Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
11.10.13, 21:15
Aktualisiert
11.10.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 23. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 19.09.2013
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
20:00 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum, Herr Brinkmann, Herr Jahn (für Herrn Bas), Frau Lehne (für
Herrn Hanning), Herr Leiding, Herr Küwert (für Herrn Heidemann)
CDU:
Herr Gräfe, Herr Daake, Herr Fiedler, Herr Habicht, Herr Niemann, Herr Pankoke
B90/Grüne:
Herr Gadow, Herr Hachmeister
FDP:
Herr Eger
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Barthel, Rechtsreferendar Herr
Fritsch, Rechtspraktikant Herr Petkidis
Zuhörer:
ca. 8
Presse:
1
Gäste:
Herr Huesmann (Planungsbüro Drees und Huesmann zu TOP 4 öffentlicher Teil), Herr
Winkler und Herr Weinstein (Planungsbüro Enderweit + Partner zu TOP 5 und 6
öffentlicher Teil)
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung
sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Vor Eintritt in Tagesordnung fragt der Vorsitzende die Ausschussmitglieder wegen des Umfangs der
Sitzungsunterlagen, ob es zukünftig ausreichend sei, wenn die Gutachten und die Umweltberichte zu den
Bauleitplanverfahren den Fraktionen als pdf-Datei zur Verfügung gestellt würden. Von dort könnte die
Verteilung an die Ausschussmitglieder erfolgen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Gutachten und
Berichte in der Vorlage sei ausreichend für die Sitzungsvorbereitung. In den Fraktionen soll darüber
kurzfristig entschieden werden.
Sodann wird die Tagesordnung wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Ein Anlieger der Grabbestraße fragt an, wie sichergestellt werden könne, dass die jetzigen
-2-
Grundstückseigentümer nicht zur Finanzierung von Straßenschäden an der Grabbestraße, die im
Rahmen der zu erwartenden Baumaßnahmen auftreten könnten, herangezogen werden. Dazu soll bei
der Beratung zu TOP 7 seitens der Verwaltung Stellung genommen werden.
Herr Gräfe erkundigt sich, inwieweit ein Verwaltungsgerichtsurteil für den Bereich der Stadt Büren
bezüglich der Ausweisung von Vorrangflächen für die Nutzung von Windenergie Einfluss auf den
gefassten Beschluss für Leopoldshöhe haben könne. Herr Oortman sagt eine Information seitens der
Verwaltung unter TOP 3 zu.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Jahn erkundigt sich, inwieweit Erweiterungspläne bezüglich des Umspannwerks in Bechterdissen
bekannt seien. Die Verwaltung informiert darüber, dass der Ausschuss bereits 2011 im Rahmen eines
Planfeststellungsverfahrens eine Stellungnahme zu den Erweiterungsplänen abgegeben habe.
Herr Eger fragt an, warum der Zaun am Spielplatz im Heinrich-Lübke-Weg höher sei, als es den
Anliegern dort durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes gestattet sei. Die Verwaltung führt dazu
aus, dass es für die Höhe von Einzäunungen im Bereich von Spielplätzen aus
versicherungstechnischen Gründen Vorschriften gebe, die einzuhalten seien und daher von den
Festsetzungen für die Baugrundstücke abgewichen werden müsse.
3.
Informationen der Verwaltung
Landesentwicklungsplan: Die Verwaltung informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass der Entwurf
des Landesentwicklungsplanes vorliege. Bis zum 28. Februar 2014 sei eine Stellungnahme seitens der
Gemeinde dazu abzugeben. Der Entwurf enthalte allerdings keine Festlegungen, die die Arbeit des
Ausschusses tangieren. Damit sich die Ausschussmitglieder selber ein Bild davon machen können,
wird ein Hinweis im Protokoll auf die entsprechende Internetseite zugesagt (Anm. d. Protokolls:
http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/).
Bebauungsplan Nr. 02/04 „Fillies-Gelände“: Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der
Bebauungsplan nach Abschluss der noch erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen bezüglich des
Kanals am 24. September 2013 Rechtskraft erlangen wird.
Baulückenkataster: Die Verwaltung informiert den Ausschuss darüber, dass die Bekanntmachung
bezüglich
der
Veröffentlichung
des
Baulückenkatasters
seit
zwei
Tagen
in
den
Bekanntmachungskästen hängt. Nun haben die betroffenen Eigentümer 4 Wochen lang Zeit, der
Veröffentlichung ihrer Grundstücksdaten zu widersprechen. Im November erfolge dann die
Veröffentlichung des Baulückenkatasters.
Windenergie: In Beantwortung der Frage von Herrn Gräfe unter TOP 1 bezüglich der Relevanz des
Gerichtsurteils aus Büren für Leopoldshöher Verhältnisse weist die Verwaltung darauf hin, dass das
Rechtsamt des Kreises Lippe eingeschaltet worden sei. Nun müsse dessen Stellungnahme abgewartet
werden. Danach sei zu entscheiden, ob bezüglich der Ablehnung weiterer Vorrangflächen für die
Nutzung von Windenergie noch Handlungsbedarf bestehe.
4.
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen
südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil
Schuckenbaum
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse
Herr Huesmann vom Büro Drees und Huesmann trägt zu diesem TOP vor. Er verweist auf die
Änderungen bezüglich der notwendigen Ausgleichsflächen, die als Tischvorlage (Anlage 1) vorliegen.
Im Unterschied zu der mit der Einladung versandten Planung wurde in Abstimmung mit dem
Eigentümer und dem Kreis Lippe nun als Ausgleichsfläche eine 5.600 qm große Fläche in unmittelbarer
Nähe zum Eingriff entlang des Heipker Baches bestimmt. Sie soll mit einheimischen Feldgehölzen
angelegt werden und bietet aus artenschutzrechtlicher Sicht aufgrund der Größe neue Bruthabitate.
-3-
Aufgrund des Umfangs des Eingriffs ist in Abstimmung mit dem Kreis ein flächenhafter Ausgleich
notwendig. Andere Maßnahmen, die im Landschaftsplan (LP) auf den Flächen des Eigentümers
vorgeschlagen wurden, bieten zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternative zu der Gehölzpflanzung. Der
Eigentümer ist zwar grundsätzlich bereit, weitere Punkte aus dem LP mittelfristig umzusetzen, sieht
aber wegen der gegenwärtigen Nutzung dieser landwirtschaftlichen Flächen aus seinem Eigentum
derzeit keine Möglichkeit dazu. (Anm. d. Protokolls: Die geänderten Unterlagen sind im
Ratsinformationssystem bei der Tagesordnung unter dem Tagesordnungspunkt 4 gespeichert.)
Herr Hachmeister hält es in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
für
sinnvoll,
diesen
Ausschuss
über
die
generelle
Bereitschaft
des
Grundstückseigentümers, weitere Maßnahmen aus dem LP mittelfristig umzusetzen, zu informieren.
Seitens der CDU-Fraktion äußert Herr Gräfe Unverständnis über die Forderung des Kreises nach
einem flächenhaften Ausgleich und weist darauf hin, dass es wichtig sei, wertvolles Ackerland zu
erhalten. Im Übrigen sei die Forderung des Kreises bezüglich des Nachweises der Wirksamkeit der
Ausgleichsmaßnahmen vor Durchführung des Eingriffs überzogen (Punkt 8.2. der Vorschläge zur
Abwägung).
Sodann fasst der Hochbau- und Planungsausschuss folgende Beschlüsse:
1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Äußerungen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen gemäß §§ 2
(2), 3 (1), 4 (1) BauGB werden gemäß Beratungsergebnis beschlossen.
2. Der
Geltungsbereich
des
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
Nr.
08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
werden gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Südwesten um die Fläche des
naturschutzrechtlichen Ausgleichs erweitert.
3. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
4. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde - „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ - wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen.
5. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die Dauer
eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
6. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB ist durchzuführen.
- 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 5.
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB
hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer
Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im
Osten
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Herr Winkler vom Büro Enderweit & Partner weist den Ausschuss auf die bereits durchgeführte
Versammlung der Anwohner hin. Die Eigentümer im nördlichen Bereich hatten kein Interesse bekundet,
ihre Grundstücke in das Verfahren einbeziehen zu lassen.
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird die planerische Sicherung eines Geh- und
Radweges entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Antrag stellenden Eigentümers für
notwendig erachtet. Hierzu weist die Verwaltung darauf hin, dass der alte Bebauungsplan eine
öffentliche Verkehrsfläche direkt im nördlichen Anschluss an das Änderungsgebiet vorsehe. Daher sei
der Forderung bereits Rechnung getragen. Der betreffende Ausschnitt aus dem rechtskräftigen
-4-
Bebauungsplan wird dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Auf Anfrage stellt Herr Winkler klar, dass
die angestrebte Änderung des Bebauungsplanes eine Erschließung und Bebauung des umliegenden
Bereiches nicht beeinflusst oder erschwert.
Sodann fasst der Hochbau- und Planungsausschuss folgende Beschlüsse:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“.
2. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 "Ortskern" soll als Verfahren
gemäß 13a (4) BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei
ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt.
4. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 "Ortskern" wird mit der Begründung gemäß § 2a
Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen.
5. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3
(2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 13 (2) Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB sind durchzuführen.
- 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) –
6.
13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich
der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Der Planer Herr Winkler trägt vor, dass durch die geplante Änderung des Bebauungsplans auf den
betroffenen Grundstücken die städtebauliche Struktur der Nachbarbebauung aufgenommen werden
soll, um so eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Eine Anpassung der Wendeanlage war notwendig,
um so die Andienung durch 3-achsige Müllfahrzeuge sicher zu stellen. Die nun vorgesehene
Wendeanlage sei 45 qm größer als die alte.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass durch die Vergrößerung des Wendehammers
bekannte Probleme wie im Ortsteil Bechterdissen vermieden werden sollen. Dort hatte sich die
Entsorgungsfirma unter Hinweis auf Richtlinien der Berufsgenossenschaft zunächst nach einem
Straßenausbau geweigert, weiterhin in die Straße hinein zu fahren. Allerdings habe der betroffene
Grundstückseigentümer in diesem Verfahren erklärt, dass er mit der Vergrößerung des
Wendehammers auf seinem Grundstück nicht einverstanden sei. Auch in den Nachbarstraßen sei eine
Anpassung der Größe der Wendeanlagen erforderlich, sobald an den Straßen bauliche Veränderungen
vorgenommen würden.
Die Verwaltung informiert darüber, dass der Eigentümer grundsätzlich nicht gezwungen werden könne,
die erforderlichen Flächen zu verkaufen. Im Falle eines Grundstücksverkaufs würde die Gemeinde
allerdings ein eventuelles Vorkaufsrecht geltend machen.
Herr Winkler weist darauf hin, dass der Grundstückseigentümer im Rahmen der Bürgerbeteiligung
Bedenken gegen die vorliegende Vergrößerung des Wendehammers äußern könne. Im Ausschuss
herrscht allerdings die Meinung vor, es bei der jetzt im rechtskräftigen Bebauungsplan festgelegten
Größe des Wendehammers zu belassen. Dann könne sich das Versorgungsunternehmen, das im
Verfahren beteiligt werde, äußern, sofern es den Wendehammer als zu klein erachte.
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, im Rahmen des Änderungsverfahrens keine
Vergrößerung des Wendehammers vorzusehen.
- 9 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) Sodann fasst der Hochbau- und Planungsausschuss folgende Beschlüsse:
-5-
1. Der Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ ist als 13. Änderung im vereinfachten Verfahren
gemäß § 1 (3) und (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Der Entwurf für die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ wird
beschlossen.
3. Die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ wird gemäß § 13 (2)
Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer
der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13
(3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die
Beteiligung der Behörden zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdKSiedlung“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel
zur Beteiligung.
- 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) –
7.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Auslegungsbeschluss
Die Verwaltung informiert den Ausschuss über den Verfahrensstand. Im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange seien keine grundsätzlichen Einwände
gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes erhoben worden. Seitens der Anlieger der Grabbestraße
wurden Bedenken bezüglich des zu erwartenden Baustellenlärms erhoben. Dieser ist allerdings nach
Ansicht der Verwaltung zumutbar und zulässig. Der Anregung, deshalb eine Baustraße von der L 751
zu dem Baugebiet zu legen, könne nicht gefolgt werden, weil erstens seitens des
Straßenbaulastträgers keine dafür erforderliche Genehmigung zu erwarten sei und es sich zweitens um
einen unverhältnismäßig hohen Aufwand handele. Die alternativ genannte Baustraße im Süden des
Baugebietes sei aus ökologischen Gründen kritisch zu bewerten.
Die vorgesehene Eingrünung des Baugebietes zur freien Landschaft hin sei ein Kompromiss zwischen
den Belangen der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Den grundsätzlichen Bedenken des
Heimatbundes bezüglich der Ausweisung der Bauflächen kann nicht Rechnung getragen werden.
Aufgrund des Bedarfs an Baugrundstücken ist die angestrebte Verdichtung von Baugebieten im
Innenbereich nicht ausreichend. Die Ausweisung der Flächen ist erforderlich.
Auf Anregung einiger Grundstücksinteressenten seien 7 Grundstücke an der nordöstlichen Grenze des
Baugebietes für eine Bebauung mit Stadtvillen vorgesehen worden.
Bezüglich der eingangs der Sitzung genannten Bedenken der Anwohner wegen einer eventuellen
Heranziehung der Altanlieger zu Kosten für eine Sanierung nach den Bauarbeiten weist die Verwaltung
darauf hin, dass bei Beschädigungen der Straße zunächst nach einem Verursacher gesucht werde und
diesem die Kosten in Rechnung gestellt werden. Gelinge dies nicht, so gehen Reparatur- und
Unterhaltungsmaßnahmen zu Lasten der Gemeinde. Zur Sicherheit aller Beteiligter habe die
Verwaltung bereits eine Bestandsaufnahme des jetzigen Straßenzustandes im Rahmen eines
Beweissicherungsverfahrens in Auftrag gegeben. Anhand der vorliegenden Daten lasse sich dann
ermitteln, ob Beschädigungen im Laufe der Baumaßnahmen entstanden seien. Die Vermarktung des
Baugebietes sei so kalkuliert worden, dass Mittel für die Reparatur eventueller Beschädigungen an der
Straße vorhanden seien.
Für die CDU-Fraktion verweist Herr Pankoke auf die bereits geführte Diskussion bezüglich der Höhe
von Einfriedigungen an Straßenflächen hin. Es sei Konsens, dass Hecken bis zu einer Höhe von 2 m
zulässig sein sollten. Die Verwaltung sagt eine diesbezügliche Korrektur der textlichen Festsetzungen
zum Bebauungsplan als redaktionelle Änderung im Rahmen des Satzungsbeschlusses zu.
Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen weist Herr Hachmeister darauf hin, dass der Ausweisung des
Baugebietes trotz grundsätzlicher Bedenken gegen eine Ausweitung von Baugebieten in den
Außenbereich hinein zugestimmt werde.
-6-
Herr Gräfe stellt in Frage, ob die Ausweisung einer 1-reihigen Hecke als Ausgleichsmaßnahme die
Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde finde. Die Verwaltung erläutert, dass es diesbezüglich
noch einer endgültigen Abstimmung mit dem Kreis Lippe bedarf. Die Pflege der Hecke sei
Angelegenheit der Grundeigentümer. Daher müsse darüber noch ein städtebaulicher Vertrag mit ihnen
geschlossen werden.
Sodann werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt über die Stellungnahmen die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und über die Stellungnahmen die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind
entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04/12
„Grabbestraße“ mit Begründung und Umweltbericht.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3
(2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 13 (2) Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB sind durchzuführen.
- 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 8.
Antrag
auf
Änderung
des
hier: Zufahrt zum Heimathof
Bebauungsplanes
Nr.
06/05
„Zentrum-Ost“
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ nicht
zu ändern. Die Stellplatzanlage an der Straße „Zum Heimathof“ soll erhalten bleiben.
- 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) –
9.
Bebauungsplan Nr. 08/02 "Im Bruche" im Ortsteil Schuckenbaum
hier: Beratungsergebnisse der Fraktionen und Beschluss zur weiteren Nutzung des
Spiel- und Bolzplatzes Kolmarer Straße (Es wird auf die öffentliche Sitzung des
Hochbau- und Planungsausschusses vom 07.03.2013, TOP 8, verwiesen.)
Im Ausschuss herrscht Einigkeit darüber, dass die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob der
Bolzplatz erhalten werden soll oder nicht, im Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und
Sport getroffen werden solle. Da sich nach der letzten Ausschusssitzung die Anlieger mit einer Eingabe
gemeldet haben, nach der der Bolzplatz als Fläche für die weitere Nutzung als Versammlungsort
erhalten bleiben solle, ist dieser Punkt erneut an den Fachausschuss zu verweisen.
Der Ausschussvorsitzende schließt die Sitzung.
Ausschussvorsitzender
Puchert-Blöbaum
Schriftführerin
Barthel