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Beschlusstext (Umsetzung Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) - Aktueller Sachstand)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
10.11.2014
Erstellt
12.12.14, 12:02
Aktualisiert
18.12.14, 12:01
Beschlusstext (Umsetzung Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) - Aktueller Sachstand)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 10.11.2014 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Umsetzung Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) Aktueller Sachstand Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Klimaschutzmanagerin Frau Astrid Müller und den Energieberater Herrn Manfred Scheff. Frau Müller berichtet anhand eines pappt-Vortrages eingehend über die bisher umgesetzten und die künftig geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Euskirchen Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage zu TOP 5 beigefügt. Eine der bereits umgesetzten Maßnahmen ist die Einrichtung der Energie Agentur Eifel. Der dort tätige Energieberater, Herr Manfred Scheff, berichtet im Anschluss an die Ausführungen von Frau Müller über die Aufgaben und die bisherigen Aktivitäten der Energie Agentur Eifel. Außerdem gibt er einen Ausblick auf die geplanten Maßnahmen. Der Bericht von Herrn Scheff ist Teil des ppt-Vortrages, welcher der Niederschrift als Anlage zu TOP 5 beigefügt ist. Auf Nachfrage von Herrn Häger, SPD-Fraktion, teilt die Verwaltung mit, dass die Beratungen der Energie Agentur Eifel kostenfrei angeboten werden, dies sei im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes vorgesehen gewesen. Nach kurzer Beratung bedankt sich der Ausschussvorsitzende bei den Vortragenden für ihre Ausführungen. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: a.) Der Kreistag nimmt den Zwischenbericht zu den Klimaschutzprojekten und den Mitteleinsatz im Jahr 2014 zur Kenntnis. b.) Der Kreistag beschließt die Maßnahmenplanung 2015 sowie die Mittelübertragung der Restmittel in Höhe von 56.000 €. Bei der Übertragung handelt es sich um eine Ausnahme zu Ziffer 2 der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei zwei Enthaltungen (AfD und UWV) V 71/2014