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Beschlußtext (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 des KGL)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
17.01.14, 21:18
Aktualisiert
17.01.14, 21:18
Beschlußtext (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 des KGL)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 27. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 19.12.2013: 15. Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2012 15.2 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 des KGL Beschluss: a) Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement vom 06.11.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der vorliegende Jahresabschluss des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe (KGL) zum 31. Dezember 2012 nebst Anhang und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012 wird festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 586.475,63 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW wird der nach Verrechnung mit dem Jahresüberschuss 2011 verbleibende Jahresfehlbetrag 2008 von 148.454,38 € durch Abbuchung von der Kapitalrücklage ausgeglichen. Begründung zu Nr. 3: Entsprechend der Vorschrift des § 10 Abs. 6 EigVO NRW kann ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Jahresfehlbetrag durch die Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Der Jahresfehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2008 belief sich auf 383.968,98 €, so dass nach Verrechnung mit dem Jahresüberschuss 2011 von 235.514,60 € noch ein verbleibender Jahresfehlbetrag 2008 von 148.454,38 € besteht, der nicht durch Haushaltsmittel ausgeglichen werden soll und somit durch Abbuchung von der Kapitalrücklage auszugleichen ist. b) Der Rat beschließt, den Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten. Beratungsergebnis: - einstimmig -