Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
11.10.13, 21:15
Aktualisiert
11.10.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 23. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 19.09.2013:
7.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange
- Auslegungsbeschluss
Die Verwaltung informiert den Ausschuss über den Verfahrensstand. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange seien keine grundsätzlichen Einwände gegen die
Aufstellung des Bebauungsplanes erhoben worden. Seitens der Anlieger der Grabbestraße wurden
Bedenken bezüglich des zu erwartenden Baustellenlärms erhoben. Dieser ist allerdings nach Ansicht
der Verwaltung zumutbar und zulässig. Der Anregung, deshalb eine Baustraße von der L 751 zu dem
Baugebiet zu legen, könne nicht gefolgt werden, weil erstens seitens des Straßenbaulastträgers keine
dafür erforderliche Genehmigung zu erwarten sei und es sich zweitens um einen unverhältnismäßig
hohen Aufwand handele. Die alternativ genannte Baustraße im Süden des Baugebietes sei aus ökologischen Gründen kritisch zu bewerten.
Die vorgesehene Eingrünung des Baugebietes zur freien Landschaft hin sei ein Kompromiss zwischen
den Belangen der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Den grundsätzlichen Bedenken des Heimatbundes bezüglich der Ausweisung der Bauflächen kann nicht Rechnung getragen werden. Aufgrund
des Bedarfs an Baugrundstücken ist die angestrebte Verdichtung von Baugebieten im Innenbereich
nicht ausreichend. Die Ausweisung der Flächen ist erforderlich.
Auf Anregung einiger Grundstücksinteressenten seien 7 Grundstücke an der nordöstlichen Grenze des
Baugebietes für eine Bebauung mit Stadtvillen vorgesehen worden.
Bezüglich der eingangs der Sitzung genannten Bedenken der Anwohner wegen einer eventuellen Heranziehung der Altanlieger zu Kosten für eine Sanierung nach den Bauarbeiten weist die Verwaltung
darauf hin, dass bei Beschädigungen der Straße zunächst nach einem Verursacher gesucht werde und
diesem die Kosten in Rechnung gestellt werden. Gelinge dies nicht, so gehen Reparatur- und Unterhaltungsmaßnahmen zu Lasten der Gemeinde. Zur Sicherheit aller Beteiligter habe die Verwaltung bereits
eine Bestandsaufnahme des jetzigen Straßenzustandes im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens
in Auftrag gegeben. Anhand der vorliegenden Daten lasse sich dann ermitteln, ob Beschädigungen im
Laufe der Baumaßnahmen entstanden seien. Die Vermarktung des Baugebietes sei so kalkuliert worden, dass Mittel für die Reparatur eventueller Beschädigungen an der Straße vorhanden seien.
Für die CDU-Fraktion verweist Herr Pankoke auf die bereits geführte Diskussion bezüglich der Höhe
von Einfriedigungen an Straßenflächen hin. Es sei Konsens, dass Hecken bis zu einer Höhe von 2 m
zulässig sein sollten. Die Verwaltung sagt eine diesbezügliche Korrektur der textlichen Festsetzungen
zum Bebauungsplan als redaktionelle Änderung im Rahmen des Satzungsbeschlusses zu.
Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen weist Herr Hachmeister darauf hin, dass der Ausweisung des
Baugebietes trotz grundsätzlicher Bedenken gegen eine Ausweitung von Baugebieten in den Außenbereich hinein zugestimmt werde.
Herr Gräfe stellt in Frage, ob die Ausweisung einer 1-reihigen Hecke als Ausgleichsmaßnahme die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde finde. Die Verwaltung erläutert, dass es diesbezüglich noch
einer endgültigen Abstimmung mit dem Kreis Lippe bedarf. Die Pflege der Hecke sei Angelegenheit der
Grundeigentümer. Daher müsse darüber noch ein städtebaulicher Vertrag mit ihnen geschlossen werden.
Sodann werden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt über die Stellungnahmen die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und über die Stellungnahmen die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04/12
„Grabbestraße“ mit Begründung und Umweltbericht.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3
(2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB sind durchzuführen.
Beratungsergebnis:
- 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -