Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
32 kB
Datum
13.03.2013
Erstellt
15.03.13, 14:57
Aktualisiert
15.03.13, 14:57
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 13. Sitzung des Kreisausschusses am 13.03.2013 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für
Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2013/2014
Gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat der
örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage
der Jugendhilfeplanung festzulegen, welchen Gruppenformen
und Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen
angeboten werden.
Die festgelegte Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2013
dem Landesjugendamt gemeldet werden und ist die Basis für
die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die
Gewährung des Landeszuschusses.
Die Festlegung der Angebotsstruktur erfolgte bereits im
Rahmen der am 21.02.2013 im Jugendhilfeausschuss
beratenen D 7/2013.
Zwischenzeitlich sind folgende Änderungen eingetragen, die
eine zusätzliche Meldung über die D7/2013 hinaus erforderlich
machen:
Stadt Bad Münstereifel:
Aufgrund einer weiteren Nachfrage an Plätzen im Kernort Bad
Münstereifel war es erforderlich, zusätzliche Kindpauschalen für
den katholischen Kindergarten einzubuchen. Eine Versorgung
in anderen Einrichtungen ist nicht möglich.
Stadt Euskirchen:
Entgegen der ursprünglichen Planung teilte der Träger
Füngeling Router e.V. mit, dass der Waldkindergarten in
Euskirchen nicht eröffnet wird. Als Begründung werden im
Wesentlichen fehlende Investitionsmittel angeführt.
Die bereits eingeplanten Mittel wurden für weitere U3Kindpauschalen in anderen Einrichtungen verwendet.
Gemeinde Hellenthal sowie Stadt Mechernich:
Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen meldete
verschiedene Umbuchungen, welche insgesamt zu einer
Reduzierung der Betriebskosten führt.
Gemeinde Weilerswist:
Aufgrund des steigenden Bedarfes an Betreuungsplätzen durch
den Zuzug junger Familien im Neubaugebiet Weilerswist-Süd
war bisher lediglich der Neubau einer achtgruppigen
D 7/2013
1. Ergänzun
g
Einrichtung geplant, der bis zum 31.07.2013 abgeschlossen
sein sollte.
Mit der Eröffnung sollte gleichzeitig der fünfgruppige
Kindergarten in der Bahnhofsallee sukzessive geschlossen
werden.
Im Rahmen der D7/2013 wurden daher in Absprache mit dem
DRK Euskirchen als Träger beider Einrichtungen sowie der
Gemeinde Weilerswist insgesamt acht Gruppen (4 Gruppen in
der Bahnhofsallee, 4 Gruppen in Weilerswist-Süd) eingeplant.
Zwischenzeitlich steht aufgrund weiter eingehender Anträge
fest, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen die Kapazität dieser
acht Gruppen bei weitem überschreitet.
Gleichzeitig hat der Investor klargestellt, dass mit einem
Bauabschluss des neuen Kindergartens nicht vor dem
01.02.2014 gerechnet werden kann. Die Gemeinde Weilerswist
hat sich daraufhin bereit erklärt, für die Zeit vom 01.08.2013 bis
31.01.2014 die Kosten für ein Provisorium in Modulbauweise für
bis zu 5 Gruppen zu tragen. Des weiteren soll der Kindergarten
in der Bahnhofsallee weitergeführt werden.
In Kooperation mit dem DRK Euskirchen und der Gemeinde
Weilerswist wurden daher die Eltern aller nicht versorgten
Kinder am 11.03.2013 kurzfristig zu einem Informationsabend
eingeladen.
In diesem Rahmen wurden die Eltern über die o.g. Maßnahmen
informiert und gleichzeitig der konkrete Betreuungsbedarf
ermittelt. Eltern mit geringem Betreuungsbedarf wurden
gebeten,
auf einen Platz zumindest bis 01.02.2014 zu verzichten.
Eingeladen wurden die Eltern von insgesamt 91 Kindern. Die
Eltern von 41 Kindern bestätigten den Bedarf zum 01.08.2013,
die Eltern von 17 Kindern benötigen einen Platz zum
01.02.2014, die Eltern von 3 Kindern haben auf einen Platz im
Kindergartenjahr 2013/2014 verzichtet. Die Eltern von 30
Kindern haben nicht teilgenommen.
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der Gemeinde
Weilerswist sowie dem DRK Euskirchen auf der Basis der
entsprechenden Rückmeldungen Folgendes vor:
-
der Kindergarten Weilerswist-Süd wird mit insgesamt 8
Gruppen eingeplant: 4 Gruppen mit insgesamt 50
Plätzen bis 31.01.2014 in Provisorien, 4 Gruppen mit
weiteren 50 Plätzen werden nach Bauabschluss
eröffnet.
Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der Eltern,
die an der Informationsveranstaltung nicht teilgenommen
haben, erst zum 01.02.2014 einen Platz benötigen werden. 9
Plätze ständen noch regulär ab dem 01.08.2013 zur Verfügung.
Weitere 8 Plätze könnten im Rahmen einer – nicht eingeplanten
– Überbelegung des o.g. Provisoriums geschaffen werden.
Einem weiterem Bedarf müsste ggf. in anderen Einrichtungen
als Überbelegung bzw. in Tagespflege abgeholfen werden.
Um den Rechtsanspruch umsetzen zu können, ist es weiterhin
notwendig
-
-
den Kindergarten in der Bahnhofsallee mit insgesamt 4
Gruppen (1 Gruppe des Gruppentyps II, 3 Gruppen des
Gruppentyps III) aufrecht zu erhalten
eine weitere Gruppe des Gruppentyps II in der
Grundschule Lommersum einzurichten.
Die Verwaltung geht aufgrund der aktuellen Entwicklung der
Kinderzahlen in Weilerswist davon aus, dass mit einer
Schließung der Bahnhofsallee entgegen der bisherigen Planung
in den nächsten Jahren nicht zu rechnen sein wird.
Stadt Zülpich:
Abweichend von der bisherigen Planung für die neue
zweigruppige Kindertageseinrichtung im Kernort Zülpich (2
Gruppen des Gruppentyps I) zeigt sich ein erhöhter Bedarf an
Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.
Von daher musste eine Änderung der Gruppenstruktur erfolgen
(1,5 Gruppen des Gruppentyps II, 0,5 Gruppe des Gruppentyps
I).
Insgesamt erhöht sich der Betreuungsbedarf auf:
Bad Münsteifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe:
2013/2014
Diff. Zu D 7/2013
U3
Ü3
Gesamt
U3
Ü3
Gesamt
64,00
393,76
457,76
5,00
5,00
34,49
199,75
234,24
0,00
11,60
115,12
126,72
0,00
315,00 1536,00 1851,00 15,50 -15,00
0,50
27,60
164,05
191,65
0,00
40,25
273,10
313,35
0,00
150,40
711,00
861,00 -1,00 -7,25
-8,25
18,77
178,81
197,58
0,00
55,58
293,84
349,42
0,00
136,00
450,00
586,00 26,00 11,00
37,00
98,00
494,00
592,00 6,00 -6,00
0,00
951,69 4808,43 5760,12 46,50 -12,25
34,25
Finanzielle Auswirkungen:
Bisherige Kosten für das Kindergartenjahr 2013/2014:
Stadt / Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
Kreis Euskirchen
Betriebskosten
3.176.239
1.501.450
605.537
12.624.528
1.205.180
1.735.041
6.479.136
1.178.538
2.369.970
4.227.756
3.949.111
39.052.486
Zuweisung an Landeszuweisung Landeszuweisung
Träger
(Kindpauschalen)
integrativ
2.864.466
1.147.765
25.500
1.353.537
542.652
12.750
478.374
181.661
0
10.600.489
4.160.550
102.000
1.095.176
438.581
0
1.392.042
535.938
0
5.851.907
2.328.427
38.250
970.239
377.739
25.500
2.130.639
857.528
38.250
3.844.097
1.526.101
25.500
3.308.422
1.308.170
51.000
33.889.388
13.405.112
318.750
Kosten unter Berücksichtigung der o.g. Änderungen:
Stadt / Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
Kreis Euskirchen
Betriebskosten
3.222.094
1.501.450
605.537
12.620.934
1.207.325
1.735.041
6.439.215
1.178.538
2.369.970
4.552.420
4.002.360
Zuweisung an Landeszuweisung Landeszuweisung
Träger
(Kindpauschalen)
integrativ
2.905.228
1.164.434
25.500
1.353.537
542.652
12.750
478.374
181.661
0
10.581.927
4.151.610
102.000
1.096.998
439.290
0
1.392.042
535.938
0
5.815.580
2.314.057
38.250
970.239
377.739
25.500
2.130.639
857.528
38.250
4.139.557
1.642.988
25.500
3.356.878
1.327.340
51.000
39.434.884
34.220.999
13.535.236
Mehraufwendungen Kreis:
Stadt / Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
Kreis Euskirchen
Kreisanteil
(D7/2013)
1.691.201
798.135
296.713
6.337.939
656.595
856.104
3.485.230
567.000
1.234.861
2.292.496
1.949.252
Kreisanteil
(neu)
1.715.294
798.135
296.713
6.328.317
657.708
856.104
3.463.274
567.000
1.234.861
2.471.069
1.978.538
20.165.528
20.367.013
Haushaltsjahr 2013:
Bezogen auf das Haushaltsjahr 2013 ergibt sich ein
Zuschussbedarf (Betriebskostenzuschüsse
abzüglich Landeszuschuss) in Höhe von insgesamt ca. 18.209
T€.
Der Haushaltentwurf 2013 weist bisher einen Zuschussbedarf
von 18.126 T€ aus. Damit ergibt sich ein Mehraufwand von 83
T€.
Der o.g. Zuschussbedarf reduziert sich noch um den vom Land
ab 01.08.2013 zu zahlenden Belastungsausgleich (Art. 2 des
Belastungsausgleichsgesetzes vom 13.11.2012; § 21 Abs. 1 S.
1 KiBiz) in Höhe von 19,96 % der Kinderpauschalen für alle
zum 15.03. gemeldeten U3-Kinder.
Dieser beträgt für das Kindergartenjahr 2013/2014 insgesamt
ca. 1.783 T€, wovon ca. 743 T€ auf das Haushaltsjahr 2013
entfallen. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde bisher von
einem Betrag von ca. 713 T€ ausgegangen, womit sich ein
Mehrertrag von ca. 30 T€ ergibt.
Differenz
24.093
0
0
-9.622
1.113
0
-21.956
0
0
178.573
29.286
201.487
318.750
Es ist damit mit einem Mehraufwand von 53 T€ (83 T€ ./. 30 T€)
zu rechnen, der im Rahmen der Veränderungsliste einzuplanen
wäre.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auch die vorliegende
Nachmeldung (s. Betreuungsbedarf Seite 4)
im Rahmen der Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr
2013/2014 dem Landschaftsverband für die Gewährung der
Landeszuschüsse dem Landschaftsverband zu melden.
gez. I. V. Poth