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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
25.10.13, 21:15
Aktualisiert
25.10.13, 21:15
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Inhalt der Datei

Niederschrift über die 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 10.10.2013 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:01 Uhr Ende: 20:08 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel SPD: Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Grünert, Herr Kühnel, Herr PuchertBlöbaum CDU: Herr Fiedler (ab 18:14 Uhr – TOP 3), Herr Habicht (ab 18:07 – TOP 3), Herr Meckelmann, Herr Meier-Krumsiek (für Herrn Gräfe), Herr Schmidt (für Herrn Hohberger), Herr Siese (ab 19:46 Uhr – TOP 7) B90/Grüne: Herr Hachmeister, Herr Kantim FDP: Herr Eger Verwaltung: FBL Herr Lange, Herr Niebuhr, Frau Patruck Zuhörer: zahlreich Presse: 1 Nach Absprache zwischen dem Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses, AV Herrn Siese, und Bürgermeister Herrn Schemmel übernimmt BM Herr Schemmel den Ausschussvorsitz für den gemeinsamen Teil der Sitzung. Sodann begrüßt BM Herr Schemmel sowohl die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses als auch die Mitglieder des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses, eröffnet die gemeinsame Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder Es werden keine Anfragen gestellt. 3. Auswirkungen der Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG 2014) und der Kreisumlage auf den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Leopoldshöhe Eingangs dieses Tagesordnungspunktes verweist Kämmerer Herr Lange auf die zu diesem -2- Tagesordnungspunkt versandte Drucksache 90/2013, in der die Auswirkungen der Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG 2014) und der Kreisumlage auf den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Leopoldshöhe ausführlich dargestellt werden. So ergäben sich nach Vorliegen der 1. Modellrechnung auf Basis der Eckpunkte des GFG 2014 sowie nach Bekanntwerden der Planungen für die Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2014 massive Verschlechterungen für den Haushalt 2014. Im Folgenden geht Kämmerer Herr Lange sodann zunächst auf die Auswirkungen der Erhöhung der Kreisumlage ein. Ursprünglich sei die Verwaltung von einer leicht sinkenden Kreisumlage ausgegangen. Durch stark gesunkene Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Blomberg und die daraus resultierende Mehrbelastung für die übrigen Kommunen des Kreises Lippe sowie durch die gestiegene Steuerkraft der Gemeinde Leopoldshöhe entstehe nun allerdings eine Verschlechterung gegenüber der Finanzplanung für das Jahr 2014 in Höhe von 721.000 Euro. Hinzu komme darüber hinaus möglicherweise eine weitere Belastung durch die Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes. Zwar sei derzeit noch nicht absehbar, ob die Änderung noch in 2014 in Kraft tritt, gleichwohl hätte eine Änderung des Gesetzes dann sicherlich Konsequenzen auf die Höhe der Kreisumlage. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen bezieht sich Kämmerer Herr Lange auf die Auswirkungen der Daten des GFG 2014. Nach der 1. Modellrechnung solle die Gemeinde Leopoldshöhe – entgegen dem ursprünglichen Finanzplanungsansatz in Höhe von 1,55 Mio. Euro – lediglich Schlüsselzuweisungen i. H. v. 514.252 Euro erhalten. Dies entspreche somit einer Verschlechterung gegenüber der Finanzplanung von rund 1.036.000 Euro. Grund hierfür seien neben der erhöhten Steuerkraft auch die veränderten Ansätze zur Berechnung der Ausgangsmesszahl. Im Folgenden beschreibt Kämmerer Herr Lange die Auswirkungen der o. g. Verschlechterungen. Ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen ändere sich das geplante Jahresergebnis in der Folge auf -2.288.642 Euro. Damit würde der %-Satz der Verringerung des Eigenkapitals von den geplanten 3,17 % auf 13,60 % steigen. Dies führe sodann unweigerlich in die Haushaltssicherung. Bezüglich der möglichen Gegensteuerungsmaßnahmen informiert Kämmerer Herr Lange anschließend darüber, dass Einsparungen allein auf der Aufwandseite nicht ausreichen werden, um den Haushalt zu konsolidieren. Durch Hebesatzanpassungen würde sich zwar die Einnahmeseite verbessern, gleichwohl bedinge die Erhöhung der Steuerkraft in der Folge wiederum eine Erhöhung der Kreisumlage. Darüber hinaus könnten sich weitere Belastungen ergeben, wenn das Land NRW die derzeitigen fiktiven Hebesätze erhöhe. Eine weitere Möglichkeit zur Konsolidierung stelle jedoch die Umsetzung der Prüfungsbemerkungen der GPA aus den letzten beiden Berichten zum Thema „Umstellung der Abschreibungen auf den Wiederbeschaffungszeitwert“ dar. Dies hätte - anders als bei Steueranpassungen - auch den Vorteil, dass diese Einnahmen nicht in den Folgejahren bei den Finanzierungsumlagen des GFG angerechnet würden. Darüber hinaus entspräche diese Vorgehensweise den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung des § 77 GO NRW. Entscheide man sich für diese Möglichkeit, so sei das Thema Steuererhöhung seiner Auffassung nach vom Tisch. Ergänzend weist Kämmerer Herr Lange darauf hin, dass in NRW bereits über 50 % der Kommunen ihre Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte umgestellt haben. Entgegen der Angaben in Drucksache 90/2013 würde dies eine voraussichtliche Anhebung der Gebühren bis zu einer Größenordnung von 1,00 – 1,20 Euro/cbm Abwasser und knapp 0,50 Euro/qm Regenwasserfläche notwendig machen. Im Folgenden erläutert Kämmerer Herr Lange die Folgen eines Haushaltssicherungskonzeptes. So müsse er dann ein Haushaltssicherungskonzept erstellen, das der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfe. Diese Genehmigung würde allerdings nur erteilt, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgehe, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich erreicht wird. Hierfür seien Steuererhöhungen sicherlich unumgänglich. Im weiteren Verlauf stellt Kämmerer Herr Lange die zeitliche Planung für den Haushaltsplan 2014 einschließlich der Finanzplanung bis 2017 vor. So schlage man vor, den Haushaltsplan (reines Zahlenwerk inklusive des Vorberichtes) Mitte November im Haupt- und Finanzausschuss einzubringen und auf eine ausführliche Behandlung des Planes in jedem Fachausschuss zu verzichten. Die Verabschiedung des Haushaltes könne dann am 19. Dezember 2013 in der letzten Ratssitzung erfolgen. Sowohl das Land NRW als auch der Kreis Lippe planen ebenfalls, ihre Haushalte 2014 noch vor Weihnachten zu verabschieden. Man habe somit bereits zum jetzigen Zeitpunkt verlässliche Zahlen, so dass man von der bisherigen Vorgehensweise (Verabschiedung des Haushaltes im Folgejahr) abweichen könne. Dies sei in den vergangen Jahren anders gewesen, da die Zahlen des Kreises Lippe und des Landes NRW erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegen hätten. Abschließend fragt Kämmerer Herr Lange nach dem Meinungsbild der einzelnen Fraktionen. AM Herr Hachmeister erklärt sodann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass seine Fraktion das vorgeschlagene Verfahren zwar diskutiert habe, sich jedoch dafür ausspreche, die Fachausschüsse wie bisher einzubinden und den Haushalt 2014 dann im nächsten Jahr zu verabschieden. Eventuell notwendige Steueranpassungen könnten - wie im letzten Jahr - zum Ende des Jahres beschlossen werden. Im Folgenden teilt AM Herr Meckelmann mit, dass auch seine Fraktion nicht auf die Diskussion im Fachausschuss verzichten möchte, da mögliche Einsparpotentiale in den einzelnen Bereichen nur in -3- den Fachausschüssen erarbeitet werden können. In der sich nun anschließenden Diskussion sprechen sich weitere Ausschussmitglieder für eine Beratung des Haushalts in den Fachausschüssen aus. Auch müsse erst geklärt werden, wie sich die Ausgabenseite entwickele, bevor Beschlüsse zur Einnahmebeschaffung gefasst werden könnten. AM Herr Puchert-Blöbaum schlägt sodann vor, die Angelegenheit nochmals in den Fraktionen zu beraten und sodann im Ältestenrat abzuklären. BM Herr Schemmel sagt zu, eine entsprechende Sitzung einzuberufen. Abschließend ist man seitens des Ausschusses der Auffassung, dass die Verwaltung nun zunächst einen Haushaltsplanentwurf erstellen solle, der im Folgenden dann von der Politik beraten werde. Eine Berechnung der Kanalgebühren nach der Änderung der Abschreibungssystematik auf Wiederbeschaffungszeitwert auf der Basis eines Betrages i. H. v. 2,8 Mio. Euro (bisher 1,6 Mio. Euro) ist als Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift. 4. Präsentation des Personalentwicklungskonzeptes Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf den zu diesem Tagesordnungspunkt versandten Nachgang und erinnert daran, dass der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss in seiner Sitzung im April dieses Jahres ein Personalentwicklungskonzept für die Gemeinde Leopoldshöhe gewünscht habe. Ursprünglich sei es um Einsparpotentiale gegangen. Die Verwaltung habe nun ein entsprechendes Personalentwicklungskonzept erstellt. Dies wolle er der Politik heute vorstellen, so BM Herr Schemmel weiter. Im Folgenden verweist BM Herr Schemmel zunächst auf das Autorenverzeichnis. So hätten neben Mitarbeitern/innen aus dem Fachgebiet Personal auch eine Mitarbeiterin aus dem FamilienServiceBüro, ein Vertreterin des Personalrates, die Gleichstellungsbeauftragte sowie er selbst mitgewirkt. Diese Zusammensetzung zeige, dass das Konzept im Haus von einer größeren Gruppe getragen werde. Ziel des Personalentwicklungskonzeptes sei es u. a, zukünftig wirtschaftlich mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen und das Image der Dienstelle sowohl intern als auch extern zu verbessern. Die Verwaltung habe mit der Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes die Rahmenbedingungen festgesteckt und Handlungsbedarfe benannt. Nun sei es Aufgabe von Politik und Verwaltung diese Ziele umzusetzen. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen bezieht sich BM Herr Schemmel auf die Erkenntnisse, die durch das Personalentwicklungskonzept gewonnen werden konnten. So sei es beispielsweise unabdingbar, die derzeit bestehenden Arbeitszeitmodelle weiterzuentwickeln. Darüber hinaus zeige der demographische Wandel in der Verwaltung, dass hier Handlungsbedarf besteht. Nach gegenwärtigen Berechnungen werden rund 25 % aller Beschäftigten der Kernverwaltung in den nächsten 10 Jahren altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden. Noch gravierender sei es bei den Führungskräften, so BM Herr Schemmel weiter. Hier würden alle Stellen der Fachbereichsleiter in einem mittelfristigen Betrachtungszeitraum von 3 – 7 Jahren vakant. Im Hinblick auf den zukünftigen Personalbedarf müsse deshalb nun gemeinsam mit dem Rat eine umfangreiche Aufgabenkritik vorgenommen werden sowie entsprechende Anforderungsprofile erarbeitet werden, damit zukünftig die notwendigen Personalressourcen bereitgestellt werden können, so BM Herr Schemmel abschließend. Im Folgenden dankt AM Herr Meckelmann den Beteiligten und stellt fest, dass das heute vorgestellte Konzept ein guter Ansatz sei. Er wünsche sich, dass das Thema Personal nun zu einem Dauerthema im positiven Sinne werde. Abschließend schlägt AM Herr Meckelmann vor, das Personalentwicklungskonzept nun zunächst zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen. Dies wird von den Ausschussmitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen. 5. Bericht über die aktuelle Ergebnis- und Finanzrechnung der Gemeinde Leopoldshöhe zum Stichtag 24. September 2013 Kämmerer Herr Lange erläutert das dem Ausschuss vorliegende Finanzreporting und geht hierbei auf die wichtigsten Haushaltszahlen ein. Bei der Gewerbesteuer läge man derzeit nur noch knapp unter dem Haushaltsansatz, so dass er davon ausgehe, dass der Ansatz bis zum Jahresende noch erreicht werde. Hinsichtlich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer sei festzustellen, dass momentan erst zwei Quartale aus dem Jahr 2013 ergebniswirksam abgerechnet worden seien und der Anteil der bisher abgerechneten Abschlagszahlungen derzeit bei 48,80 % läge. Da die 4. und letzte Abschlagszahlung jedoch immer mit 110 % abgerechnet werde, rechne er auch hier damit, den Ansatz zu erreichen. Insgesamt liege man bei den ordentlichen Erträgen voll im Soll. In seinen weiteren Ausführungen nimmt Kämmerer Herr Lange Bezug auf die liquiden Mittel. Hier scheine sich gegenüber der Planung eine leichte Entspannung abzuzeichnen. Von dem Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen (16,5 Mio. Euro), habe man aktuell erst 13,7 Mio. Euro in Anspruch genommen. Auf Nachfrage von AM Herrn Siese stellt -4- Kämmerer Herr Lange abschließend fest, dass von den verbleibenden 2,8 Mio. Euro voraussichtlich kurzfristig noch 700.000 – 800.000 Euro benötigt werden. Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen dürfte der Stand der Liquiditätskredite auch beim Jahresschluss 2013 deutlich unter dem Höchstbetrag liegen. 6. Informationen der Verwaltung Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandten Unterlagen. In der sich nun anschließenden Diskussion werden zunächst einzelne Positionen der Übersicht über die Prüfungs- und Beratungsleistungen der Wirtschaftsprüfer erörtert. Im Folgenden beantwortet Kämmerer Herr Lange sodann Fragen einzelner Ausschussmitglieder. Auf Nachfrage erklärt er, dass die Beratungsleistungen nach einem vorab vereinbarten Stundensatz abgerechnet werden, wobei jedoch beispielsweise differenziert werde, ob es sich um eine Beratungsleistung eines Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerprüfers bzw. Prüfungsassistenten handele. Darüber hinaus habe man gewisse Höchstsätze festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Überdies sei ihm bekannt, dass andere Kommunen ähnliche Beträge für die Beratungsleistungen zahlen. Man dürfe des Weiteren nicht außer Acht lassen, dass auch die Eigenbetriebe einzeln geprüft werden müssen und hier somit weitere Prüfungskosten anfallen, so Kämmerer Herr Lange abschließend. BM Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses um 19:46 Uhr und verabschiedet die Mitglieder dieses Ausschusses. Diese verlassen sodann den Sitzungssaal. Anschließend wird die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fortgesetzt. 7. Anregungen und Beschwerden 7.1 "Korbacher Resolution / online-Petition – Energiewende ohne Fracking“ AM Herr Hachmeister berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 26. September 2013 und erläutert die Beratungslage. So gebe es neben der Korbacher Resolution und des Beschlusses des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes NRW zum Thema „Fracking“ nun auch einen gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen. Dieser von AM Herrn Puchert-Blöbaum verfasste Entwurf sei seitens der CDU-Fraktion mit einem Zusatz (Sollten sich die aktuellen Gegebenheiten auf Grund technischer Neuerungen oder geänderter wissenschaftlicher Erkenntnisse ändern, wird sich der Rat mit der Angelegenheit erneut befassen) ergänzt worden, so AM Herr Hachmeister weiter. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzt AM Herr Hachmeister sodann, dass auf diesen Zusatz seiner Auffassung nach verzichtet werden könne, da es dem Rat ohnehin unbenommen sei, sich erneut mit dieser Angelegenheit zu befassen. Da man jedoch zu einer einheitlichen Lösung kommen wolle, werde seine Fraktion der Resolution auch mit dem Zusatz zustimmen. AM Herr Meckelmann gibt sodann zu bedenken, dass man die weitere Entwicklung nicht voraussehen könne, so dass der seitens der CDU-Fraktion vorgeschlagene Zusatz sicherstelle, dass sich der Rat mit der Angelegenheit erneut befassen könne, wenn sich die aktuellen Gegebenheiten auf Grund technischer Neuerungen oder geänderter wissenschaftlicher Erkenntnisse ändern. Im Folgenden teilt AM Herr Puchert-Blöbaum für die SPD-Fraktion mit, dass diese den Zusatz für vertretbar halte und seine Fraktion der Resolution in der nun vorgelegten Fassung zustimmen werde. Da die „Leopoldshöher Resolution“ als weitergehender Antrag anzusehen ist, lässt BM Herr Schemmel im Anschluss über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgende Resolution zum Verbot der Gasgewinnung durch Fracking zu verabschieden: „Die Gemeinde Leopoldshöhe spricht sich mit allem Nachdruck gegen mögliche zukünftige Probebohrungen, Erschließungen und Förderungen unkonventioneller Gasvorkommen („Fracking“) aus. Bei diesem Verfahren wird dichtes Speichergestein mit hohem hydraulischem Druck von Wasser und zahlreichen chemischen und zum Teil hochgiftigen Verbindungen aufgebrochen. In das Bohrloch "Oppenwehe l" der Exxon in Stemwede, Kreis Minden-Lübbecke, NRW, wurden 25.000 Liter Diesel unter hohem Druck verpresst. Gemeinsam äußern viele Fachleute grundsätzliche Bedenken gegen diese überaus risikoreiche Art der -5- Gasgewinnung und möchten diese grundsätzlich verboten wissen, weil eine Bedrohung des wichtigen Lebensmittels Wasser nicht auszuschließen ist. In Lippe und in der gesamten Region würde Fracking zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Grund- und Solewassers, insbesondere durch die giftigen chemischen Zusatzstoffe (Additive) führen, von denen einige im dringenden Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Eine eindeutige Mehrheit aller bisherigen Studien und Untersuchungen ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Fracking ein sehr hohes Risiko darstellt: Unfälle an Bohrplätzen und beim Transport der Stoffe, undichte und undicht werdende Bohrungen sowie durch Gesteinsklüfte aufsteigende Giftstoffe werden das Grund- und Trinkwasser gefährden. Fernsehberichte aus den USA zeigten in mehreren Sendungen Trinkwasserverseuchungen und dadurch schwer erkrankte Bewohner im Bereich der durch Fracking erschlossenen Gas- bzw. Ölvorkommen in den unterschiedlichsten Gebieten der Vereinigten Staaten. Demzufolge lehnen wir mit Nachdruck das Frackingverfahren zur Gas- oder Ölgewinnung ab und weisen auf die zuvor genannten Gefährdungen hin. Wir fordern die Bundesregierung auf, die für die entsprechenden Gebiete zuständigen Landesämter für Bergbau, über die Landesregierungen anzuweisen, die Frackingverfahren auszusetzen, bzw. nicht zu genehmigen. Letztendlich fordern wir die Bundesregierung auf, per Gesetz die Gewinnung von Gas- oder Ölvorkommen durch Fracking, zum Schutz des Grund- und Trinkwassers, sowie der Bevölkerung eindeutig zu verbieten. Sollten sich die aktuellen Gegebenheiten auf Grund technischer Neuerungen oder geänderter wissenschaftlicher Erkenntnisse ändern, wird sich der Rat mit der Angelegenheit erneut befassen.“ - einstimmig – Die Anregung der Herren Dr. Volker Thiele und Prof. Dr. Erhard Mohr wird damit als erledigt erklärt. 7.2 Verkehrssicherheit in der Schulstraße; hier: Antrag auf Entfernung einer Schwelle AM Herr Habicht informiert über die Beschlusslage aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 18. September 2013. So habe der Ausschuss einmütig die Auffassung vertreten, die Schwelle nicht entfernen zu lassen, da der Baustellenverkehr für die BMX-Bahn zwischenzeitlich abgeschlossen sei. Darüber hinaus habe es bereits 2006 einen Antrag auf Entfernung einer Schwelle in der Schulstraße gegeben, der ebenfalls abgelehnt worden sei, da die Geschwindigkeit durch Schwellen deutlich herabgesetzt werden kann. Die Anmerkung des Anwohners, dass durch den LKW-Verkehr und die Schwelle Risse im Haus aufgetreten sein sollen, war für den Ausschuss nicht nachvollziehbar, so AM Herr Habicht weiter. Gleichwohl habe der Antragsteller die Möglichkeit, privat einen Gutachter zu beauftragen. Sollte es dann ein entsprechendes Gutachten geben, so könne sich der Ausschuss erneut mit der Thematik beschäftigen. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 18. September 2013 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, den Antrag auf Entfernung einer Schwelle in der Schulstraße in Höhe des Anwesens des Antragstellers abzulehnen. - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) Der Ausschussvorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:56 Uhr. Schemmel Ausschussvorsitzender Patruck Schriftführerin