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Beschlußtext (7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren ge-mäß § 13a BauGB hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
11.10.13, 21:15
Aktualisiert
11.10.13, 21:15
Beschlußtext (7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren ge-mäß § 13a BauGB
hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße,
im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 19.09.2013: 5. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Herr Winkler vom Büro Enderweit & Partner weist den Ausschuss auf die bereits durchgeführte Versammlung der Anwohner hin. Die Eigentümer im nördlichen Bereich hatten kein Interesse bekundet, ihre Grundstücke in das Verfahren einbeziehen zu lassen. Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird die planerische Sicherung eines Geh- und Radweges entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Antrag stellenden Eigentümers für notwendig erachtet. Hierzu weist die Verwaltung darauf hin, dass der alte Bebauungsplan eine öffentliche Verkehrsfläche direkt im nördlichen Anschluss an das Änderungsgebiet vorsehe. Daher sei der Forderung bereits Rechnung getragen. Der betreffende Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan wird dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Auf Anfrage stellt Herr Winkler klar, dass die angestrebte Änderung des Bebauungsplanes eine Erschließung und Bebauung des umliegenden Bereiches nicht beeinflusst oder erschwert. Sodann fasst der Hochbau- und Planungsausschuss folgende Beschlüsse: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“. 2. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 "Ortskern" soll als Verfahren gemäß 13a (4) BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden 3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt. 4. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 "Ortskern" wird mit der Begründung gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen. 5. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB sind durchzuführen. Beratungsergebnis: - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -