Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
193 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
07.05.15, 16:00
Aktualisiert
07.05.15, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 19.05.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
57/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 2
Frau Kreutz
Aktenzeichen:
Datum:
2/Kr.
05.05.2015
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter durch den
Aussschussvorsitzenden
Beschlussvorschlag:
Ausschussvorsitzender Valder verpflichtet den anwesenden stellv. Sachkundigen Bürger, Herrn
Wolfgang Langwald, in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
seiner Aufgaben und verliest die Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz , die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetzte beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde. So wahr mir Gott
helfe.*)
*) Die Verpflichtung ist auch ohne den religiösen Zusatz möglich.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
entfällt
€
Sachverhalt:
Zu den Mitgliedern der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger
bestellt werden (§ 58 Abs.3 Gemeindeordnung –GO). Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat
hiervon in seiner konstituierenden Sitzung am 26. Juni 2014 Gebrauch gemacht.
Gemäß § 43 Abs. 2 GO gelten die Vorschriften der §§ 30 bis 32 GO hinsichtlich der
Verschwiegenheitspflicht, der Mitwirkungsverbote und der Treuepflicht entsprechend auch für
Mitglieder der Ausschüsse.
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Obgleich der Verpflichtung nur eine deklaratorische Bedeutung zukommt, da sich die Rechte und
Pflichten unmittelbar aus der GO ergeben, sind alle (stellv.) sachkundigen Bürger bei ihrem
Amtsantritt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch den Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses zu
verpflichten.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ohne
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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