Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
11.10.13, 21:15
Aktualisiert
11.10.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 23. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 19.09.2013:
5.
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB
hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer
Straße, im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im
Osten
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Herr Winkler vom Büro Enderweit & Partner weist den Ausschuss auf die bereits durchgeführte
Versammlung der Anwohner hin. Die Eigentümer im nördlichen Bereich hatten kein Interesse bekundet,
ihre Grundstücke in das Verfahren einbeziehen zu lassen.
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird die planerische Sicherung eines Geh- und
Radweges entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Antrag stellenden Eigentümers für
notwendig erachtet. Hierzu weist die Verwaltung darauf hin, dass der alte Bebauungsplan eine
öffentliche Verkehrsfläche direkt im nördlichen Anschluss an das Änderungsgebiet vorsehe. Daher sei
der Forderung bereits Rechnung getragen. Der betreffende Ausschnitt aus dem rechtskräftigen
Bebauungsplan wird dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Auf Anfrage stellt Herr Winkler klar, dass
die angestrebte Änderung des Bebauungsplanes eine Erschließung und Bebauung des umliegenden
Bereiches nicht beeinflusst oder erschwert.
Sodann fasst der Hochbau- und Planungsausschuss folgende Beschlüsse:
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“.
2. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 "Ortskern" soll als Verfahren
gemäß 13a (4) BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei
ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt.
4. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 "Ortskern" wird mit der Begründung gemäß § 2a
Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen.
5. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m. § 3
(2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 13 (2) Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB sind durchzuführen.
Beratungsergebnis:
- 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -