Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
25.10.13, 21:15
Aktualisiert
25.10.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 10.10.2013
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:01 Uhr
Ende:
20:08 Uhr
Anwesend sind:
Bürgermeister Herr Schemmel
SPD:
Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Grünert, Herr Kühnel, Herr PuchertBlöbaum
CDU:
Herr Fiedler (ab 18:14 Uhr – TOP 3), Herr Habicht (ab 18:07 – TOP 3), Herr
Meckelmann, Herr Meier-Krumsiek (für Herrn Gräfe), Herr Schmidt (für Herrn
Hohberger), Herr Siese (ab 19:46 Uhr – TOP 7)
B90/Grüne:
Herr Hachmeister, Herr Kantim
FDP:
Herr Eger
Verwaltung:
FBL Herr Lange, Herr Niebuhr, Frau Patruck
Zuhörer:
zahlreich
Presse:
1
Nach Absprache zwischen dem Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses,
AV Herrn Siese, und Bürgermeister Herrn Schemmel übernimmt BM Herr Schemmel den Ausschussvorsitz
für den gemeinsamen Teil der Sitzung. Sodann begrüßt BM Herr Schemmel sowohl die Mitglieder des
Haupt- und Finanzausschusses als auch die Mitglieder des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses,
eröffnet die gemeinsame Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Auswirkungen der Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG 2014) und der
Kreisumlage auf den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Leopoldshöhe
Eingangs dieses Tagesordnungspunktes verweist Kämmerer Herr Lange auf die zu diesem
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Tagesordnungspunkt versandte Drucksache 90/2013, in der die Auswirkungen der Daten des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG 2014) und der Kreisumlage auf den Haushaltsplan 2014 der
Gemeinde Leopoldshöhe ausführlich dargestellt werden. So ergäben sich nach Vorliegen der 1.
Modellrechnung auf Basis der Eckpunkte des GFG 2014 sowie nach Bekanntwerden der Planungen für
die Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2014 massive Verschlechterungen für den Haushalt
2014. Im Folgenden geht Kämmerer Herr Lange sodann zunächst auf die Auswirkungen der Erhöhung
der Kreisumlage ein. Ursprünglich sei die Verwaltung von einer leicht sinkenden Kreisumlage
ausgegangen. Durch stark gesunkene Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Blomberg und die daraus
resultierende Mehrbelastung für die übrigen Kommunen des Kreises Lippe sowie durch die gestiegene
Steuerkraft der Gemeinde Leopoldshöhe entstehe nun allerdings eine Verschlechterung gegenüber der
Finanzplanung für das Jahr 2014 in Höhe von 721.000 Euro. Hinzu komme darüber hinaus
möglicherweise eine weitere Belastung durch die Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes.
Zwar sei derzeit noch nicht absehbar, ob die Änderung noch in 2014 in Kraft tritt, gleichwohl hätte eine
Änderung des Gesetzes dann sicherlich Konsequenzen auf die Höhe der Kreisumlage.
Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen bezieht sich Kämmerer Herr Lange auf die Auswirkungen der
Daten des GFG 2014. Nach der 1. Modellrechnung solle die Gemeinde Leopoldshöhe – entgegen dem
ursprünglichen Finanzplanungsansatz in Höhe von 1,55 Mio. Euro – lediglich Schlüsselzuweisungen i.
H. v. 514.252 Euro erhalten. Dies entspreche somit einer Verschlechterung gegenüber der
Finanzplanung von rund 1.036.000 Euro. Grund hierfür seien neben der erhöhten Steuerkraft auch die
veränderten Ansätze zur Berechnung der Ausgangsmesszahl. Im Folgenden beschreibt Kämmerer
Herr Lange die Auswirkungen der o. g. Verschlechterungen. Ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen
ändere sich das geplante Jahresergebnis in der Folge auf -2.288.642 Euro. Damit würde der %-Satz
der Verringerung des Eigenkapitals von den geplanten 3,17 % auf 13,60 % steigen. Dies führe sodann
unweigerlich in die Haushaltssicherung. Bezüglich der möglichen Gegensteuerungsmaßnahmen
informiert Kämmerer Herr Lange anschließend darüber, dass Einsparungen allein auf der Aufwandseite
nicht ausreichen werden, um den Haushalt zu konsolidieren. Durch Hebesatzanpassungen würde sich
zwar die Einnahmeseite verbessern, gleichwohl bedinge die Erhöhung der Steuerkraft in der Folge
wiederum eine Erhöhung der Kreisumlage. Darüber hinaus könnten sich weitere Belastungen ergeben,
wenn das Land NRW die derzeitigen fiktiven Hebesätze erhöhe.
Eine weitere Möglichkeit zur Konsolidierung stelle jedoch die Umsetzung der Prüfungsbemerkungen
der GPA aus den letzten beiden Berichten zum Thema „Umstellung der Abschreibungen auf den
Wiederbeschaffungszeitwert“ dar. Dies hätte - anders als bei Steueranpassungen - auch den Vorteil,
dass diese Einnahmen nicht in den Folgejahren bei den Finanzierungsumlagen des GFG angerechnet
würden.
Darüber
hinaus
entspräche
diese
Vorgehensweise
den
Grundsätzen
der
Finanzmittelbeschaffung des § 77 GO NRW. Entscheide man sich für diese Möglichkeit, so sei das
Thema Steuererhöhung seiner Auffassung nach vom Tisch. Ergänzend weist Kämmerer Herr Lange
darauf hin, dass in NRW bereits über 50 % der Kommunen ihre Abschreibungen auf
Wiederbeschaffungszeitwerte umgestellt haben. Entgegen der Angaben in Drucksache 90/2013 würde
dies eine voraussichtliche Anhebung der Gebühren bis zu einer Größenordnung von 1,00 – 1,20
Euro/cbm Abwasser und knapp 0,50 Euro/qm Regenwasserfläche notwendig machen. Im Folgenden
erläutert Kämmerer Herr Lange die Folgen eines Haushaltssicherungskonzeptes. So müsse er dann ein
Haushaltssicherungskonzept erstellen, das der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfe. Diese
Genehmigung würde allerdings nur erteilt, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgehe,
dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich erreicht wird.
Hierfür seien Steuererhöhungen sicherlich unumgänglich.
Im weiteren Verlauf stellt Kämmerer Herr Lange die zeitliche Planung für den Haushaltsplan 2014
einschließlich der Finanzplanung bis 2017 vor. So schlage man vor, den Haushaltsplan (reines
Zahlenwerk inklusive des Vorberichtes) Mitte November im Haupt- und Finanzausschuss einzubringen
und auf eine ausführliche Behandlung des Planes in jedem Fachausschuss zu verzichten. Die
Verabschiedung des Haushaltes könne dann am 19. Dezember 2013 in der letzten Ratssitzung
erfolgen. Sowohl das Land NRW als auch der Kreis Lippe planen ebenfalls, ihre Haushalte 2014 noch
vor Weihnachten zu verabschieden. Man habe somit bereits zum jetzigen Zeitpunkt verlässliche Zahlen,
so dass man von der bisherigen Vorgehensweise (Verabschiedung des Haushaltes im Folgejahr)
abweichen könne. Dies sei in den vergangen Jahren anders gewesen, da die Zahlen des Kreises Lippe
und des Landes NRW erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegen hätten. Abschließend fragt
Kämmerer Herr Lange nach dem Meinungsbild der einzelnen Fraktionen.
AM Herr Hachmeister erklärt sodann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass seine Fraktion das
vorgeschlagene Verfahren zwar diskutiert habe, sich jedoch dafür ausspreche, die Fachausschüsse wie
bisher einzubinden und den Haushalt 2014 dann im nächsten Jahr zu verabschieden. Eventuell
notwendige Steueranpassungen könnten - wie im letzten Jahr - zum Ende des Jahres beschlossen
werden.
Im Folgenden teilt AM Herr Meckelmann mit, dass auch seine Fraktion nicht auf die Diskussion im
Fachausschuss verzichten möchte, da mögliche Einsparpotentiale in den einzelnen Bereichen nur in
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den Fachausschüssen erarbeitet werden können. In der sich nun anschließenden Diskussion sprechen
sich weitere Ausschussmitglieder für eine Beratung des Haushalts in den Fachausschüssen aus. Auch
müsse erst geklärt werden, wie sich die Ausgabenseite entwickele, bevor Beschlüsse zur
Einnahmebeschaffung gefasst werden könnten. AM Herr Puchert-Blöbaum schlägt sodann vor, die
Angelegenheit nochmals in den Fraktionen zu beraten und sodann im Ältestenrat abzuklären. BM Herr
Schemmel sagt zu, eine entsprechende Sitzung einzuberufen. Abschließend ist man seitens des
Ausschusses der Auffassung, dass die Verwaltung nun zunächst einen Haushaltsplanentwurf erstellen
solle, der im Folgenden dann von der Politik beraten werde.
Eine Berechnung der Kanalgebühren nach der Änderung der Abschreibungssystematik auf
Wiederbeschaffungszeitwert auf der Basis eines Betrages i. H. v. 2,8 Mio. Euro (bisher 1,6 Mio. Euro) ist als
Anlage 1 Bestandteil dieser Niederschrift.
4.
Präsentation des Personalentwicklungskonzeptes
Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf den zu diesem Tagesordnungspunkt versandten Nachgang
und erinnert daran, dass der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss in seiner Sitzung im April
dieses Jahres ein Personalentwicklungskonzept für die Gemeinde Leopoldshöhe gewünscht habe.
Ursprünglich sei es um Einsparpotentiale gegangen. Die Verwaltung habe nun ein entsprechendes
Personalentwicklungskonzept erstellt. Dies wolle er der Politik heute vorstellen, so BM Herr Schemmel
weiter. Im Folgenden verweist BM Herr Schemmel zunächst auf das Autorenverzeichnis. So hätten
neben Mitarbeitern/innen aus dem Fachgebiet Personal auch eine Mitarbeiterin aus dem
FamilienServiceBüro, ein Vertreterin des Personalrates, die Gleichstellungsbeauftragte sowie er selbst
mitgewirkt. Diese Zusammensetzung zeige, dass das Konzept im Haus von einer größeren Gruppe
getragen werde. Ziel des Personalentwicklungskonzeptes sei es u. a, zukünftig wirtschaftlich mit den
vorhandenen Ressourcen umzugehen und das Image der Dienstelle sowohl intern als auch extern zu
verbessern. Die Verwaltung habe mit der Erarbeitung des Personalentwicklungskonzeptes die
Rahmenbedingungen festgesteckt und Handlungsbedarfe benannt. Nun sei es Aufgabe von Politik und
Verwaltung diese Ziele umzusetzen. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen bezieht sich BM Herr
Schemmel auf die Erkenntnisse, die durch das Personalentwicklungskonzept gewonnen werden
konnten. So sei es beispielsweise unabdingbar, die derzeit bestehenden Arbeitszeitmodelle
weiterzuentwickeln. Darüber hinaus zeige der demographische Wandel in der Verwaltung, dass hier
Handlungsbedarf besteht. Nach gegenwärtigen Berechnungen werden rund 25 % aller Beschäftigten
der Kernverwaltung in den nächsten 10 Jahren altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden. Noch
gravierender sei es bei den Führungskräften, so BM Herr Schemmel weiter. Hier würden alle Stellen
der Fachbereichsleiter in einem mittelfristigen Betrachtungszeitraum von 3 – 7 Jahren vakant. Im
Hinblick auf den zukünftigen Personalbedarf müsse deshalb nun gemeinsam mit dem Rat eine
umfangreiche Aufgabenkritik vorgenommen werden sowie entsprechende Anforderungsprofile
erarbeitet werden, damit zukünftig die notwendigen Personalressourcen bereitgestellt werden können,
so BM Herr Schemmel abschließend.
Im Folgenden dankt AM Herr Meckelmann den Beteiligten und stellt fest, dass das heute vorgestellte
Konzept ein guter Ansatz sei. Er wünsche sich, dass das Thema Personal nun zu einem Dauerthema
im positiven Sinne werde. Abschließend schlägt AM Herr Meckelmann vor, das
Personalentwicklungskonzept nun zunächst zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen. Dies
wird von den Ausschussmitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen.
5.
Bericht über die aktuelle Ergebnis- und Finanzrechnung der Gemeinde Leopoldshöhe
zum Stichtag 24. September 2013
Kämmerer Herr Lange erläutert das dem Ausschuss vorliegende Finanzreporting und geht hierbei auf
die wichtigsten Haushaltszahlen ein. Bei der Gewerbesteuer läge man derzeit nur noch knapp unter
dem Haushaltsansatz, so dass er davon ausgehe, dass der Ansatz bis zum Jahresende noch erreicht
werde. Hinsichtlich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer sei festzustellen, dass momentan
erst zwei Quartale aus dem Jahr 2013 ergebniswirksam abgerechnet worden seien und der Anteil der
bisher abgerechneten Abschlagszahlungen derzeit bei 48,80 % läge. Da die 4. und letzte
Abschlagszahlung jedoch immer mit 110 % abgerechnet werde, rechne er auch hier damit, den Ansatz
zu erreichen. Insgesamt liege man bei den ordentlichen Erträgen voll im Soll.
In seinen weiteren Ausführungen nimmt Kämmerer Herr Lange Bezug auf die liquiden Mittel. Hier
scheine sich gegenüber der Planung eine leichte Entspannung abzuzeichnen. Von dem Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen (16,5 Mio. Euro), habe
man aktuell erst 13,7 Mio. Euro in Anspruch genommen. Auf Nachfrage von AM Herrn Siese stellt
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Kämmerer Herr Lange abschließend fest, dass von den verbleibenden 2,8 Mio. Euro voraussichtlich
kurzfristig noch 700.000 – 800.000 Euro benötigt werden. Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen
dürfte der Stand der Liquiditätskredite auch beim Jahresschluss 2013 deutlich unter dem Höchstbetrag
liegen.
6.
Informationen der Verwaltung
Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandten Unterlagen.
In der sich nun anschließenden Diskussion werden zunächst einzelne Positionen der Übersicht über die
Prüfungs- und Beratungsleistungen der Wirtschaftsprüfer erörtert. Im Folgenden beantwortet Kämmerer
Herr Lange sodann Fragen einzelner Ausschussmitglieder. Auf Nachfrage erklärt er, dass die
Beratungsleistungen nach einem vorab vereinbarten Stundensatz abgerechnet werden, wobei jedoch
beispielsweise differenziert werde, ob es sich um eine Beratungsleistung eines Wirtschaftsprüfers oder
eines Steuerprüfers bzw. Prüfungsassistenten handele. Darüber hinaus habe man gewisse
Höchstsätze festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Überdies sei ihm bekannt, dass andere
Kommunen ähnliche Beträge für die Beratungsleistungen zahlen. Man dürfe des Weiteren nicht außer
Acht lassen, dass auch die Eigenbetriebe einzeln geprüft werden müssen und hier somit weitere
Prüfungskosten anfallen, so Kämmerer Herr Lange abschließend.
BM Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses um
19:46 Uhr und verabschiedet die Mitglieder dieses Ausschusses. Diese verlassen sodann den Sitzungssaal.
Anschließend wird die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fortgesetzt.
7.
Anregungen und Beschwerden
7.1 "Korbacher Resolution / online-Petition – Energiewende ohne Fracking“
AM Herr Hachmeister berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 26.
September 2013 und erläutert die Beratungslage. So gebe es neben der Korbacher Resolution und des
Beschlusses des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes NRW zum Thema „Fracking“ nun auch
einen gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen. Dieser von AM Herrn Puchert-Blöbaum verfasste
Entwurf sei seitens der CDU-Fraktion mit einem Zusatz (Sollten sich die aktuellen Gegebenheiten auf
Grund technischer Neuerungen oder geänderter wissenschaftlicher Erkenntnisse ändern, wird sich der
Rat mit der Angelegenheit erneut befassen) ergänzt worden, so AM Herr Hachmeister weiter.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzt AM Herr Hachmeister sodann, dass auf diesen Zusatz
seiner Auffassung nach verzichtet werden könne, da es dem Rat ohnehin unbenommen sei, sich erneut
mit dieser Angelegenheit zu befassen. Da man jedoch zu einer einheitlichen Lösung kommen wolle,
werde seine Fraktion der Resolution auch mit dem Zusatz zustimmen.
AM Herr Meckelmann gibt sodann zu bedenken, dass man die weitere Entwicklung nicht voraussehen
könne, so dass der seitens der CDU-Fraktion vorgeschlagene Zusatz sicherstelle, dass sich der Rat mit
der Angelegenheit erneut befassen könne, wenn sich die aktuellen Gegebenheiten auf Grund
technischer Neuerungen oder geänderter wissenschaftlicher Erkenntnisse ändern.
Im Folgenden teilt AM Herr Puchert-Blöbaum für die SPD-Fraktion mit, dass diese den Zusatz für
vertretbar halte und seine Fraktion der Resolution in der nun vorgelegten Fassung zustimmen werde.
Da die „Leopoldshöher Resolution“ als weitergehender Antrag anzusehen ist, lässt BM Herr Schemmel
im Anschluss über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgende Resolution zum Verbot der
Gasgewinnung durch Fracking zu verabschieden:
„Die Gemeinde Leopoldshöhe spricht sich mit allem Nachdruck gegen mögliche zukünftige
Probebohrungen, Erschließungen und Förderungen unkonventioneller Gasvorkommen („Fracking“)
aus.
Bei diesem Verfahren wird dichtes Speichergestein mit hohem hydraulischem Druck von Wasser und
zahlreichen chemischen und zum Teil hochgiftigen Verbindungen aufgebrochen. In das Bohrloch
"Oppenwehe l" der Exxon in Stemwede, Kreis Minden-Lübbecke, NRW, wurden 25.000 Liter Diesel
unter hohem Druck verpresst.
Gemeinsam äußern viele Fachleute grundsätzliche Bedenken gegen diese überaus risikoreiche Art der
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Gasgewinnung und möchten diese grundsätzlich verboten wissen, weil eine Bedrohung des wichtigen
Lebensmittels Wasser nicht auszuschließen ist.
In Lippe und in der gesamten Region würde Fracking zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen des
Grund- und Solewassers, insbesondere durch die giftigen chemischen Zusatzstoffe (Additive) führen,
von denen einige im dringenden Verdacht stehen, krebserregend zu sein.
Eine eindeutige Mehrheit aller bisherigen Studien und Untersuchungen ist zu dem Ergebnis gekommen,
dass Fracking ein sehr hohes Risiko darstellt: Unfälle an Bohrplätzen und beim Transport der Stoffe,
undichte und undicht werdende Bohrungen sowie durch Gesteinsklüfte aufsteigende Giftstoffe werden
das Grund- und Trinkwasser gefährden.
Fernsehberichte aus den USA zeigten in mehreren Sendungen Trinkwasserverseuchungen und
dadurch schwer erkrankte Bewohner im Bereich der durch Fracking erschlossenen Gas- bzw.
Ölvorkommen in den unterschiedlichsten Gebieten der Vereinigten Staaten.
Demzufolge lehnen wir mit Nachdruck das Frackingverfahren zur Gas- oder Ölgewinnung ab und
weisen auf die zuvor genannten Gefährdungen hin.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die für die entsprechenden Gebiete zuständigen Landesämter für
Bergbau, über die Landesregierungen anzuweisen, die Frackingverfahren auszusetzen, bzw. nicht zu
genehmigen.
Letztendlich fordern wir die Bundesregierung auf, per Gesetz die Gewinnung von Gas- oder
Ölvorkommen durch Fracking, zum Schutz des Grund- und Trinkwassers, sowie der Bevölkerung
eindeutig zu verbieten.
Sollten sich die aktuellen Gegebenheiten auf Grund technischer Neuerungen oder geänderter
wissenschaftlicher Erkenntnisse ändern, wird sich der Rat mit der Angelegenheit erneut befassen.“
- einstimmig –
Die Anregung der Herren Dr. Volker Thiele und Prof. Dr. Erhard Mohr wird damit als erledigt erklärt.
7.2 Verkehrssicherheit in der Schulstraße;
hier: Antrag auf Entfernung einer Schwelle
AM Herr Habicht informiert über die Beschlusslage aus der letzten Sitzung des Ausschusses für
Straßen, Plätze und Verkehr am 18. September 2013. So habe der Ausschuss einmütig die Auffassung
vertreten, die Schwelle nicht entfernen zu lassen, da der Baustellenverkehr für die BMX-Bahn
zwischenzeitlich abgeschlossen sei. Darüber hinaus habe es bereits 2006 einen Antrag auf Entfernung
einer Schwelle in der Schulstraße gegeben, der ebenfalls abgelehnt worden sei, da die
Geschwindigkeit durch Schwellen deutlich herabgesetzt werden kann. Die Anmerkung des Anwohners,
dass durch den LKW-Verkehr und die Schwelle Risse im Haus aufgetreten sein sollen, war für den
Ausschuss nicht nachvollziehbar, so AM Herr Habicht weiter. Gleichwohl habe der Antragsteller die
Möglichkeit, privat einen Gutachter zu beauftragen. Sollte es dann ein entsprechendes Gutachten
geben, so könne sich der Ausschuss erneut mit der Thematik beschäftigen.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 18. September
2013 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, den Antrag auf Entfernung einer Schwelle in der
Schulstraße in Höhe des Anwesens des Antragstellers abzulehnen.
- 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) Der Ausschussvorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:56 Uhr.
Schemmel
Ausschussvorsitzender
Patruck
Schriftführerin