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Beschlussvorlage (Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaik-Anlage zwischen Hürtgen und Kleinhau)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
148 kB
Erstellt
29.05.15, 12:01
Aktualisiert
29.05.15, 12:01
Beschlussvorlage (Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaik-Anlage zwischen Hürtgen und Kleinhau) Beschlussvorlage (Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaik-Anlage zwischen Hürtgen und Kleinhau)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 09.06.2015 öffentlich TOP- Nr.: 65/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 18.05.2015 Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaik-Anlage zwischen Hürtgen und Kleinhau Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird a) dem Antrag der STAWAG Energie GmbH zugestimmt. Für die Fassung der entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird die STAWAG Energie GmbH gebeten, entsprechende Planunterlagen vorzulegen. b) dem Antrag der STAWAG Energie GmbH nicht zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90911 € Sachverhalt: Die STAWAG Energie GmbH beabsichtigt, in der freien Feldflur zwischen Hürtgen und Kleinhau östlich des sog. „Mastenweges“ eine 13 ha große Freiflächen-Fotovoltaik-Anlage zu errichten. Nähere Einzelheiten sind aus dem Antrag der STAWAG Energie GmbH vom 07.05.2015 zu entnehmen (Anlage 1). - Seite 1 von 2 - Ein Vertreter der STAWAG Energie GmbH wird in der Sitzung anwesend sein, das Projekt vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Die STAWAG Solar GmbH hatte im Frühjahr 2010 für die gleiche Fläche bereits einen Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaik-Anlage vorgelegt. Zu den Beratungen in einem politischen Gremium ist es nicht mehr gekommen, da die STAWAG Solar GmbH ihren Antrag kurz vor einer Bau- und Umweltausschusssitzung zurückgezogen hat. Die Errichtung der Freiflächen-Fotovoltaik-Anlage bedarf der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Sollte dem Antrag der STAWAG Energie GmbH zugestimmt werden, müssten in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen die entsprechenden Beschlüsse für die beiden Bauleitplanverfahren gefasst werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -