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Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald; Anfrage der Jungen Union Hürtgenwald zur Einrichtung von offenem WLAN in den Jugendeinrichtungen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
172 kB
Datum
02.06.2015
Erstellt
20.05.15, 12:00
Aktualisiert
20.05.15, 12:00
Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald;
Anfrage der Jungen Union Hürtgenwald zur Einrichtung von offenem WLAN in den Jugendeinrichtungen) Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald;
Anfrage der Jungen Union Hürtgenwald zur Einrichtung von offenem WLAN in den Jugendeinrichtungen) Beschlussvorlage (Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald;
Anfrage der Jungen Union Hürtgenwald zur Einrichtung von offenem WLAN in den Jugendeinrichtungen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Termin: 02.06.2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Stab Jugendbetreuung Herr Weyer, Frau Kersting, Frau Jungherz Aktenzeichen: Datum: 29.232 31.03.2015 öffentlich TOP- Nr.: 24/2015 Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald; Anfrage der Jungen Union Hürtgenwald zur Einrichtung von offenem WLAN in den Jugendeinrichtungen Beschlussvorschlag: Ohne, ist in der Sitzung nach Beratung in der Angelegenheit festzulegen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja, siehe Aufstellung Produkt: 906211 € Sachverhalt: Die Junge Union Hürtgenwald, vertreten durch Herrn Oliver Paul, hat angeregt, die gemeindlichen Jugendeinrichtungen in Bergstein, Brandenberg, Hürtgen, Kleinhau, Großhau und Straß (sowie perspektivisch den neuen Jugendtreff in Vossenack) mit offenem WLAN auszustatten und hiermit die Attraktivität der Jugendtreffs zu erhöhen. In den letzten Monaten haben hierzu Untersuchungen mit Telekommunikationsfirmen an den jeweiligen Standorten stattgefunden. Folgendes kann als Ergebnis festgehalten werden: - Seite 1 von 3 - 1 Jugendeinrichtung in Straß, Hormer Straße 4 2 Kleinhau, Kreuzstraße 7 3 Brandenberg, Brandenberger Straße 64 4 Bergstein, Am Sportplatz 0 5 Vossenack, Im Steinsfeld 4 6 Großhau, Auf dem Hau 14 7 Hürtgen, Höhenstraße 62 Kosten Netzwerk Kosten Telekom 912,15 € + 50 € mtl. a) Einmalig 69,95 € für Kosten für Proxyserver Ersteinrichtung b) 39,95 € pro Monat c) Router 149,99 € einmalig Bandbreite: 16.000 Mbit 912,15 € + 50 € mtl. a) Einmalig 69,95 € für Kosten für Proxyserver Ersteinrichtung b) 39,95 € pro Monat c) Router 149,99 € einmalig Bandbreite: 6.000 Mbit-Ram 912,15 € + 50 € mtl. a) Einmalig 69,95 € für Kosten für Proxyserver Ersteinrichtung b) 39,95 € pro Monat c) Router 149,99 € einmalig Bandbreite: 16.000 Mbit 912,15 € + 50 € mtl. a) Einmalig 69,95 € für Kosten für Proxyserver Ersteinrichtung b) 39,95 € pro Monat c) Router 149,99 € einmalig Bandbreite: VDSL 50 Unklarer Standort, Unklarer Standort, Kosten vermutlich wie Kosten vermutlich wie zuvor zuvor, Bandbreite unklar 912,15 € + 50 € mtl. a) Einmalig 69,95 € für Kosten für Proxyserver Ersteinrichtung b) 39,95 € pro Monat c) Router 149,99 € einmalig Bandbreite: 6.000 Mbit-Ram 912,15 € + 50 € mtl. a) Einmalig 69,95 € für Kosten für Proxyserver Ersteinrichtung b) 39,95 € pro Monat c) Router 149,99 € einmalig Bandbreite: 16.000 Mbit-Ram Neben den finanziellen Aspekten spielt die rechtliche Frage bei der Einrichtung und Nutzung von öffentlichem WLAN eine entscheidende Rolle. Die Bundesregierung plant aktuell eine Gesetzesinitiative um die rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu zu - Seite 2 von 3 - vereinfachen. Bisher sind die Betreiber von öffentlichen WLAN Stellen für die ordnungsgemäße Nutzung verantwortlich. Gerade bei Jugendeinrichtungen ist es eine Pflicht für die Gemeinde, nur solche Zugriffe zu ermöglichen, die rechtlich einwandfrei zulässig sind. Zum Beispiel ist der illegale Download von Musik, Filmen o.ä. zu verhindern. Hierzu dient der Proxy-Server (Kosten s.o.). Zudem ist die Kommunale Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) Rhein-Erft-Rur derzeit dabei, die Thematik kommunalübergreifend zu beraten und praktikable Lösungen für die Mitgliedskommunen anzubieten. Die Verwaltung erlaubt sich den Hinweis, dass detaillierter Fachverstand zu allen technischen und rechtlichen Fragen nicht vorhanden ist, sondern die Unterstützung von externer Seite (z.B. KDVZ, Telekommunikationsfirmen) notwendig ist. Die Ersteinrichtungskosten in Höhe von 1.132,09 € pro Einrichtung (912,15 € + 69,95 € +149,99 €) könnten aus der Zuwendung der Sparkasse Düren „Kinder.Lachen.Lernen“ finanziert werden. Die monatlich entstehenden Kosten von 89,95 € pro Jugendtreff könnten allenfalls aus den pädagogischen Sachkosten der Jugendarbeit bei der Kostenstelle 906211 bestritten werden. Der bisherige Haushaltsansatz sieht hierfür keine Ausgaben vor und müsste entsprechend erhöht werden. Eine entsprechende Gegenfinanzierung wäre darzustellen. Auf die unterschiedlichen Bandbreiten in den jeweiligen Jugendtreffs und hiermit die mögliche verfügbare Nutzungsqualität wird besonders hingewiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es ist abzuwägen zwischen der Attraktivitätssteigerung der jeweiligen Jugendtreffs einerseits und den hierdurch entstehenden finanziellen Belastungen andererseits. Im Haushalt 2015 der Gemeinde sind derzeit für die Ausstattung der Jugendtreffs mit offenem WLAN keine Mittel vorgesehen. Eine Gegenfinanzierung wäre bei einer Umsetzung darzustellen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -