sofortmeldung an die Bezirksregierung
aufgesetzt, die nur noch vom Einsatzleiter zustimmend unterschrieben werden
musste.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 29
Während des gesamten Einsatzes wurden im ELW 3 mehrere Lagebesprechungen
incl. Einsatzleiter durchgeführt. Im Verlauf des Einsatzes verschaffte sich unter
Begleitung des Einsatzleiters der anwesende stellv. Kreisbrandmeister Herkenrath
einen Überblick über die Einsatzstelle.
Um weiterhin genügend Wasser am Einsatzobjekt zu erhalten, wurde zusätzlich eine
Doppel-B-Leitung zur 250er-Leitung am Pelletswerk verlegt.
Gegen 23:30 Uhr konnte "Feuer aus" gemeldet werden. Die Wohnungen wurden
weiterhin mit einer Wärmebildkamera auf etwaige Glutnester kontrolliert.
4. Weiteres (stichpunktartig)
Bürgermeister und Bereitschaftsdienst der Gemeinde Hürtgenwald über einen
großen Zeitraum des Einsatzes vor Ort
mehrere Pressevertreter vor Ort
THW-Ortsbeauftragter zur baulichen Beratung vor Ort
Verpflegung über den gesamten Einsatzzeitraum durch DRK sichergestellt
Notfallseelsorger zur Betreuung der 15 Betroffenen (Eigentümer,
Pferdebesitzer) vor Ort
insgesamt wurden 220 B-Längen verlegt; dies entspricht einer Strecke von
4,4 km!
Einsatzdauer incl. Brandwachen ca. 13 Stunden
Besonders zu erwähnen ist die überragende Unterstützung durch einen Nachbarhof.
Dort konnten während des gesamten Einsatzes Räumlichkeiten von der Feuerwehr
und den Betroffenen genutzt werden. Des Weiteren konnte ein Zelt des DRK im
Innenhof des Nachbarn aufgebaut werden.
Der Einsatz endete am 12.02.11 gegen 12.30 Uhr.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 30
Einsatz 02.09.2012: Großbrand in der Rotte des Entsorgungs- und Logistikcenters
(ELC) der AWA in Horm
Informationen zum Einsatzablauf
Am Sonntag, dem 02.09.2012, wurden der Löschzug Nord und der ELW 1 der Freiwilligen
Feuerwehr Hürtgenwald um 9:49 Uhr zu einer unklaren Rauchentwicklung auf die K29 in
Höhe der Ortslage Horm alarmiert.
Beim Eintreffen der ersten Einheiten konnte eine Rauchentwicklung auf dem Firmengelände
der dort ansässigen Restmüllverwertungsanlage festgestellt werden, so dass umgehend das
Einsatzstichwort auf BD4 erhöht wurde.
Nach der ersten Erkundung ergab sich folgendes Lagebild:
Die Restmüllverwertungsanlage besteht aus einer Halle, die durch F90-Wände baulich in
mehrere Abschnitte unterteilt ist. Aus einem Hallenabschnitt (ca. 40 m x 50 m) drang Rauch
ins Freie. Der Zugang zu diesem Bereich war von mehreren Seiten aus möglich. Wie sich im
Laufe des Einsatzes herausstellte, befanden sich im betroffenen Hallenbereich sechs
Müllrotten. Diese werden von einer Seite aus mit Müll gefüllt und dieser wird dann
anschließend über ein Transportsystem langsam zum anderen Ende der Rotte befördert.
Jede dieser Rotten ist dabei ca. 3 m hoch, 4 m breit, 35 m lang und mit Stahlbeton
umschlossen.
Zu Beginn wurde ein Innenangriff von der südlichen Gebäudeseite aus vorgetragen. Nach
Eintreffen des Löschzuges Süd wurde dann auch von der nördlichen Seite ein Trupp ins
Gebäude geschickt. Nach kurzer Zeit konnte von außen eine zunehmende Rauchentwicklung (tief schwarzer Rauch) festgestellt werden. Die steigende Brandintensität wurde
auch durch die vorgehenden Trupps bestätigt, die bereits Deformationen von Stahlträgern
beobachten konnten. Da sich auch eine Rauchgasdurchzündung abzeichnete, wurden
umgehend alle Kräfte zum Rückzug aufgefordert und nur noch ein Außenangriff vorgetragen.
Im weiteren Einsatzverlauf wurden insgesamt sieben Einsatzabschnitte gebildet:
Brandbekämpfung I (Süden), Brandbekämpfung II (Norden), Brandbekämpfung III (Osten),
Bereitstellung Atemschutz, Wasserversorgung, Messen und Betreuung. Weiterhin wurde ein
Bereitstellungsraum auf der Kreisstraße 29 eingerichtet.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 31
Da neben den bodengebundenen Strahlrohren immer mehr Wasserwerfer eingesetzt wurden
und zeitweise bis zu sechs Drehleitern mit Wenderohren im Einsatz waren, war die
vorhandene Löschwasserversorgung schnell ausgeschöpft. Daher musste eine
Wasserversorgung über lange Wege von Kufferath aus und dem noch weiter entfernten
Mühlenteich aufgebaut werden. Insgesamt wurden dabei vier B-Leitungen mit einer Länge
von jeweils ca. 3,5 km aufgebaut, um die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Da nicht
ausgeschlossen werden konnte, dass der betroffene Hallenbereich statisch instabil ist,
konnte über die gesamte Einsatzdauer kein erneuter Innenangriff vorgetragen werden. Es
stellte sich aber nach und nach heraus, dass der Brand sich nur noch auf die sechs Rotten
beschränkte. Da diese aber ca. 2 m hoch mit Müll gefüllt waren und aufgrund der unklaren
Statik nicht geräumt werden konnten, wurde zunächst Wasser mit Netzmittel und später
Löschschaum zur Brandbekämpfung eingesetzt. Um den Schaum möglichst tief in die Rotten
einzubringen, wurde ein Schaumrohr auf einem betriebseigenen Teleskopmastfahrzeug
angebracht und der Teleskopmast dann in die Rotten ausgefahren. Dies wurde abwechselnd
bei allen Rotten durchgeführt.
Da die Rotten nur von der südlichen Seite von außen zugänglich waren und der
Teleskopmast auch nicht das Ende der Rotten erreichen konnte, wurde nach und nach auch
die nördliche Wand geöffnet und der Schaumangriff auch von dieser Seite aus
vorgenommen. Insgesamt zogen sich die Öffnungs- und Löscharbeiten zunächst bis in den
späten Montagabend hin. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich noch
Glutnester in dem in den Rotten verbliebenen Müll befinden, wurde eine Brandsicherheitswache eingerichtet. Diese musste bis zum Dienstagabend immer wieder aufflammende
Glutnester ablöschen. Die Einsatzstelle wurde am Dienstagabend dem Betreiber übergeben.
Während der gesamten Einsatzdauer wurde durch Meßeinheiten die Schadstoffbelastung in
den angrenzenden Ortschaften überwacht. Hierbei konnte noch in weiter Entfernung eine
Geruchsbelästigung festgestellt werden. Grenzwerte wurden dabei nicht überschritten.
Messungen wurden dabei ebenfalls durch das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) mit einem Spezialfahrzeug durchgeführt.
Durch den hohen Bedarf an Feuerwehrkräften und Material wurden während dem
Einsatzverlauf nach und nach Feuerwehren aus dem gesamten Kreisgebiet und den
angrenzenden Kreisen angefordert. Zudem waren THW und DRK über einen Großteil der
Einsatzdauer vor Ort. Das THW hat dabei die Arbeiten mit der Bereitstellung einer
Hubarbeitsbühne und dem Ausleuchten der gesamten Einsatzstelle unterstützt.
Durch das DRK wurden in der Anfangsphase Rettungsmittel zum Schutz der Einsatzkräfte
gestellt und über die gesamte Einsatzdauer auch eine Verpflegung sichergestellt. Die
Einsatzleitung wurde durch die Führungsunterstützungsgruppe des Kreises Düren (FüG)
unterstützt, so dass eine stabsmäßige Führung mit den verschiedenen Sachgebieten (S1 –
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 32
S6), der IUK-Einheit (Information und Kommunikation) und verschiedenen Fachberatern über
eine lange Zeit gewährleistet war.
Insgesamt waren am Sonntag bis zu 270 Einsatzkräfte vor Ort, am Montag waren es bis zu
100 Einsatzkräfte. Der Grundschutz im Gemeindegebiet wurde während der Einsatzdauer
durch wechselnde Kräfte aus verschiedenen Kommunen des Kreises sichergestellt. Diese
wurden an der Rettungswache in Kleinhau stationiert und konnten auch in der dortigen
Rettungswache übernachten.
Bei dem Einsatz wurden glücklicherweise weder Betriebsangehörige noch Einsatzkräfte
verletzt.
5.4 Statistik der Feuerwehr
Zur Abschätzung des Gefährdungspotentials ist ein Überblick über die geleisteten Einsätze
ein klarer Anhaltswert. Das Gefährdungspotential ergibt sich aus den Objekten, die in der
Gemeinde vorhanden sind (siehe Tabellen 5.2.6 und 5.2.7).
Die Statistik ist nach Löschgruppen gegliedert, deren Namen wie folgt abgekürzt sind:
Bergstein:
Gey:
Großhau:
Hürtgen:
Straß:
Vossenack:
BS
GY
GH
HÜ
ST
VO
Die Einsätze in den jeweiligen Orten werden in der Regel durch die ortsansässige
Löschgruppe abgewickelt. Folgende Orte verfügen über
keine eigene Löschgruppe
und werden mit betreut von der
Zerkall, Brandenberg
Kleinhau
Horm, Schafberg
Raffelsbrand, Simonskall
Löschgruppe Bergstein
Löschgruppe Großhau
Löschgruppe Straß
Löschgruppe Vossenack
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 33
Einsatzstatistik
1
1
BD Kamin
2
BD + BD 1
2
1
3
Hürtgen
2
1
2
2
3
2
1
2
1
1
1
1
1
1
3
2
1
3
7
1
2
3
1
1
3
1
BD 3
1
1
1
1
BD 4
1
1
1
1
BD 2
1
1
1
2
2
4
4
1
1
1
1
1
7
1
1
7
1
7
1
1
1
1
2
1
1
1
3
1
0
1
2
0
0
1
4
4
4
3
4
4
1
0
1
1
0
1
1
2
2
1
4
4
7
3
3
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
2
2
1
2
1
1
2
Überörtliche Hilfe
1
Gasalarm
2
Öl / Ölspur
5
Person eingeklemmt
3
2
Person hinter Tür
Tier
1
technische Hilfe
2
4
2
2
3
3
6
6
1
1
1
1
14
1
2
2
5
5
3
2
5
1
2
7
2
4
2
2
2
1
2
2
1
3
2
2
1
1
2
2
14
14
5
2
3
4
2
4
3
1
2
1
1
1
3
3
1
1
1
1
4
1
5
11
5
8
1
4
1
4
1
5
6
3
7
9
7
3
5
4
0
6
3
1
2
2
1
1
1
2
2
0
0
1
2
Sonstige
Summe Einsätze
Gesamte Einsätze
Hürtgenwald
1
1
3
21
10
22
86
41
13
34
18
27
17
24
17
28
81
28
24
21
84
Die LG Kleinhau (Verwaltung/Bauhof) nahm 2014 insgesamt an 18 Einsätzen teil
Brandschutzbedarfsplan 2015
2
2
2
3
1
2
2
GSG
2
1
1
BDW
Vossenack
1
7
Straß
1
Hürtgen
8
Großhau
Straß
1
Gey
Hürtgen
2
Bergstein
Großhau
7
Vossenack
Gey
1
Straß
Bergstein
1
Hürtgen
Vossenack
1
Großhau
Straß
1
Gey
Hürtgen
1
2013
Bergstein
Großhau
1
Straß
2
Großhau
Gey
2
2013
Bergstein
FZB 1
2012
2
2
Böswilliger Alarm
2011
Vossenack
Fehlalarm/BMA
Gey
Bergstein
2010
Vossenack
5.4.1
Seite 34
34
14
39
28
14
19
70
2
1
5
1
27
15
1
1
1
1
1
2
2
2
1
7
1
3
3
1
3
1
1
6
2
11
9
6
4
3
3
1
7
3
2
1
2
2
3
21
27
17
27
13
28
32
76
5.4. 2.1 Einsatzaufschlüsselung 2014
Insgesamt 76 Einsätze.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 35
5.4.2.2 Einsatzaufschlüsselung 2013
Datenreihen1;
BD; 1; 2%
Datenreihen1; BD 1;
1; 2%
Datenreihen1; BD 2;
7; 10%
Datenreihen1;
TIF; 15; 21%
TH1
Oes
Datenreihen1; BDW TIF
1; 1; 2%
BD
BD 1
Datenreihen1; Oes;
10; 14%
Datenreihen1;
MDL; 8; 12%
BD 2
BDW 1
MDL
FZB1
Datenreihen1; TH1;
17; 24%
Datenreihen1;
FZB1; 1; 1%
FZB2
PET
Datenreihen1; PE1
FZB2;
1; 1% SOE
Datenreihen1; OELLA
PET; 2; 3%
Datenreihen1;
OELLA; 1; 1%
Brandschutzbedarfsplan 2015
Datenreihen1;
PE1; 2; 3%
Datenreihen1;
SOE; 3; 4%
Seite 36
5.4.3 Auswertung
Der Bereich der technischen Hilfe überwiegt in allen Löschgruppen. Die meisten Einsätze
sind hierbei die nach Verkehrsunfällen (Abstreuen und Reinigung der Fahrbahn), aber auch
das Abstreuen von Ölspuren sowie die Entfernung von Wind- und Schneebruch von
Bäumen.
Weiterhin hat sich die technische Hilfe in Bezug auf das Retten von Tieren, insbesondere die
Übergabe von Hunden ans Tierheim, in ihrer Anzahl erhöht.
Ein Drittel aller Einsätze sind Brandeinsätze, die sich auf die unterschiedlichen
Brandstichworte BD 1-4 sowie auf Kamin- (BDK) und Fahrzeugbrände (FZB) erstrecken.
In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Großbränden. Waldbrände sind dank des frühen
Entdeckens meist schnell unter Kontrolle. Es handelte sich bisher in den meisten Fällen um
Kleinbrände, die mit geringem Aufwand zu bewältigen waren.
Hochwassereinsätze sind aufgrund der topografischen Lage der Gemeinde eher gering.
Die Anzahl der Einsätze „Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen“ (Schwerpunkt: B 399,
B 399n, L 24 und L 218) liegt im Schnitt bei ca. vier Einsätzen/Jahr.
GSG-Unfälle sind eher selten.
Strahlenschutz-Einsätze gab es bisher noch nicht.
Fehlalarme, verursacht durch
jemand sieht irgendwo Rauch aufsteigen und ruft mittels Handy die Feuerwehr oder
böswillige Alarme,
sind weiter gesunken.
Die Statistik der „bearbeiteten“ Jahre zeigt einen gleichbleibenden Trend der Einsatzzahlen.
Ferner ergibt sich, dass je größer der Ort ist, umso häufiger Einsätze erforderlich sind.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 37
5.4.4 Übersicht besondere Risiken
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 38
5.4.5 Zusammenfassung
Es hat sich gezeigt, dass ein Gefährdungspotential für folgende Bereiche gegeben ist:
5.4.5.1 Brände
Deponie in Horm
Aussiedlerhöfe
Hotels in Vossenack und Simonskall
Industriegebiet in Horm
Waldgebiete
Pelletieranlage in Germeter
Wohnbebauung
5.4.5.2 Sonstige Einsätze
Verkehrsunfälle auf der
B 399
B 399 n
L 11 Bergstein-Zerkall
L 218 (Panoramastraße)
L 24 Richtung Zweifall
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 39
6. Festlegung des Schutzzieles und des Erreichungsgrades
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald legt die Schutzzielkriterien wie folgt fest:
1. Hilfsfrist für 9 Funktionen mit mindestens einem Löschfahrzeug in 8.00 Minuten
und einem Erreichungsgrad von 80%.
2. Hilfsfrist für weitere 9 Funktionen mit einem weiteren Löschfahrzeug sowie 3
Funktionen mit einem Führungsfahrzeug in 13 Minuten nach Alarmierung mit einem
Erreichungsgrad von 80%.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 40
7. Soll-Struktur der Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald
7. 1 Personalbedarf der einzelnen Löschgruppen
Löschgruppe
Bergstein
Gey
Großhau
Hürtgen
Straß
Vossenack
Summe:
Sollstärke
33
27
27
45
27
54
213
7.1.1 Personalstärke der ersten Einheit bei kritischen Einsätzen
Die Schutzziele legen fest, in welcher Zeit wie viele Feuerwehrkräfte mit welchen
Fahrzeugen an der Einsatzstelle eintreffen müssen. Im Regierungsbezirk Köln wurde
für die Schutzziele der Stand der Technik mit der Verfügung „Grundlagen zur
Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen
Feuerwehren – 07.04.1997“ wie folgt beschrieben:
neun Funktionen in acht Minuten nach der Alarmierung;
weitere neun Funktionen in 13 Minuten nach der ersten
Alarmierung.
Gem. Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 und Beschlussfassung der KreisbrandmeisterKlausurtagung vom 28.04.2011 muss mit dem Eintreffen der zweiten. Teileinheit
auch eine „Komponente Führung“ mit drei Funktionen zur Verfügung stehen.
Durch diese Festlegung müssen die Schutzziele für alle Feuerwehren einheitlich wie
oben beschrieben festgelegt werden.
7.1.2 Ermittlung des Personalfaktors
Aufgrund von Aufzeichnungen der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass sich ein
planerischer Personalfaktor von „3“ als realistisch erwiesen hat.
Die Aufgaben nach dem FSHG, die die Gemeinde durch ihre Freiwillige Feuerwehr
zu erfüllen hat, spiegeln sich in der Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge wieder.
Wenn man nunmehr davon ausgeht, dass bei einer gesamten Alarmierung der
Feuerwehr alle Fahrzeuge besetzt werden müssen, erhält man mit dem o. a.
Personalfaktor multipliziert mit der Fahrzeugbesatzung den rechnerischen Wert der
Sollstärke (siehe Punkt 7.1.).
Anzumerken ist hier, dass die Berechnungsgrundlage die Löschfahrzeuge und
Sonderfahrzeuge sind. Mannschaftstransportfahrzeuge werden hierbei nicht
berücksichtigt.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 41
7.2 Ausbildung des Personals
7.2.1.1 Laufbahnausbildung „Grundausbildung bis Truppführer“
Jeder Feuerwehrmann (SB) sollte die feuerwehrtechnische Grundausbildung absolviert
haben. Hierzu zählen die Module I-IV der Grundausbildung. Bei einem vorhergehenden
Trupp sollte immer ein Feuerwehrmann über eine Truppführerausbildung verfügen. Um die
Sicherheit der Mitglieder zu gewährleisten, ist es ein eindeutiger Vorteil, wenn beide
Kameraden über diese Ausbildung verfügen.
Es wird daher als sinnvoll angesehen, wenn die Truppführerausbildung von jedem
Feuerwehrmann durchlaufen wird. Dies ist freilich ein Idealzustand, da durch Abgänge und
Neuzugänge immer wieder Mitglieder in der Grundausbildung sind. Eine Beschränkung nach
oben sollte entsprechend nicht erfolgen. Bei den Bedarfsmeldungen an den Kreis ist
vielmehr die Anzahl der möglichen Kameraden anzugeben, die nach Laufbahnrecht die
Befähigung zur Absolvierung dieses Lehrganges haben. Behindert wird die Ausbildung durch
die begrenzte Anzahl an möglichen Lehrgangsplätzen für diesen Lehrgang (auf Kreisebene).
7.2.1.2 Löschgruppe Kleinhau
Die unter 7.2.1.1 beschriebene Ausbildung wurde auch von den Mitarbeitern von Bauhof und
Verwaltung absolviert. Hierbei ist festzuhalten, dass ein Verwaltungsmitarbeiter aufgrund
seiner früheren Mitgliedschaft und Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr sowohl einen
Trupp als auch eine Löschgruppe führen kann.
7.2.1.3 Sonderlehrgänge
Sonderlehrgänge im Bereich „Strahlenschutz 1“ und „Gefährliche Stoffe und Güter 1“
Für Kameraden, die die Gruppenführerprüfung ablegen wollen, sind beide Pflicht. Es zeigt
sich, dass das Interesse der Feuerwehrmitglieder an diesen Lehrgängen nicht sehr groß ist.
Dies liegt an verschiedenen Faktoren:
Die Lehrgänge vermitteln eine sehr komplexe Materie (viel Theorie)
Das erlernte Wissen wird in der Einsatzpraxis nur sehr selten benötigt.
Daher ist zunächst durch Einbeziehung der Themen in den Übungsplan der einzelnen
Löschgruppen das Interesse der Kameraden zu wecken.
Sonderlehrgänge auf Landesebene
Bei diesen Lehrgängen besteht die Hauptproblematik darin, dass der Kreis nur wenige
Lehrgangsplätze zugewiesen bekommt und die einzelnen Wehren damit sehr lange auf
einen Platz warten.
Hierzu zählen
GSG 2,
Str. 2,
Atemschutzgerätewart (Normaldruck und Überdruck),
Gerätewart.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 42
Beim Kreis ist der erhöhte Bedarf durch entsprechend hohe Lehrgangsanforderungen
anzuzeigen.
Führerscheinausbildung
Jedes Jahr wird zwei Feuerwehrangehörigen der Erwerb des notwendigen Führerscheins
der Klasse C ermöglicht. Die Kosten werden von der Gemeinde übernommen.
Bei erhöhtem Bedarf ist auch mehr als zwei Feuerwehrangehörigen der Erwerb des
Führerscheines zu ermöglichen.
Ärztliche Untersuchungen der Führerscheininhaber erfolgen alle fünf Jahre
bei allen Neuerwerbern und
bei den über 50-jährigen.
7.2.2 Laufbahnausbildung (Gruppenführer bis Verbandsführer)
Es erscheint angemessen, wenn bei Standardeinsätzen ein Gruppenführer und ein
Zugführer anwesend sind, um den Einsatz zu leiten.
Führungsfunktionen
Löschgruppenführer:
mindestens FIII-Lehrgang,
wünschenswert F IV-Lehrgang
Stellvertreter:
F III-Lehrgang
Wehrleiter:
F VI-Lehrgang
Stellvertreter:
F VI-Lehrgang
Gemäß Personalfaktor ergibt sich damit folgender Bedarf, der wie folgt auf die Löschgruppen
aufzuteilen ist:
Löschgruppe
Bergstein
Hürtgen
Vossenack
Gruppenführer (F III)
Ist
Soll
5
3
4
3
4
3
Ist
2
3
2
Zugführer (F IV)
Soll
je Löschzug 3
Gey
2
3
0
je Löschzug 3
Großhau
1
3
2
Straß
1
3
1
Summe:
17
18
10
6
Der Wehrleiter und sein Stellvertreter müssen nach Laufbahnrecht über die Lehrgänge
„Verbandführer“ und „Wehrleiter“ (F V und F VI) verfügen.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 43
7.3 Fahrzeugbedarf
7.3.1 Löschfahrzeuge
Jede Löschgruppe ist mit einem Löschgruppenfahrzeug auszustatten.
Hiermit wird die Durchführung der Grundtätigkeiten gewährleistet.
Auf Punkt 7.3.5.1 wird in Zusammenhang mit der Installierung der Löschgruppe
Bauhof/Verwaltung verwiesen. Es ist erforderlich diese Löschgruppe mit einem
Mannschaftstransportfahrzeug auszustatten. Je nachdem wie sich Einsatzhäufigkeit und
Intensität der Einsätze in Zukunft zeigen werden, ist die Anschaffung eines (Klein-)
Löschfahrzeuges erstrebenswert.
7.3.2 Löschfahrzeug mit größerem Löschwassertank
Für
Waldbrandbekämpfung
Es sind mindestens drei Löschfahrzeuge mit einem Löschwassertankvolumen von mind.
3.000 Liter für diesen Bereich bereitzustellen, da ca. 60 % des Gemeindegebietes „Wald“
sind (siehe auch 5.1.2).
Transport von Wasser im Pendelverkehr
Ein entsprechender Pendelverkehr kann in der Praxis nur mit drei (oder mehr)
Fahrzeugen aufgebaut werden.
Sicherstellung des Brandschutzes außerhalb der Ortschaften
7.3.3 Wasserförderung über lange Wegestrecken
Die Wasserförderung über lange Wegestrecken muss durch einen Schlauchanhänger (mind.
2000 m B-Druckschlauch) und zwei LF 10 mit zusätzlicher Tragkraftspritze sichergestellt
sein.
7.3.4 Drehleiter
Auf die Beschaffung einer Drehleiter kann nach der Auswertung des bisher gesammelten
Zahlenmaterials verzichtet werden.
In besonderen Einsatzlagen wird erforderlichenfalls die Drehleiter des FTZ alarmiert.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Drehleitern von benachbarten Kommunen
anzufordern.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 44
7.3.5 Mannschaftstransportfahrzeug (MTF)
Die Ausstattung der Löschgruppen Bergstein, Gey und Vossenack mit einem MTF ist
sinnvoll, da diese eine ganze Reihe von Funktionen erfüllen:
Mannschaftstransport im Einsatz (insbesondere in den Abendstunden, da dann eine
große Anzahl an Helfern verfügbar ist und die Fahrzeugplätze der Löschfahrzeuge
besetzt sind)
Abwicklung von Kleineinsätzen (Ölspuren, Tiertransporte o.ä.)
Materialtransport (z.B. zur Materialwartung beim FTZ)
Transport der Jugendgruppen zu verschiedenen Veranstaltungen ohne Abzug eines
Löschfahrzeuges
Warnen der Bevölkerung bei Gasausströmung, Austritt von gefährlichen Gasen
(einschließlich Brandrauch) (Für diese Maßnahme sind die Fahrzeuge mit einer
Abspieleinrichtung für Datenträger und einer Verstärkereinrichtung auszurüsten.)
Aus vorgenannten Gründen ist es erstrebenswert, auch die Löschgruppen Großhau und
Straß mit einem MTF auszurüsten.
7.3.6 Einsatzleitfahrzeuge (ELW)
Die Feuerwehr ist mit einem ELW 1 ausgestattet, um bei kleinen bis mittleren Lagen die
Einsatzführung übernehmen zu können oder nach Aufbau einer TEL durch die
Führungsgruppe des Kreises als Abschnittsleitung zu fungieren.
Dies bedeutet neben einer Ausstattung mit Tisch, Beleuchtung, Kartenmaterial und Heizung
auch eine besondere funktechnische Ausrüstung, die nach dem heutigen Stand der Technik
Mobiltelefon, Laptop, Drucker, Kopierer und Faxgerät umfasst.
7.3.7 Kommandowagen, Einsatzleitdienst
Da der C-Dienst sich im Probebetrieb bewährt hat und die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen erfüllt sind, wurde im Februar 2015 ein „Kommandowagen“ (KDOW)
angeschafft, der für die Feuerwehrführung zur Verfügung steht. Somit ist gewährleistet, dass
bei jedem Einsatz Führungskräfte vor Ort sind (siehe auch Punkte 7.1.1 und 7.2.2), indem
sie die Möglichkeit haben, die Einsatzstelle schnell zu erreichen und mit den zur
Einsatzleitung erforderlichen Ausrüstungsgegenständen versorgt sind.
7.4 Funktechnische Ausstattung
7.4.1 Alarmierung
Die Alarmierung erfolgt mittels digitaler Funkmeldeempfänger und je nach Alarmstichwort
über Sirene. Jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist entsprechend auszustatten.
Hierbei sind die Führungskräfte mit einem Gerät mit alphanumerischem Display auszurüsten.
7.4.2 Ausrüstung mit Funkgeräten im 4-Meter-Bereich (Fahrzeugfunk)
Jedes Fahrzeug ist mit einem 4-Meter-Funkgerät auszustatten. Der ELW muss zur
Einsatzkoordinierung über zwei Geräte verfügen.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 45
7.4.3 Ausrüstung mit Funkgeräten im 2-Meter-Bereich (Einsatzstellenfunk)
Die Löschfahrzeuge und Tanklöschfahrzeuge sind mit vier Geräten zu bestücken. Hierdurch
wird gewährleistet, dass neben dem Gruppenführer und dem Angriffstrupp auch der
Rettungstrupp entsprechend ausgestattet ist. Die Geräte für vorgehende Trupps sind mit
Helmsprechgarnitur auszustatten.
Der ELW ist mit zwei Geräten auszustatten. Die Geräte dienen der Einsatzleitung beim
Aufbau von zwei Funkverkehrskreisen auf unterschiedlichen Kanälen oder zur
Kommunikation zwischen ELW und Außenerkundern.
7.4.4 Digitalfunk
Nachdem der Bund beschlossen hat flächendeckend für die Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben „BOS“ den Digitalfunk einzuführen und die Umsetzung im
vergangenen Jahr begonnen hat, sollen alle zur Neuanschaffung anstehenden Fahrzeuge
mit Digitalfunkgeräten ausgerüstet werden.
Hier muss jedoch angemerkt werden, dass einerseits der Digitalfunk und der Analogfunk
nicht kompatibel sind und andererseits seitens der Kommune kein Einfluss auf den Termin
zur Abschaltung des Analogfunknetzes genommen werden kann.
Alle Leitstellen in NRW sollen bis Ende 2014 eine Festanbindung an das Digitalfunknetz
erhalten. Es ist somit erstrebenswert, die Umstellung auf den Digitalfunk bis zu diesem
Zeitpunkt weit möglichst vorangetrieben zu haben.
Die Digitalisierung der Funkgeräte auf allen Fahrzeugen wurde im Laufe des Jahres 2014
umgesetzt.
7.5 Ausstattung der Fahrzeuge
7.5.1 Standardausstattung
Die Ausstattung und Beladung der Löschfahrzeuge wird je nach Bedarf der zu erfüllenden
Aufgabe durch den Wehrleiter festgelegt.
7.5.2 Sonderausrüstung zur technischen Hilfe
Zwei Löschgruppen müssen über einen Hydrauliksatz verfügen. Diese sind auf beide
Löschzüge aufzuteilen. Weitere Sonderausrüstung wird im Bedarfsfall über das FTZ des
Kreises Düren herangeführt.
7.5.3 Sonderausrüstung für den Bereich „gefährliche Stoffe und Güter“
Für diese Einsätze haben die Feuerwehren im Kreis Düren ein gemeinsames Konzept
erarbeitet. Im Kreis Düren wurden fünf ABC Einheiten eingerichtet. Dazu kommen die beiden
Messeinheiten aus Kreuzau und Niederzier. Die Feuerwehr Hürtgenwald bildet hier mit den
Städten Nideggen und Heimbach den ABC Zug 505. Es wurde kreisweit ein
Mindestausrüstungsstandard festgelegt. Durch den "Gerätewagen Gefahrgut", der bei der
Löschgruppe Bergstein stationiert ist, wird das benötigte Material vorgehalten.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 46
7.5.4 Sonderausrüstung für den Bereich „Strahlenschutz“
Aufbauend auf dem Konzept GSG wurde für den Strahlenschutzeinsatz die
Schutzausrüstung (Form 1) um drei Kontaminationsschutzhauben und drei Filmdosimeter
erweitert. Kontaminationsschutzanzüge (Form 2) werden auf den beiden Messfahrzeugen
des Kreises mitgeführt. Die auf dem Gerätewagen Gefahrgut vorhandenen vier
Vollschutzanzüge (Form 3) bilden die höchste Schutzstufe.
7.6 Ausstattung der Gerätehäuser
Die Gerätehäuser sind nach DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ wie folgt auszustatten:
Stellplätze gemäß Fahrzeuganzahl, so dass ein reibungsloses Ein- und Ausfahren
nach Unfallverhütungsvorschrift möglich ist.
Die Stellplätze für Fahrzeuge mit druckluftunterstützter Bremse sind mit
Absauganlagen auszustatten.
Jedes Gerätehaus muss über einen angemessenen Aufenthaltsraum verfügen.
Dieser dient als Unterrichtsraum und Aufenthaltsraum. Bei entsprechenden
Einsatzlagen kann er aber auch als Führungsraum genutzt werden (z.B.
Unterbringung der Technischen Einsatzleitung/FÜG). Hierbei würde der ELW 3 des
Kreises vor dem jeweiligen Gerätehaus aufgestellt.
Im Feuerwehrgerätehaus Hürtgen ist eine Einsatzzentrale gemäß der Verfügung des
Kreises Düren vom 12.04.2007 eingerichtet. Diese ist ausgestattet mit zwei
Funkgeräten 4 m, Telefonanschluss mit Telefon und Faxgerät sowie
Internetanschluss.
Es sind Toiletten-, Dusch- und Waschanlagen in jedem Gerätehaus vorzusehen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Frauenanteil innerhalb der Feuerwehren
steigt, so dass ggfs. eine entsprechende Trennung (Damen/Herren) erforderlich wird.
Jedes Gerätehaus muss über eine funktionstüchtige Heizung verfügen.
Die Unterrichtshilfsmittel sollen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 47
8.
Ist-Struktur
8.1 Personal
In Kapitel 7.1.2 wurde bereits bei der Ermittlung des Personalbedarfs eingehend auf den
Soll-Stand eingegangen.
Die Zahlen nochmals in Kürze, erweitert um die Ist-Stärke:
Löschgruppe
Bergstein
Gey
Großhau
Hürtgen
Straß
Vossenack
Bauhof/Verwaltung
Summe:
Ist-Stärke
29
19
27
24
19
30
15
163
Sollstärke
33
27
27
45
27
54
./.
213
Mitglieder Jugendfeuerwehr der einzelnen Löschgruppen:
Löschgruppe:
Bergstein
Hürtgen
Vossenack
Straß
Gey
Großhau
Summe:
Brandschutzbedarfsplan 2015
Mitgliederanzahl:
10
9
10
1
14
8
52
Seite 48
8.2 Ausbildung
Laufbahnlehrgänge
LG
LG
Bergstein
Gey
Lehrgang
Soll
Ist
Soll
ohne
0
6
0
Grundausb.
LG
Großhau
Ist
Soll
7
0
LG
Hürtgen
Ist
Soll
3
0
LG
Straß
Ist
Soll
5
0
LG
Vossenack
Ist
Soll
7
0
LG
Kleinhau
Ist
Soll
4
0
Ist
4
11
-
8
-
7
-
14
-
7
-
9
-
12
-
TF
F III
F IV
FV
F VI
Gesamt:
10
3
1
1
7
5
0
1
1
10
3
1
1
5
2
0
0
10
3
1
1
6
1
1
1
10
4
1
1
5
3
1
1
8
3
1
1
3
0
1
0
1
10
5
1
1
7
4
1
0
0
-
AGT
Maschinist
18
8
16
10
12
8
2
6
12
6
8
4
12
10
11
12
12
6
10
5
12
14
10
13
GSG 1
GSG 2
Str 1
Str 2
Gerätewart
AG Wart
Führerscheinausb.
7
2
3
1
1
1
14
13
2
7
0
1
1
12
5
2
3
1
1
1
14
2
0
0
0
1
0
11
4
2
2
1
1
1
14
2
1
1
1
0
0
7
8
2
3
1
1
1
14
4
2
3
0
3
1
14
4
2
2
1
1
1
14
3
0
3
0
1
0
11
5
2
3
1
1
1
19
5
0
1
0
0
1
18
Sonderlehrgän
ge
CE
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 49
1
5
8.3 Fahrzeuge
Löschzug Nord
Stand: März 2015
Fahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
LG Gey
Soll
Ist
LG Großhau
Soll
Ist
Löschzug Süd
LG Straß
Soll
Ist
HLF 10/8
0
---
1
1
1x
TLF 16/25
1989
0
---
1
---
0
---
0
---
Baujahr
Tanklöschfahrzeug
Baujahr
2006
LG Bergstein
Soll
Ist
LF 8/6
1
1
Baujahr
1998
1990
1
LF 20/16
0
---
1
---
0
---
0
----
1
2013
1
2009
LF 10
-Allrad1995
LF 20
0
MTF
2005
LG Vossenack
Soll
Ist
LF 16
1
MTF
MTF / ELW
LG Hürtgen
Soll
Ist
---
1
ELW
1
2003
2012
MTF
1
1999
RW 1
Rüstwagen
0
---
0
---
1
Baujahr
GWG-G
Sonstige
0
---
1
Baujahr
Löschgruppe Kleinhau
Soll 1 MTF
Ist 1 MTF
Einsatzleitdienst
Soll 1 KDOW
Ist 1 KDOW
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 50
1993
1988
0
---
1
Schlauchanhänger
1999
Anhänger
1
2003
8.4 Funktechnische Ausstattung
Übersicht
Einsatzstellenfunk im 2Meter-Bereich
Funkgeräte
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Löschzug Nord
Soll
--
4
LG Gey
Ist
--
LG Großhau
Soll
Ist
5
4
LG Straß
Soll
Ist
6
4
--
--
Soll
Ist
für das gesamte Gemeindegebiet
4
4
4
--
--
Löschzug Süd
ELW
LG Bergstein
Soll
Ist
4
4
GWG 3,5
4
4
LG Hürtgen
Soll
Ist
4
4
1
RW 1
1
LG Vossenack
Soll
Ist
4
4
4
4
derzeitiger Standort: LG Hürtgen
Helmsprechgarnituren
2
1
2
1
2
2
2
4
2
2
2
4
HRT
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
2
MRT
1
0
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
Auf dem ELW sind zurzeit zwei HRT, die im Eigentum des Kreises Düren stehen, verlastet, da das Fahrzeug bei Großschadensereignissen als
Abschnitts-ELW eingesetzt wird.
Ferner haben der Wehrleiter, der stv. Wehrleiter und der Kommandowagen jeweils 1 HRT in Nutzung.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 51
8.5 Ausstattung der Fahrzeuge
Löschzug Nord
LG Gey
Soll
Ist
Beladung
LG Großhau
Soll
Ist
Löschzug Süd
LG Straß
Soll
Ist
LG Bergstein
Soll
Ist
LG Hürtgen
Soll
Ist
LG Vossenack
Soll
Ist
Techn. Hilfeleistung -Satz(Schneidegerät und Spreitzer)
0
0
1
1
0
0
0
0
1
1
0
0
Atemschutzüberwachungstafeln
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Totmannwarner
4
4
4
4
4
4
6
6
4
4
8
8
Lüfter
0
0
0
0
1
1
0
0
1
1
1
1
Meßpapier (Öltestpapier u.
PH-Indikator-Papier)
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Sicherungstrupptasche
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 52
8.6 Ausstattung der Gerätehäuser
Löschzug Nord
LG Gey
Soll
Ist
LG Großhau
Soll
Ist
Löschzug Süd
LG Straß
Soll
Ist
LG Bergstein
Soll
Ist
LG Hürtgen
Soll
Ist
LG Vossenack
Soll
Ist
Stellplätze
2
2
1
1
1
1
3
2
3
2
4
4
Absauganlage
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
Aufenthaltsraum
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Waschgelegenheit
Duschgelegenheit
Toiletten
2
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
2
2
1
2
2
0
2
2
1
2
2
1
2
2
1
2
2
1
2
Getrennte Nasszellen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Heizung
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Telefon-/Faxanschluss
für die gesamte Feuerwehr:
Auswertung:
In allen Gerätehäusern ist keine Trennung zwischen einem Damen- und Herrenbereich vorhanden. Hier werden bauliche Maßnahmen innerhalb
der bestehenden Anlagen notwendig werden, sobald der Frauenanteil innerhalb einer Löschgruppe weiter steigt.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 53
9. Vergleich mit der Sollstruktur
Die Vergleiche zwischen Soll- und Ist-Struktur wurden teilweise bereits in den o. a. Tabellen
geführt.
Die übrigen Vergleiche lassen sich unter dem Punkt 10 „Erforderliche Maßnahmen“ ablesen.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 54
10. Erforderliche Maßnahmen
Um das unter 6.2 festgelegte Schutzziel zu erreichen müssen folgende Punkte
Beachtung finden:
10.1 Personal
10.1.1 Löschgruppe Kleinhau
Da insbesondere zur einsatzkritischen Zeit montags bis freitags in der Zeit von 08.00 – 16.00
Uhr das Schutzziel aufgrund der hohen Anzahl von Feuerwehrleuten, die außerhalb des
Gemeindegebietes arbeiten, dauerhaft nicht eingehalten werden kann, wird zur
Unterstützung eine Löschgruppe aus Bauhof- und Verwaltungsmitarbeitern ausgebildet, die
unterstützend tätig wird. (Siehe auch Punkt 7.2.1.2) Mit der Ausbildung haben 13 Mitarbeiter
im November 2012 begonnen. Die Grundausbildung wurde im November 2013
abgeschlossen.
Es ist wünschenswert und beabsichtigt den interessierten Mitarbeitern weitere Fortbildungen
(Sprechfunkerlehrgang, Atemschutzgeräteträgerlehrgang pp.) anbieten zu können bzw.
anzubieten.
10.1.2 Stärkung der Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr soll durch eigene Haushaltsmittel stärkere Unterstützung erfahren.
Insbesondere ist zur Gewinnung neuer Jugendfeuerwehrmitglieder eine größere
Aufklärungsarbeit in Bezug auf die Gefahren z. B. durch Feuer, aber auch zur Bedeutung
und Wichtigkeit der Feuerwehr in entsprechenden Klassen weiterführender Schulen (7.-10.
Schuljahr) durchzuführen.
10.1.3 „Doppelmitgliedschaft“
Feuerwehrmitglieder anderer Kommunen, die in der Gemeinde Hürtgenwald arbeiten, sollen
nach entsprechender Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald über eine
„Doppelmitgliedschaft“ die Tagesverfügbarkeit zur einsatzkritischen Zeit ebenfalls
unterstützen.
10.1.4 Wiedereintritt in die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald
Ehemalige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald sollen befragt werden, ob evtl.
Bereitschaft besteht den Feuerwehrdienst wieder aufzunehmen.
10.1.5 Sonstiges
Die Erhöhung der Personenzahlen soll weiterhin über eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit
erzielt werden, wie z. B. Pressearbeit im Dorfboten, Teilnahme an Ortsfesten und
Veranstaltungen (Sommermarkt Rathaus), Allgemeine Info-Veranstaltungen (z.B.
Brandschutzbelehrung für Erwachsene -Brandmelder!-), Internetpräsenz auf den Seiten der
Gemeinde Hürtgenwald („Die Feuerwehr informiert“) usw.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 55
Darüber hinaus ist es wünschenswert Anreize für eine Mitgliedschaft und den Dienst in der
Freiwilligen Feuerwehr zu schaffen. Gedanken gehen hier z. B. zur Installation einer
Anwartschaft, die in Form einer Rente ausgezahlt wird oder in Vergünstigungen bei
Gemeindeabgaben, Steuern o. ä. liegt.
10.2 Aufklärungsarbeit
Um die Bevölkerung über potentielle Gefahren zu informieren, ist es erforderlich, eine
fundierte Aufklärungsarbeit im Sinne einer präventiven Gefahrenvermeidung zu betreiben.
Hier sind die beiden nachfolgenden Punkte hervorzuheben:
1.
Zur Vorbeugung von Rauchvergiftungen hat die Kommune im gemeindlichen
Mitteilungsblatt auf Rauchmelder und deren Funktion, Hersteller und Kosten hinzuweisen.
2.
Durch Veranstaltungen der Feuerwehr ist eine verstärkte Aufklärung der
gemeindlichen Bevölkerung zur Brandverhütung zu betreiben, wobei im Brandfalle
anzuwendende Verhaltensmaßregeln aufzustellen sind.
Zur Ausführung dieser Aufklärungsarbeit ist die Feuerwehr mit entsprechenden sächlichen
und finanziellen Mitteln auszustatten.
10.3 Fahrzeugneuanschaffung
10.3.1 Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF)
Es ist erstrebenswert, auch die Löschgruppe Großhau mit einem MTF auszurüsten, da die
dortige Mannschaftsstärke hoch ist. Die Löschgruppe Großhau ist neben der Löschgruppe
Hürtgen für die sog. Technische Hilfe zuständig. Da diese Einsatzart die größte
Einsatzhäufigkeit hat und es dort insbesondere bei Verkehrsunfällen neben der
Menschenrettung durch aufwendige Bergungsverfahren auch zu weiteren Gefahren, wie
z. B. durch ausgelaufene Betriebsstoffe, kommt und die Verkehrsabsicherung gewährleistet
sein muss, ist die erforderliche Mannschaftsstärke vor Ort mitunter sehr hoch. Ebenso wird
die Jugendfeuerwehrarbeit durch den Jugendfeuerwehrwart, der auch Löschgruppenführer
der Löschgruppe Großhau ist, von dort maßgeblich geleitet und betreut.
Gleiches gilt für die LG Straß. Auf die allg. Ausführungen zu Punkt 7.3.5 wird verwiesen.
Die Löschgruppe Kleinhau ist seit Mitte 2013 mit einem MTF ausgestattet. Dieses Fahrzeug
ist am Rathaus stationiert, damit die Mitarbeiter der Verwaltung jederzeit in der
einsatzkritischen Zeit von 8.00 – 16.00 Uhr in den Einsatz fahren können. Die Mitarbeiter des
Bauhofes sind durch ihre tägliche Arbeit im gesamten Gemeindegebiet mit Fahrzeugen
ausgestattet. Die persönliche Schutzausrüstung wird mitgeführt, so dass im Einsatzfall der
Einsatzort jederzeit durch vorhandene Fahrzeuge erreicht werden kann.
10.3.2 Kommandowagen
Auf die Ausführungen zu 7.3.7 wird verwiesen.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 56
10.4 Digitalfunk
Auf die Ausführungen zu 7.4.4 wird verwiesen. Unten stehend ein Übersichtstabelle.
Löschgruppe
Bergstein
Gey
Großhau
Hürtgen
Kleinhau
Straß
Vossenack
Fahrzeug
LF 20
-Mercedes BenzGW-G
(Gefahrgutwagen 3,5 t)
- Mercedes Benz MTF
(Mannschaftstransportfahrzeug)
- Mercedes Vito TLF 16/25
(Tanklöschfahrzeug)
- Iveco Magirus TLF 16/25
(Tanklöschfahrzeug)
- Magirus MTF
(Mannschaftstransportfahrzeug)
- Mercedes Vito LF 10/6
(Löschfahrzeug)
-Iveco Magirus RW 1
(Rüstwagen)
- Daimler Benz LF 16
(Löschfahrzeug)
- Mercedes Benz ELW
(Einsatzleitwagen)
- Mercedes Benz MTF
(Mannschaftstransportfahrzeug)
-Mercedes BenzLF 8/6 (Löschfahrzeug)
Mercedes Benz
mit Metz-Aufbau
LF 20
- Mercedes –
LF 8/6 Allrad
(Löschfahrzeug)
-Mercedes Benz MTF
(Mannschaftstransportfahrzeug)
- Opel -
Aktuell
MRT
Geplant
---
Jahr
2013
HRT mit Aktiv
HRT mit Aktiv
2014
HRT mit Aktiv
HRT mit Aktiv
2014
HRT mit Aktiv
HRT mit Aktiv
2013
4m
./.
./.
HRT mit Aktiv
HRT mit Aktiv
2014
MRT
MRT
2013
HRT mit Aktiv
HRT mit Aktiv
2013
HRT mit Aktiv
HRT mit Aktiv
2013
MRT
MRT
2013
HRT mit Aktiv
HRT mit Aktiv
2014
MRT
MRT
2013
MRT
---
2012
MRT
MRT
2013
HRT mit Aktiv
HRT mit Aktiv
2014
Bei einem „MRT“ handelt es sich um ein festeingebautes Fahrzeugfunkgerät; bei einem
„HRT mit Aktiv“ handelt es sich um ein Handfunksprechgerät, welches mittels einer AktivLadehalterung sowohl im Fahrzeug genutzt als auch im Außenbetrieb Verwendung finden
kann. Das „HRT mit Aktiv“ stellt eine günstige Lösung zum „MRT“ dar, hat jedoch eine
geringere Leistungsstärke. Der Einbau von „MRT“ bei allen Löschfahrzeugen ist aber
unerlässlich.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 57
10.5 Übersicht
Anschließend ergeben sich die Anschaffungen der nächsten zehn Jahre insbesondere im
Bereich der Fahrzeugersatzbeschaffung, der Fahrzeugneubeschaffung, der
außergewöhnlichen PSA-Ersatzbeschaffung sowie der weiteren Anschaffungen mit
finanziellen Auswirkungen:
Ersatzbeschaffung TLF 16/25 (von 1984) der Löschgruppe Bergstein im Jahr 2013 als LF
20 ca. 230.000 €
Anschaffung eines MTF für die Löschgruppe Verwaltung/Bauhof zeitnah ca. 20.000 €
Anschaffung eines Kommandowagens für Führungsbereitschaft im Jahr 2014 Kosten ca.
25.000 €
Ersatzbeschaffung TLF 16/25 (von 1989) der Löschgruppe Gey im Jahr 2014 als LF 20
ca. 230.000 €
Ersatzbeschaffung RW 1 (von 1988) und LF 16 (von 1990) der Löschgruppe Hürtgen als
ein kombiniertes Fahrzeug z.B. ein HLF 20/20 im Jahr 2015 Kosten ca. 350.000 €
Ersatzbeschaffung des GW-G (von 1993) der Löschgruppe Bergstein im Jahr 2018
Kosten ca. 90.000 €
Ersatzbeschaffung LF 8/6 (von 1995) der Löschgruppe Vossenack in 2020 Kosten ca.
180.000 €
Ersatzbeschaffung LF 8/6 (von 1997) der Löschgruppe Straß in 2022 Kosten ca.
180.000 €
Ersatzbeschaffung MTF (von 1999) der Löschgruppe Vossenack in 2024 Kosten ca.
20.000 €
Anschaffung eines MTF für Großhau und Straß je ca. 20.000 €
Reifenwechsel der Fahrzeuge max. 10 Jahre
Sukzessive Ersatzbeschaffung der NOMEX – Bekleidung Kosten ca. 40000 €
IT und Media-Ausstattung der Gerätehäuser (PC, Beamer usw.)
10.6 Novellierung des FSHG
In Bezug auf die Abrechnungssystematik des FSHG ist es Aufgabe der Politik die
Refinanzierung der Feuerwehr durch eine Novellierung im Sinne der Kommunen zu
verbessern.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 58
11. Berichtswesen
11.1 Einsatzberichte
Es hat sich gezeigt, dass folgende Punkte im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes
ständig zu kontrollieren und zu erfassen sind:
Das Berichtswesen konnte im Jahr 2012 erheblich verbessert werden. Die Einführung des
Programmes „Einsatznachbearbeitung“ erlaubt es über einen zentralen Server, der bei der
Leitstelle in Stockheim installiert ist, jeden Einsatz von „Anfang bis Ende“ elektronisch zu
erfassen und nachträglich einzeln oder alle Berichte in bestimmter Hinsicht auszuwerten.
Auf eine saubere Erfassung ist Wert zu legen. Hierzu sind künftig bei Einsatzberichten
folgende Daten zu ermitteln:
Einsatzstichwort
Fahrzeugzeiten (Alarmierung, Ausrücken, Eintreffen)
Fahrzeugbesetzung einschl. der Erfassung der Ausbildung dieses Personals
Verbrauchsmaterial
Kostenträger bei kostenpflichtigen Einsätzen
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 59
12. Fortschreibung
12.1 Regelmäßige Fortschreibung
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass der Brandschutzbedarfsplan regelmäßig zu überarbeiten
ist. Hierbei sind folgende Punkte mit einzuarbeiten:
Änderungen im Bereich der Risikoanalyse (neue oder entfallene Risiken)
Veränderungen und Verschiebungen im Bereich der Einsatzstichworte und deren
Häufigkeit
Änderungen der Grundlagendaten (Ausrückestärke, Ausrückezeiten etc.)
Neue Entwicklungen im Technikbereich mit Auswirkungen hierauf
Aufgrund der Vereinfachung von Auswertungen bei Einsätzen wurde seitens der
Feuerwehrführung und seitens der Verwaltung beschlossen diese Zahlen jährlich
anzupassen.
Im Bereich der Risikoanalyse könnte gegebenenfalls auf Änderungen ebenfalls reagiert
werden. Dies gilt ebenso bei der Veränderung von einsatztaktischen Gesichtspunkten als
auch beim Personal sowie teilweise im technischen Bereich.
Die jährlichen Änderungen werden dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald in geeigneter Form
zur Kenntnis gebracht. Nach der Überarbeitung ist der Brandschutzbedarfsplan durch den
Rat der Gemeinde zu verabschieden.
12.2 Wesentliche Änderungen
Bei wesentlichen Veränderungen ist der Bedarfsplan den Veränderungen umgehend
anzupassen.
Beispielhaft seien hier Gebietsänderungen angeführt.
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 60
13. Anhänge
13.1 C-Dienstplan Monat Mai 2014
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 61
13.2 Organigramm Führungskräfte
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 62
13.3 Organigramm Beauftragte
Brandschutzbedarfsplan 2015
Seite 63