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Beschlusstext (Gründung der "Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
23.01.14, 14:47
Aktualisiert
23.01.14, 14:47
Beschlusstext (Gründung der "Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG") Beschlusstext (Gründung der "Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG")

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 17. Sitzung des Kreistages am 18.12.2013 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Gründung der "Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG" TOP 6 D 12/2013 Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung D 12 / 2013 und beschließt wie folgt: 1. 2. Der Kreis stimmt dem Folgenden zu: a) Beteiligung der KEV Energie GmbH als Gründungskommanditistin an der „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 255.000 € (51 %) gemeinsam mit der PE Becker GmbH, Kall, (49 % = 245.000 €). b) Beteiligung der KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) als Gesellschafterin an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der „Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH“ unter Übernahme eines Geschäftsanteils von 25.000 € (100 %). c) Im Falle einer zum 28.02.2014 erfolgten positiven Bewertung des Gesamtprojektes und einer auf Basis der Ergebnisse der EEG-Reform festgestellten Effizienzsicherung durch die Gremien des Konzerns „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ erfolgt die Erhöhung des Kommanditanteils der KEV Energie GmbH unter Übernahme einer weiteren Pflichteinlage von max. 5.145 T€ auf insgesamt max. 5,4 Mio. €. d) Sukzessive Veräußerung der Kommanditanteile der KEV Energie GmbH an der „Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG“ an neu hinzukommende Kommanditisten mit Ausnahme eines bei der KEV Energie GmbH verbleibenden Sockelbetrages von 500 T€. Der Kreis nimmt die Gesellschaftsverträge der š š vorliegenden Entwürfe der Bürgerwindpark Schleiden GmbH & Co. KG (Anlage 1) und der Bürgerwindpark Schleiden Verwaltungs-GmbH (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter in den jeweiligen Gremien des Konzerns „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ (ene) zu entsprechenden Beschlussfassungen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig