Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,1 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
17.01.14, 21:18
Aktualisiert
17.01.14, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 27. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 19.12.2013:
11. Personalsituation Freiwillige Feuerwehr
Eingangs zu diesem TOP verweist BM Herr Schemmel auf die verteilte Tischvorlage und ergänzt, dass
es hinsichtlich der zur Diskussion stehenden Regelung einer Erstattung von Kosten für eine
Mitgliedschaft in einem Sportstudio bzw. Sportverein ca. 20 Interessierte bei der Freiwilligen Feuerwehr
Leopoldshöhe gebe. Auf den Einwand von RM Frau Bode, dass sich die Regelung ausschließlich auf
Feuerwehrmänner beziehe und geschlechterneutral verfasst werden sollte, erwidert BM Herr
Schemmel, dass dies durch den Zusatz (SB = Sammelbegriff) bereits erfolgt sei.
In der sich nun anschließenden Diskussion besteht Einigkeit darüber, dass –entgegen der in der
Tischvorlage genannten Summe- über einen Erstattungsbetrag i.H.v. 30,00 € monatlich abgestimmt
werden solle, da dies auch die bisherige Diskussionsgrundlage dargestellt habe.
Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Ratsbeschluss über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr vom 20.
Dezember 2001 wird wie folgt geändert:
I.
Ziffer X. erhält folgende Fassung:
X. Sonstige Leistungen
1.
Die bisher vom Feuerschutzträger übernommenen Beiträge zur Sterbekasse und zum
Kreisfeuerwehrverband werden auch weiterhin von diesem getragen.
2.
Der Träger des Feuerschutzes erstattet dem Feuerwehrmann (SB) die Kosten für die
Mitgliedschaft in einem Sportstudio bzw. Sportverein in Höhe von 50 % der Grundgebühr, maximal
jedoch 30,00 € monatlich für einen Zeitraum bis zu 2 Jahren.
II.
Die vorgenannte Regelung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Beratungsergebnis:
- 28 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) -