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Beschlussvorlage (Schulentwicklungskonzept der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
213 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
07.05.15, 16:00
Aktualisiert
07.05.15, 16:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 19.05.2015 58/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: I/2 Frau Kreutz, Herr Görner Aktenzeichen: Datum: I/2 06.05.2015 öffentlich TOP- Nr.: Schulentwicklungskonzept der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald empfiehlt dem Gemeinderat, derzeit auf eine Zusammenlegung der Grundschulen, ggfls. auch teilweise, zu verzichtet. Der Bürgermeister soll beauftragt werden, die Entwicklung an den Grundschulen der Gemeinde Hürtgenwald weiter zu verfolgen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90311 € Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in der 6. Sitzung am 18.12.2014 beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, in der ersten Jahreshälfte ein Schulentwicklungskonzept für die Gemeinde Hürtgenwald entwickeln zu lassen. Die Gemeinde Hürtgenwald ist Träger der Grundschulen an den Standrten Straß, Bergstein und Vossenack. Daher bezieht sich ein solches Konzept nur auf diese Schulform. Dabei ist zu analysieren, welche Schülerzahlen sowie welcher Raumbedarf zukünftig zu erwarten sind. - Seite 1 von 5 - 1. Nach dem Schulentwicklungsplan des Kreises Düren, Stand: Juni 2011, ergaben sich für die Grundschulen der Gemeinde Hürtgenwald für die nachfolgend genannten Schuljahre folgende zu erwartende Schülerzahlen: Klasse Schuljahr 2015/16 1 2 3 4 Schuljahr 2016/17 60 62 82 71 36 60 63 81 Aufgrund der tatsächlichen Geburten sind tatsächlich folgende Schülerzahlen gegeben bzw. auf deren Grundlage in den nächsten Jahren zu erwarten Klasse SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 SJ 2018/19 SJ 2019/20 SJ 2020/21 1 2 3 4 79 67 80 63 64 79 67 80 69 64 79 67 57 69 64 79 73 57 69 64 60 73 57 69 Würden sich die kommunalen Grundschulen alle an einem Standort befinden, wäre hier durchgängig mit einer Dreizügigkeit zu rechnen. Dies würde dort bei 4 Klassen einen Raumbedarf (ohne Fachräume einschließlich Räume im Rahmen der Inklusion) von mindestens 12 Klassenräumen ergeben. 2. Zumindest teilt die Leiterin der Sekundarschule Nordeifel, Frau Mertens, teilt auf Nachfrage mit, dass die vorhandenen Räume des Schulzentrums im Ortsteil Kleinhau im Schuljahr 2018/19 beim Auslaufen von Haupt- und Realschule in vollem Umfang von der Sekundarschule benötigt werden, um einen qualifizieren Unterricht dort einschließlich Inklusion durchführen zu können. Hierzu darf ich auf das Schreiben der Sekundarschule vom 04.05.2015 verweisen. Die Unterbringung einer Grundschule oder aller Grundschulen im Schulzentrum ist demnach nicht möglich. 3. Zu überprüfen ist Gemäß daher, ob eine Zusammenlegung der Schulstandorte Bergstein und Vossenack möglich erscheint. Auch hier ist zunächst auf die Schülerzahlen nach dem zuvor erwähnten Schulentwicklungsplan des Kreises Düren zu verweisen. Danach wurden im Schuljahr (SJ) 2015/16 bzw. im SJ 2016/17 folgende Schülerzahlen prognostiziert: Schulstandort Bergstein Klasse Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17 1 2 3 4 8 19 14 19 6 8 20 14 Summe 60 48 - Seite 2 von 5 - Aufgrund der tatsächlichen Geburten sind jedoch folgende Schülerzahlen zu erwarten: Klasse SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 SJ 2018/19 SJ 2019/20 SJ 2020/21 1 2 3 4 11 16 10 12 12 11 16 10 11 12 11 16 10 11 12 16 11 10 11 12 13 11 10 11 Summe 49 49 50 49 44 45 Hier ist festzustellen, dass die voraussichtlichen Schülerzahlen fast identisch sind mit dem Schulentwicklungsplan des Kreises Düren. Schulstandort Vossenack (gem. Schulentwicklungsplan Kreis Düren) Klasse Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17 1 2 3 4 18 18 26 24 15 18 18 26 Summe 86 77 Nach den aktuellen Geburten ist von folgenden Schülerzahlen auszugehen: Klasse SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 SJ 2018/19 SJ 2019/20 SJ 2020/21 1 2 3 4 24 26 23 23 23 24 26 23 26 23 24 26 18 26 23 24 26 18 26 23 22 26 18 26 Summe 96 96 99 91 93 92 Hier weicht die zu erwartende Schülerzahl nicht unerheblich von der Prognose aus dem Jahre 2011 ab. Z.Z. wird die Grundschule Vossenack/Bergstein mit Standort Vossenack einzügig geführt Wie die nachfolgende Aufstellung zeigt, müsste die Schule bei einem Zusammenlegen zweizügig geführt werden. Gemäß § 6a der BASS -Klassenbildung an Grundschulen- sieht die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule für jahrgangsbezogenen und jahrgangsüberübergreifend Unterricht wie folgt aus: Bis zu 29 Kinder eine Klasse; 30 bis 56 zwei Klassen; 57 bis 81 drei Klassen; 82 bis 104 vier Klassen. Grundschule Vossenack/Bergstein an einem Standort: Klasse SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 SJ 2018/19 - Seite 3 von 5 - SJ 2019/20 SJ 2020/21 1 2 3 4 35 42 33 35 35 35 42 33 37 35 35 42 28 37 35 40 37 28 37 35 35 37 28 37 Summe 145 145 149 140 137 137 Der Rektor der Grundschule Vossenack/Bergstein, Herr Kraft sieht auf Nachfrage aus räumlichen Gründen keine Möglichkeit, die beiden Standorte zusammenzulegen. Nach seiner Auffassung fehlen zwei Klassenräume. Darüber hinaus wird sich zukünftig u.U. ein höherer Raumbedarf für die OGS ergeben. Auch ist nicht berücksichtigt, dass im Rahmen der Inklusion der Standort Vossenack dann alleinige GL-Grundschule (Gemeinsames Lernen) für Hürtgenwald ist und eventuelle Zugänge von der Grundschule Gey in Straß zu erfassen sind. Nachrichtlich darf Ihnen die Entwicklung an der Grundschule am Standort Straß dargestellt werden: Prognose nach Schulentwicklungsplan Kreis Düren Klasse Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17 1 2 3 4 34 25 42 28 15 34 25 41 Summe 129 115 Nach den aktuellen Geburtenzahlen Klasse SJ 2015/16 SJ 2016/17 SJ 2017/18 SJ 2018/19 SJ 2019/20 SJ 2020/21 1 2 3 4 44 25 47 28 29 44 25 47 32 29 44 25 29 32 29 44 36 29 32 29 25 36 29 32 Summe 144 145 130 134 126 122 Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Wie den vorstehenden Ausführungen zu entnehmen ist, wird z.Z. keine Möglichkeit gesehen, ohne umfangreiche bauliche Maßnahmen die Grundschulstandorte Gey, Bergstein und Vossenack aufzulösen und an einen Standort, z.B. am Schulzentrum in Kleinhau, zusammenzuführen. Das gleiche gilt für eine Zusammenlegung der beiden Schulstandorte Bergstein und Vossenack, da auch hier die räumlichen Verhältnisse dies nicht zulassen. Dem Schulausschuss wird nach alledem der Vorschlag unterbreitet, dem Gemeinderat zu empfehlen, auf eine Zusammenlegung der Grundschulen, ggfls. auch teilweise, derzeit zu verzichtet. Der Bürgermeister soll beauftragt werden, die Entwicklung weiter zu verfolgen. - Seite 4 von 5 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 5 von 5 -