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Beschlusstext (Resolution des Kreistages des Kreises Euskirchen zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
23.01.14, 14:47
Aktualisiert
23.01.14, 14:47
Beschlusstext (Resolution des Kreistages des Kreises Euskirchen zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreistages am 18.12.2013 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17.8 Resolution des Kreistages des Kreises Euskirchen zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) ist der Auffassung, dass die Forderungen zwar richtig seien, man aber dann konsequenterweise mit aufführen müsse, wo das Land das notwendige Geld hernehmen solle. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) erläutert, dass sich aus der Verbundsatz-Entwicklung zwischenzeitlich ein Fehlbetrag von 50 Mrd. € ergeben habe und man seinerzeit von Seiten des Landes auch keine Hilfe zur Kompensierung der fehlenden Mittel bekommen habe. Die Vernachlässigung der ländlichen Kommunen bei der Verteilung der Steuergelder (EinwohnerVeredelung) müsse dringend aufhören. Bezogen auf die Finanzmittel sei daher eine verfassungsmäßige Beziehung zwischen Bund und Kommunen unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips zu verankern. Nach weiterer kurzer Diskussion und dem Hinweis von Herrn Reidt (CDU), die Resolution auch an die Kommunen weiterleiten, damit diese ggf. ähnlich handeln können, lässt der Vorsitzende über die Vorlage abstimmen. Der Kreistag beschließt die Resolution zum kommunalen Finanzausgleich gemäß der V100/2013. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) V 100/2013