Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
11.10.13, 21:15
Aktualisiert
11.10.13, 21:15
Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss) Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss) Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss) Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss) Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss) Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

öffnen download melden Dateigröße: 27 kB

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 23. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 19.09.2013 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:00 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Puchert-Blöbaum, Herr Brinkmann, Herr Jahn (für Herrn Bas), Frau Lehne (für Herrn Hanning), Herr Leiding, Herr Küwert (für Herrn Heidemann) CDU: Herr Gräfe, Herr Daake, Herr Fiedler, Herr Habicht, Herr Niemann, Herr Pankoke B90/Grüne: Herr Gadow, Herr Hachmeister FDP: Herr Eger Verwaltung: FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Barthel, Rechtsreferendar Herr Fritsch, Rechtspraktikant Herr Petkidis Zuhörer: ca. 8 Presse: 1 Gäste: Herr Huesmann (Planungsbüro Drees und Huesmann zu TOP 4 öffentlicher Teil), Herr Winkler und Herr Weinstein (Planungsbüro Enderweit + Partner zu TOP 5 und 6 öffentlicher Teil) Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Vor Eintritt in Tagesordnung fragt der Vorsitzende die Ausschussmitglieder wegen des Umfangs der Sitzungsunterlagen, ob es zukünftig ausreichend sei, wenn die Gutachten und die Umweltberichte zu den Bauleitplanverfahren den Fraktionen als pdf-Datei zur Verfügung gestellt würden. Von dort könnte die Verteilung an die Ausschussmitglieder erfolgen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Gutachten und Berichte in der Vorlage sei ausreichend für die Sitzungsvorbereitung. In den Fraktionen soll darüber kurzfristig entschieden werden. Sodann wird die Tagesordnung wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Ein Anlieger der Grabbestraße fragt an, wie sichergestellt werden könne, dass die jetzigen -2- Grundstückseigentümer nicht zur Finanzierung von Straßenschäden an der Grabbestraße, die im Rahmen der zu erwartenden Baumaßnahmen auftreten könnten, herangezogen werden. Dazu soll bei der Beratung zu TOP 7 seitens der Verwaltung Stellung genommen werden. Herr Gräfe erkundigt sich, inwieweit ein Verwaltungsgerichtsurteil für den Bereich der Stadt Büren bezüglich der Ausweisung von Vorrangflächen für die Nutzung von Windenergie Einfluss auf den gefassten Beschluss für Leopoldshöhe haben könne. Herr Oortman sagt eine Information seitens der Verwaltung unter TOP 3 zu. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder Herr Jahn erkundigt sich, inwieweit Erweiterungspläne bezüglich des Umspannwerks in Bechterdissen bekannt seien. Die Verwaltung informiert darüber, dass der Ausschuss bereits 2011 im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens eine Stellungnahme zu den Erweiterungsplänen abgegeben habe. Herr Eger fragt an, warum der Zaun am Spielplatz im Heinrich-Lübke-Weg höher sei, als es den Anliegern dort durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes gestattet sei. Die Verwaltung führt dazu aus, dass es für die Höhe von Einzäunungen im Bereich von Spielplätzen aus versicherungstechnischen Gründen Vorschriften gebe, die einzuhalten seien und daher von den Festsetzungen für die Baugrundstücke abgewichen werden müsse. 3. Informationen der Verwaltung Landesentwicklungsplan: Die Verwaltung informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass der Entwurf des Landesentwicklungsplanes vorliege. Bis zum 28. Februar 2014 sei eine Stellungnahme seitens der Gemeinde dazu abzugeben. Der Entwurf enthalte allerdings keine Festlegungen, die die Arbeit des Ausschusses tangieren. Damit sich die Ausschussmitglieder selber ein Bild davon machen können, wird ein Hinweis im Protokoll auf die entsprechende Internetseite zugesagt (Anm. d. Protokolls: http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/). Bebauungsplan Nr. 02/04 „Fillies-Gelände“: Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan nach Abschluss der noch erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen bezüglich des Kanals am 24. September 2013 Rechtskraft erlangen wird. Baulückenkataster: Die Verwaltung informiert den Ausschuss darüber, dass die Bekanntmachung bezüglich der Veröffentlichung des Baulückenkatasters seit zwei Tagen in den Bekanntmachungskästen hängt. Nun haben die betroffenen Eigentümer 4 Wochen lang Zeit, der Veröffentlichung ihrer Grundstücksdaten zu widersprechen. Im November erfolge dann die Veröffentlichung des Baulückenkatasters. Windenergie: In Beantwortung der Frage von Herrn Gräfe unter TOP 1 bezüglich der Relevanz des Gerichtsurteils aus Büren für Leopoldshöher Verhältnisse weist die Verwaltung darauf hin, dass das Rechtsamt des Kreises Lippe eingeschaltet worden sei. Nun müsse dessen Stellungnahme abgewartet werden. Danach sei zu entscheiden, ob bezüglich der Ablehnung weiterer Vorrangflächen für die Nutzung von Windenergie noch Handlungsbedarf bestehe. 4. Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse Herr Huesmann vom Büro Drees und Huesmann trägt zu diesem TOP vor. Er verweist auf die Änderungen bezüglich der notwendigen Ausgleichsflächen, die als Tischvorlage (Anlage 1) vorliegen. Im Unterschied zu der mit der Einladung versandten Planung wurde in Abstimmung mit dem Eigentümer und dem Kreis Lippe nun als Ausgleichsfläche eine 5.600 qm große Fläche in unmittelbarer Nähe zum Eingriff entlang des Heipker Baches bestimmt. Sie soll mit einheimischen Feldgehölzen angelegt werden und bietet aus artenschutzrechtlicher Sicht aufgrund der Größe neue Bruthabitate. -3- Aufgrund des Umfangs des Eingriffs ist in Abstimmung mit dem Kreis ein flächenhafter Ausgleich notwendig. Andere Maßnahmen, die im Landschaftsplan (LP) auf den Flächen des Eigentümers vorgeschlagen wurden, bieten zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternative zu der Gehölzpflanzung. Der Eigentümer ist zwar grundsätzlich bereit, weitere Punkte aus dem LP mittelfristig umzusetzen, sieht aber wegen der gegenwärtigen Nutzung dieser landwirtschaftlichen Flächen aus seinem Eigentum derzeit keine Möglichkeit dazu. (Anm. d. Protokolls: Die geänderten Unterlagen sind im Ratsinformationssystem bei der Tagesordnung unter dem Tagesordnungspunkt 4 gespeichert.) Herr Hachmeister hält es in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz für sinnvoll, diesen Ausschuss über die generelle Bereitschaft des Grundstückseigentümers, weitere Maßnahmen aus dem LP mittelfristig umzusetzen, zu informieren. Seitens der CDU-Fraktion äußert Herr Gräfe Unverständnis über die Forderung des Kreises nach einem flächenhaften Ausgleich und weist darauf hin, dass es wichtig sei, wertvolles Ackerland zu erhalten. Im Übrigen sei die Forderung des Kreises bezüglich des Nachweises der Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen vor Durchführung des Eingriffs überzogen (Punkt 8.2. der Vorschläge zur Abwägung). Sodann fasst der Hochbau- und Planungsausschuss folgende Beschlüsse: 1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Äußerungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen gemäß §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB werden gemäß Beratungsergebnis beschlossen. 2. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Südwesten um die Fläche des naturschutzrechtlichen Ausgleichs erweitert. 3. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen. 4. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde - „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ - wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen. 5. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 6. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB ist durchzuführen. - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 5. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Herr Winkler vom Büro Enderweit & Partner weist den Ausschuss auf die bereits durchgeführte Versammlung der Anwohner hin. Die Eigentümer im nördlichen Bereich hatten kein Interesse bekundet, ihre Grundstücke in das Verfahren einbeziehen zu lassen. Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird die planerische Sicherung eines Geh- und Radweges entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Antrag stellenden Eigentümers für notwendig erachtet. Hierzu weist die Verwaltung darauf hin, dass der alte Bebauungsplan eine öffentliche Verkehrsfläche direkt im nördlichen Anschluss an das Änderungsgebiet vorsehe. Daher sei der Forderung bereits Rechnung getragen. Der betreffende Ausschnitt aus dem rechtskräftigen -4- Bebauungsplan wird dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Auf Anfrage stellt Herr Winkler klar, dass die angestrebte Änderung des Bebauungsplanes eine Erschließung und Bebauung des umliegenden Bereiches nicht beeinflusst oder erschwert. Sodann fasst der Hochbau- und Planungsausschuss folgende Beschlüsse: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“. 2. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 "Ortskern" soll als Verfahren gemäß 13a (4) BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden 3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt. 4. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 "Ortskern" wird mit der Begründung gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen. 5. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB sind durchzuführen. - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) – 6. 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Der Planer Herr Winkler trägt vor, dass durch die geplante Änderung des Bebauungsplans auf den betroffenen Grundstücken die städtebauliche Struktur der Nachbarbebauung aufgenommen werden soll, um so eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Eine Anpassung der Wendeanlage war notwendig, um so die Andienung durch 3-achsige Müllfahrzeuge sicher zu stellen. Die nun vorgesehene Wendeanlage sei 45 qm größer als die alte. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass durch die Vergrößerung des Wendehammers bekannte Probleme wie im Ortsteil Bechterdissen vermieden werden sollen. Dort hatte sich die Entsorgungsfirma unter Hinweis auf Richtlinien der Berufsgenossenschaft zunächst nach einem Straßenausbau geweigert, weiterhin in die Straße hinein zu fahren. Allerdings habe der betroffene Grundstückseigentümer in diesem Verfahren erklärt, dass er mit der Vergrößerung des Wendehammers auf seinem Grundstück nicht einverstanden sei. Auch in den Nachbarstraßen sei eine Anpassung der Größe der Wendeanlagen erforderlich, sobald an den Straßen bauliche Veränderungen vorgenommen würden. Die Verwaltung informiert darüber, dass der Eigentümer grundsätzlich nicht gezwungen werden könne, die erforderlichen Flächen zu verkaufen. Im Falle eines Grundstücksverkaufs würde die Gemeinde allerdings ein eventuelles Vorkaufsrecht geltend machen. Herr Winkler weist darauf hin, dass der Grundstückseigentümer im Rahmen der Bürgerbeteiligung Bedenken gegen die vorliegende Vergrößerung des Wendehammers äußern könne. Im Ausschuss herrscht allerdings die Meinung vor, es bei der jetzt im rechtskräftigen Bebauungsplan festgelegten Größe des Wendehammers zu belassen. Dann könne sich das Versorgungsunternehmen, das im Verfahren beteiligt werde, äußern, sofern es den Wendehammer als zu klein erachte. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, im Rahmen des Änderungsverfahrens keine Vergrößerung des Wendehammers vorzusehen. - 9 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) Sodann fasst der Hochbau- und Planungsausschuss folgende Beschlüsse: -5- 1. Der Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ ist als 13. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3) und (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Der Entwurf für die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ wird beschlossen. 3. Die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdKSiedlung“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung. - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) – 7. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße" hier: - Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Auslegungsbeschluss Die Verwaltung informiert den Ausschuss über den Verfahrensstand. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange seien keine grundsätzlichen Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes erhoben worden. Seitens der Anlieger der Grabbestraße wurden Bedenken bezüglich des zu erwartenden Baustellenlärms erhoben. Dieser ist allerdings nach Ansicht der Verwaltung zumutbar und zulässig. Der Anregung, deshalb eine Baustraße von der L 751 zu dem Baugebiet zu legen, könne nicht gefolgt werden, weil erstens seitens des Straßenbaulastträgers keine dafür erforderliche Genehmigung zu erwarten sei und es sich zweitens um einen unverhältnismäßig hohen Aufwand handele. Die alternativ genannte Baustraße im Süden des Baugebietes sei aus ökologischen Gründen kritisch zu bewerten. Die vorgesehene Eingrünung des Baugebietes zur freien Landschaft hin sei ein Kompromiss zwischen den Belangen der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Den grundsätzlichen Bedenken des Heimatbundes bezüglich der Ausweisung der Bauflächen kann nicht Rechnung getragen werden. Aufgrund des Bedarfs an Baugrundstücken ist die angestrebte Verdichtung von Baugebieten im Innenbereich nicht ausreichend. Die Ausweisung der Flächen ist erforderlich. Auf Anregung einiger Grundstücksinteressenten seien 7 Grundstücke an der nordöstlichen Grenze des Baugebietes für eine Bebauung mit Stadtvillen vorgesehen worden. Bezüglich der eingangs der Sitzung genannten Bedenken der Anwohner wegen einer eventuellen Heranziehung der Altanlieger zu Kosten für eine Sanierung nach den Bauarbeiten weist die Verwaltung darauf hin, dass bei Beschädigungen der Straße zunächst nach einem Verursacher gesucht werde und diesem die Kosten in Rechnung gestellt werden. Gelinge dies nicht, so gehen Reparatur- und Unterhaltungsmaßnahmen zu Lasten der Gemeinde. Zur Sicherheit aller Beteiligter habe die Verwaltung bereits eine Bestandsaufnahme des jetzigen Straßenzustandes im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens in Auftrag gegeben. Anhand der vorliegenden Daten lasse sich dann ermitteln, ob Beschädigungen im Laufe der Baumaßnahmen entstanden seien. Die Vermarktung des Baugebietes sei so kalkuliert worden, dass Mittel für die Reparatur eventueller Beschädigungen an der Straße vorhanden seien. Für die CDU-Fraktion verweist Herr Pankoke auf die bereits geführte Diskussion bezüglich der Höhe von Einfriedigungen an Straßenflächen hin. Es sei Konsens, dass Hecken bis zu einer Höhe von 2 m zulässig sein sollten. Die Verwaltung sagt eine diesbezügliche Korrektur der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als redaktionelle Änderung im Rahmen des Satzungsbeschlusses zu. Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen weist Herr Hachmeister darauf hin, dass der Ausweisung des Baugebietes trotz grundsätzlicher Bedenken gegen eine Ausweitung von Baugebieten in den Außenbereich hinein zugestimmt werde. -6- Herr Gräfe stellt in Frage, ob die Ausweisung einer 1-reihigen Hecke als Ausgleichsmaßnahme die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde finde. Die Verwaltung erläutert, dass es diesbezüglich noch einer endgültigen Abstimmung mit dem Kreis Lippe bedarf. Die Pflege der Hecke sei Angelegenheit der Grundeigentümer. Daher müsse darüber noch ein städtebaulicher Vertrag mit ihnen geschlossen werden. Sodann werden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt über die Stellungnahmen die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und über die Stellungnahmen die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“ mit Begründung und Umweltbericht. 3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB sind durchzuführen. - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 8. Antrag auf Änderung des hier: Zufahrt zum Heimathof Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ nicht zu ändern. Die Stellplatzanlage an der Straße „Zum Heimathof“ soll erhalten bleiben. - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) – 9. Bebauungsplan Nr. 08/02 "Im Bruche" im Ortsteil Schuckenbaum hier: Beratungsergebnisse der Fraktionen und Beschluss zur weiteren Nutzung des Spiel- und Bolzplatzes Kolmarer Straße (Es wird auf die öffentliche Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom 07.03.2013, TOP 8, verwiesen.) Im Ausschuss herrscht Einigkeit darüber, dass die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob der Bolzplatz erhalten werden soll oder nicht, im Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport getroffen werden solle. Da sich nach der letzten Ausschusssitzung die Anlieger mit einer Eingabe gemeldet haben, nach der der Bolzplatz als Fläche für die weitere Nutzung als Versammlungsort erhalten bleiben solle, ist dieser Punkt erneut an den Fachausschuss zu verweisen. Der Ausschussvorsitzende schließt die Sitzung. Ausschussvorsitzender Puchert-Blöbaum Schriftführerin Barthel