Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
11.10.13, 21:15
Aktualisiert
11.10.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 23. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 19.09.2013:
4.
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen
südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil
Schuckenbaum
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse
Herr Huesmann vom Büro Drees und Huesmann trägt zu diesem TOP vor. Er verweist auf die
Änderungen bezüglich der notwendigen Ausgleichsflächen, die als Tischvorlage (Anlage 1) vorliegen.
Im Unterschied zu der mit der Einladung versandten Planung wurde in Abstimmung mit dem
Eigentümer und dem Kreis Lippe nun als Ausgleichsfläche eine 5.600 qm große Fläche in unmittelbarer
Nähe zum Eingriff entlang des Heipker Baches bestimmt. Sie soll mit einheimischen Feldgehölzen
angelegt werden und bietet aus artenschutzrechtlicher Sicht aufgrund der Größe neue Bruthabitate.
Aufgrund des Umfangs des Eingriffs ist in Abstimmung mit dem Kreis ein flächenhafter Ausgleich
notwendig. Andere Maßnahmen, die im Landschaftsplan (LP) auf den Flächen des Eigentümers
vorgeschlagen wurden, bieten zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternative zu der Gehölzpflanzung. Der
Eigentümer ist zwar grundsätzlich bereit, weitere Punkte aus dem LP mittelfristig umzusetzen, sieht
aber wegen der gegenwärtigen Nutzung dieser landwirtschaftlichen Flächen aus seinem Eigentum
derzeit keine Möglichkeit dazu. (Anm. d. Protokolls: Die geänderten Unterlagen sind im
Ratsinformationssystem bei der Tagesordnung unter dem Tagesordnungspunkt 4 gespeichert.)
Herr Hachmeister hält es in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
für
sinnvoll,
diesen
Ausschuss
über
die
generelle
Bereitschaft
des
Grundstückseigentümers, weitere Maßnahmen aus dem LP mittelfristig umzusetzen, zu informieren.
Seitens der CDU-Fraktion äußert Herr Gräfe Unverständnis über die Forderung des Kreises nach
einem flächenhaften Ausgleich und weist darauf hin, dass es wichtig sei, wertvolles Ackerland zu
erhalten. Im Übrigen sei die Forderung des Kreises bezüglich des Nachweises der Wirksamkeit der
Ausgleichsmaßnahmen vor Durchführung des Eingriffs überzogen (Punkt 8.2. der Vorschläge zur
Abwägung).
Sodann fasst der Hochbau- und Planungsausschuss folgende Beschlüsse:
Beschluss:
1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Äußerungen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen gemäß §§ 2
(2), 3 (1), 4 (1) BauGB werden gemäß Beratungsergebnis beschlossen.
2. Der
Geltungsbereich
des
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
Nr.
08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
werden gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Südwesten um die Fläche des
naturschutzrechtlichen Ausgleichs erweitert.
3. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf
beschlossen.
4. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde - „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ - wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen.
5. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die Dauer
eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
6. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB ist durchzuführen.
Beratungsergebnis:
- 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -