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Beschlusstext (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
03.05.16, 15:00
Aktualisiert
03.05.16, 15:00
Beschlusstext (Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; 
Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016)

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 23.02.2016 18 Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt Straßenreinigung; Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Gebührenanpassung zum 01.01.2016 318/2015 Damit weitere Kostenunterdeckungen aus Verlustvorträgen ausgeglichen werden können und weitere Verlustschreibungen im Gebührenhaushalt vermieden werden, sollen zum 01.01.2016 die Gebührensätze für die Straßenreinigung angepasst werden. Infolge einer im Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 im Gebührenhaushalt entstandenen Kostenunterdeckung in Summe von -138.089,05 Euro sollten die seit dem Jahr 2008 unverändert gebliebenen Gebührensätze der Straßenreinigung bei Anliegerstraßen von bislang 1,12 €/Kehrmeter auf zukünftig 1,32 €/Kehrmeter und bei inner- u. überörtlichen Straßen von bislang 0,93 €/Kehrmeter auf 1,10 €/Kehrmeter angepasst werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung soll der Eigenbetrieb Straßen rechtzeitig für die Ratssitzung am 16.03.2016 einbringen. 9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)