Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
17.01.14, 21:18
Aktualisiert
17.01.14, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 27. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 19.12.2013:
15.
Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2012
15.2
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 des KGL
Beschluss:
a)
Entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement
vom 06.11.2013 fasst der Rat folgende Beschlüsse:
1. Der vorliegende Jahresabschluss des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe
(KGL) zum 31. Dezember 2012 nebst Anhang und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012
wird festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 586.475,63 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW wird der nach Verrechnung mit dem Jahresüberschuss
2011 verbleibende Jahresfehlbetrag 2008 von 148.454,38 € durch Abbuchung von der
Kapitalrücklage ausgeglichen.
Begründung zu Nr. 3:
Entsprechend der Vorschrift des § 10 Abs. 6 EigVO NRW kann ein nach Ablauf von fünf
Jahren nicht getilgter Jahresfehlbetrag durch die Abbuchung von den Rücklagen
ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Der Jahresfehlbetrag
für das Wirtschaftsjahr 2008 belief sich auf 383.968,98 €, so dass nach Verrechnung mit
dem Jahresüberschuss 2011 von 235.514,60 € noch ein verbleibender Jahresfehlbetrag
2008 von 148.454,38 € besteht, der nicht durch Haushaltsmittel ausgeglichen werden soll
und somit durch Abbuchung von der Kapitalrücklage auszugleichen ist.
b)
Der Rat beschließt, den Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement gem. § 4
Buchstabe c EigVO zu entlasten.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -