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Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
11.10.13, 21:15
Aktualisiert
11.10.13, 21:15
Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum   
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:  Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse) Beschlußtext (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum   
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:  Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 19.09.2013: 4. Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse Herr Huesmann vom Büro Drees und Huesmann trägt zu diesem TOP vor. Er verweist auf die Änderungen bezüglich der notwendigen Ausgleichsflächen, die als Tischvorlage (Anlage 1) vorliegen. Im Unterschied zu der mit der Einladung versandten Planung wurde in Abstimmung mit dem Eigentümer und dem Kreis Lippe nun als Ausgleichsfläche eine 5.600 qm große Fläche in unmittelbarer Nähe zum Eingriff entlang des Heipker Baches bestimmt. Sie soll mit einheimischen Feldgehölzen angelegt werden und bietet aus artenschutzrechtlicher Sicht aufgrund der Größe neue Bruthabitate. Aufgrund des Umfangs des Eingriffs ist in Abstimmung mit dem Kreis ein flächenhafter Ausgleich notwendig. Andere Maßnahmen, die im Landschaftsplan (LP) auf den Flächen des Eigentümers vorgeschlagen wurden, bieten zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternative zu der Gehölzpflanzung. Der Eigentümer ist zwar grundsätzlich bereit, weitere Punkte aus dem LP mittelfristig umzusetzen, sieht aber wegen der gegenwärtigen Nutzung dieser landwirtschaftlichen Flächen aus seinem Eigentum derzeit keine Möglichkeit dazu. (Anm. d. Protokolls: Die geänderten Unterlagen sind im Ratsinformationssystem bei der Tagesordnung unter dem Tagesordnungspunkt 4 gespeichert.) Herr Hachmeister hält es in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz für sinnvoll, diesen Ausschuss über die generelle Bereitschaft des Grundstückseigentümers, weitere Maßnahmen aus dem LP mittelfristig umzusetzen, zu informieren. Seitens der CDU-Fraktion äußert Herr Gräfe Unverständnis über die Forderung des Kreises nach einem flächenhaften Ausgleich und weist darauf hin, dass es wichtig sei, wertvolles Ackerland zu erhalten. Im Übrigen sei die Forderung des Kreises bezüglich des Nachweises der Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen vor Durchführung des Eingriffs überzogen (Punkt 8.2. der Vorschläge zur Abwägung). Sodann fasst der Hochbau- und Planungsausschuss folgende Beschlüsse: Beschluss: 1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Äußerungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen gemäß §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB werden gemäß Beratungsergebnis beschlossen. 2. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Südwesten um die Fläche des naturschutzrechtlichen Ausgleichs erweitert. 3. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen. 4. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde - „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ - wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen. 5. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 6. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB ist durchzuführen. Beratungsergebnis: - 15 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -