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Beschlußtext (13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Be-reich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen •Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB •Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
11.10.13, 21:15
Aktualisiert
11.10.13, 21:15
Beschlußtext (13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Be-reich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen
•Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
•Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 19.09.2013: 6. 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen • Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB • Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, im Rahmen des Änderungsverfahrens keine Vergrößerung des Wendehammers vorzunehmen. Beratungsergebnis: - 9 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) - Sodann fasst der Hochbau- und Planungsausschuss folgende Beschlüsse: Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ ist als 13. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3) und (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Der Entwurf für die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ wird beschlossen. 3. Die 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdKSiedlung“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung. Beratungsergebnis: - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -