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Beschlussvorlage (Schmutzwasser- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
149 kB
Erstellt
28.11.14, 16:01
Aktualisiert
28.11.14, 16:01
Beschlussvorlage (Schmutzwasser- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015) Beschlussvorlage (Schmutzwasser- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 11.12.2014 öffentlich 192/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Schmutz- u. Niederschlagswasse r 2015 05.11.2014 TOP- Nr.: Datum: Schmutzwasser- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015 Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014 fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird festgestellt. 2) Die kalkulierten Gebühren lauten: a) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 97,80 €, b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,59 € je m³, c) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim NSW 0,17 € je m² versieg. Fläche, d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 1,07 € je m², e) die Zwischenzählergebühr beträgt 31,50 € pro Jahr. 3) Die Gebührensatzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91121 Unter Zugrundelegung der Anlagen 3 bis 5 ergibt sich für die Festlegung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr: Kosten: Erlöse: 2.742.264,26 € 2.742.264,26 € Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen zu Beschlussvorlage Nr. 185/2014 im Haupt- und Finanzausschuss vom 04.12.2014 verwiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -