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Beschlussvorlage (Hundesteuer; Erlass einer neuen Satzung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Erstellt
16.12.14, 15:29
Aktualisiert
16.12.14, 15:29
Beschlussvorlage (Hundesteuer; Erlass einer neuen Satzung) Beschlussvorlage (Hundesteuer; Erlass einer neuen Satzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 18.12.2014 öffentlich TOP- Nr.: 231/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Frau Schümmer Aktenzeichen: Datum: 5/968.11 Kw/Ma 05.12.2014 Hundesteuer; Erlass einer neuen Satzung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die neue Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2015 mit den nachstehenden Steuersätzen: Steuersatz für einen Hund 79,20 € Steuersatz für zwei Hunde 92,40 € je Hund Steuersatz für drei oder mehr Hunde 112,20 € je Hund Steuersatz für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen 792,00 € je Hund Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 Mehrerträge = 6.000,00 € Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014, Beschlussvorlage Nr. 218/2014, verwiesen. Aufgrund des Antrages der CDU vom 20.11.2014, Ziffer 8, soll die Hundesteuer 2015 um 10 % erhöht werden. - Seite 1 von 2 - Danach ergeben sich folgende Hundesteuersätze: Steuersatz je Hund Steuersatz je Hund bisher Steuersatz je Hund neu Steuersatz für einen Hund 72,00 € 79,20 € Steuersatz für zwei Hunde 84,00 € 92,40 € Steuersatz für drei oder mehr Hunde 102,00 € 112,40 € Steuersatz für gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) oder Hunde bestimmter Rassen 720,00 € 792,00 € Die übrigen Satzungsbestimmungen bleiben unverändert. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -