Daten
Kommune
Hürtgenwald
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154 kB
Erstellt
16.12.14, 15:29
Aktualisiert
16.12.14, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 18.12.2014
öffentlich
TOP- Nr.:
231/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Frau Schümmer
Aktenzeichen:
Datum:
5/968.11 Kw/Ma
05.12.2014
Hundesteuer; Erlass einer neuen Satzung
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die neue Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2015 mit den
nachstehenden Steuersätzen:
Steuersatz für einen Hund
79,20 €
Steuersatz für zwei Hunde
92,40 € je Hund
Steuersatz für drei oder mehr Hunde
112,20 € je Hund
Steuersatz für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen
792,00 € je Hund
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91611
Mehrerträge = 6.000,00 €
Sachverhalt:
Es wird auf die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014,
Beschlussvorlage Nr. 218/2014, verwiesen. Aufgrund des Antrages der CDU vom 20.11.2014,
Ziffer 8, soll die Hundesteuer 2015 um 10 % erhöht werden.
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Danach ergeben sich folgende Hundesteuersätze:
Steuersatz je Hund
Steuersatz je Hund
bisher
Steuersatz je Hund
neu
Steuersatz für einen Hund
72,00 €
79,20 €
Steuersatz für zwei Hunde
84,00 €
92,40 €
Steuersatz für drei oder mehr Hunde
102,00 €
112,40 €
Steuersatz für gefährliche Hunde (sog.
Kampfhunde) oder Hunde bestimmter
Rassen
720,00 €
792,00 €
Die übrigen Satzungsbestimmungen bleiben unverändert.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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