Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
16.03.13, 04:13
Aktualisiert
16.03.13, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 13. Sitzung des Kreisausschusses am 13.03.2013 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 8
Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages
hier: Papierloser Sitzungsdienst und
Rechnungsprüfungsangelegenheiten
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die Geschäftsordnung des Kreistages
wie folgt zu ändern:
(redaktioneller Hinweis: zur Leseerleichterung sind die
Änderungen unterstrichen)
1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
"Der Kreistag wird von dem Landrat/der Landrätin mit einer
Ladungsfrist von mindestens sieben Kalendertagen schriftlich
einberufen. Im Rahmen des papierlosen Sitzungsdienstes ist
zudem die Einladung auf elektronischem Wege zulässig. Die
Frist gilt als gewahrt, wenn die Einladung acht Tage vor der
Sitzung zur Post gegeben oder im elektronischen
Sitzungsdienst freigegeben ist. In dringenden Fällen kann die
Ladungsfrist bis auf drei Tage verkürzt werden. Unberührt bleibt
die Möglichkeit, Einladungen und Vorlagen mittels eines
passwortgeschützten Zugangs im Kreistagsinformationssystem
abzurufen."
2. § 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Vorlagen werden vom Kreisausschuss oder vom Landrat / von
der Landrätin in schriftlicher und elektronischer Form mit
Begründung des Beschlussvorschlages an den Kreistag
gerichtet.
3. § 26 Punkt d) erhält folgende Fassung:
"Die Öffentlichkeit ist über die in § 7 dieser Geschäftsordnung
genannten Fälle hinaus ausgeschlossen bei der Behandlung
von Angelegenheiten, die der Kreisausschuss im Rahmen der
staatlichen Verwaltung gemäß § 59 Abs. 1 KrO wahrnimmt
sowie bei Angelegenheiten der Rechnungsprüfung, soweit sie
im Rechnungsprüfungsausschuss und im Kreisausschuss
behandelt werden."
4. § 26 Punkt e) erhält folgende Fassung:
Niederschriften über die Ausschuss-Sitzungen sind den
Ausschussmitgliedern sowie allen übrigen Kreistagsmitgliedern,
V 16/2013
den Fraktionen und dem Landrat / der Landrätin unverzüglich
zuzuleiten.
5. § 28 erhält folgende Fassung:
"Die Geschäftsordnung tritt am 20.03.2013 in Kraft. Gleichzeitig
tritt die Geschäftsordnung vom 02.07.2012 außer Kraft."
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig