Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
213 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
07.05.15, 16:00
Aktualisiert
07.05.15, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 19.05.2015
58/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/2
Frau Kreutz, Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
I/2
06.05.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
Schulentwicklungskonzept der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald empfiehlt dem Gemeinderat, derzeit auf eine
Zusammenlegung der Grundschulen, ggfls. auch teilweise, zu verzichtet. Der Bürgermeister soll
beauftragt werden, die Entwicklung an den Grundschulen der Gemeinde Hürtgenwald weiter zu
verfolgen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90311
€
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in der 6. Sitzung am 18.12.2014 beschlossen, den
Bürgermeister zu beauftragen, in der ersten Jahreshälfte ein Schulentwicklungskonzept für die
Gemeinde Hürtgenwald entwickeln zu lassen.
Die Gemeinde Hürtgenwald ist Träger der Grundschulen an den Standrten Straß, Bergstein und
Vossenack. Daher bezieht sich ein solches Konzept nur auf diese Schulform. Dabei ist zu
analysieren, welche Schülerzahlen sowie welcher Raumbedarf zukünftig zu erwarten sind.
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1. Nach dem Schulentwicklungsplan des Kreises Düren, Stand: Juni 2011, ergaben sich für die
Grundschulen der Gemeinde Hürtgenwald für die nachfolgend genannten Schuljahre folgende zu
erwartende Schülerzahlen:
Klasse
Schuljahr 2015/16
1
2
3
4
Schuljahr 2016/17
60
62
82
71
36
60
63
81
Aufgrund der tatsächlichen Geburten sind tatsächlich folgende Schülerzahlen gegeben bzw. auf
deren Grundlage in den nächsten Jahren zu erwarten
Klasse
SJ 2015/16
SJ 2016/17
SJ 2017/18
SJ 2018/19
SJ 2019/20
SJ 2020/21
1
2
3
4
79
67
80
63
64
79
67
80
69
64
79
67
57
69
64
79
73
57
69
64
60
73
57
69
Würden sich die kommunalen Grundschulen alle an einem Standort befinden, wäre hier
durchgängig mit einer Dreizügigkeit zu rechnen. Dies würde dort bei 4 Klassen einen Raumbedarf
(ohne Fachräume einschließlich Räume im Rahmen der Inklusion) von mindestens 12 Klassenräumen ergeben.
2. Zumindest teilt die Leiterin der Sekundarschule Nordeifel, Frau Mertens, teilt auf Nachfrage mit,
dass die vorhandenen Räume des Schulzentrums im Ortsteil Kleinhau im Schuljahr 2018/19 beim
Auslaufen von Haupt- und Realschule in vollem Umfang von der Sekundarschule benötigt werden,
um einen qualifizieren Unterricht dort einschließlich Inklusion durchführen zu können. Hierzu darf
ich auf das Schreiben der Sekundarschule vom 04.05.2015 verweisen. Die Unterbringung einer
Grundschule oder aller Grundschulen im Schulzentrum ist demnach nicht möglich.
3. Zu überprüfen ist Gemäß daher, ob eine Zusammenlegung der Schulstandorte Bergstein und
Vossenack möglich erscheint.
Auch hier ist zunächst auf die Schülerzahlen nach dem zuvor erwähnten Schulentwicklungsplan
des Kreises Düren zu verweisen. Danach wurden im Schuljahr (SJ) 2015/16 bzw. im SJ 2016/17
folgende Schülerzahlen prognostiziert:
Schulstandort Bergstein
Klasse
Schuljahr 2015/16
Schuljahr 2016/17
1
2
3
4
8
19
14
19
6
8
20
14
Summe
60
48
- Seite 2 von 5 -
Aufgrund der tatsächlichen Geburten sind jedoch folgende Schülerzahlen zu erwarten:
Klasse
SJ 2015/16
SJ 2016/17
SJ 2017/18
SJ 2018/19
SJ 2019/20
SJ 2020/21
1
2
3
4
11
16
10
12
12
11
16
10
11
12
11
16
10
11
12
16
11
10
11
12
13
11
10
11
Summe
49
49
50
49
44
45
Hier ist festzustellen, dass die voraussichtlichen Schülerzahlen fast identisch sind mit dem
Schulentwicklungsplan des Kreises Düren.
Schulstandort Vossenack
(gem. Schulentwicklungsplan Kreis Düren)
Klasse
Schuljahr 2015/16
Schuljahr 2016/17
1
2
3
4
18
18
26
24
15
18
18
26
Summe
86
77
Nach den aktuellen Geburten ist von folgenden Schülerzahlen auszugehen:
Klasse
SJ 2015/16
SJ 2016/17
SJ 2017/18
SJ 2018/19
SJ 2019/20
SJ 2020/21
1
2
3
4
24
26
23
23
23
24
26
23
26
23
24
26
18
26
23
24
26
18
26
23
22
26
18
26
Summe
96
96
99
91
93
92
Hier weicht die zu erwartende Schülerzahl nicht unerheblich von der Prognose aus dem Jahre
2011 ab.
Z.Z. wird die Grundschule Vossenack/Bergstein mit Standort Vossenack einzügig geführt
Wie die nachfolgende Aufstellung zeigt, müsste die Schule bei einem Zusammenlegen zweizügig
geführt werden. Gemäß § 6a der BASS -Klassenbildung an Grundschulen- sieht die Anzahl der zu
bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule für jahrgangsbezogenen und jahrgangsüberübergreifend Unterricht wie folgt aus: Bis zu 29 Kinder eine Klasse; 30 bis 56 zwei Klassen; 57 bis
81 drei Klassen; 82 bis 104 vier Klassen.
Grundschule Vossenack/Bergstein an einem Standort:
Klasse
SJ 2015/16
SJ 2016/17
SJ 2017/18
SJ 2018/19
- Seite 3 von 5 -
SJ 2019/20
SJ 2020/21
1
2
3
4
35
42
33
35
35
35
42
33
37
35
35
42
28
37
35
40
37
28
37
35
35
37
28
37
Summe
145
145
149
140
137
137
Der Rektor der Grundschule Vossenack/Bergstein, Herr Kraft sieht auf Nachfrage aus räumlichen
Gründen keine Möglichkeit, die beiden Standorte zusammenzulegen. Nach seiner Auffassung
fehlen zwei Klassenräume. Darüber hinaus wird sich zukünftig u.U. ein höherer Raumbedarf für
die OGS ergeben. Auch ist nicht berücksichtigt, dass im Rahmen der Inklusion der Standort
Vossenack dann alleinige GL-Grundschule (Gemeinsames Lernen) für Hürtgenwald ist und
eventuelle Zugänge von der Grundschule Gey in Straß zu erfassen sind.
Nachrichtlich darf Ihnen die Entwicklung an der Grundschule am Standort Straß dargestellt
werden:
Prognose nach Schulentwicklungsplan Kreis Düren
Klasse
Schuljahr 2015/16
Schuljahr 2016/17
1
2
3
4
34
25
42
28
15
34
25
41
Summe
129
115
Nach den aktuellen Geburtenzahlen
Klasse
SJ 2015/16
SJ 2016/17
SJ 2017/18
SJ 2018/19
SJ 2019/20
SJ 2020/21
1
2
3
4
44
25
47
28
29
44
25
47
32
29
44
25
29
32
29
44
36
29
32
29
25
36
29
32
Summe
144
145
130
134
126
122
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Wie den vorstehenden Ausführungen zu entnehmen ist, wird z.Z. keine Möglichkeit gesehen, ohne
umfangreiche bauliche Maßnahmen die Grundschulstandorte Gey, Bergstein und Vossenack
aufzulösen und an einen Standort, z.B. am Schulzentrum in Kleinhau, zusammenzuführen. Das
gleiche gilt für eine Zusammenlegung der beiden Schulstandorte Bergstein und Vossenack, da
auch hier die räumlichen Verhältnisse dies nicht zulassen. Dem Schulausschuss wird nach
alledem der Vorschlag unterbreitet, dem Gemeinderat zu empfehlen, auf eine Zusammenlegung
der Grundschulen, ggfls. auch teilweise, derzeit zu verzichtet. Der Bürgermeister soll beauftragt
werden, die Entwicklung weiter zu verfolgen.
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Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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