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Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack; hier: Eingabe/Antrag der Eigentümer des alten Teilstücks der Straße „Zum Schnepfenflug“ von Haus-Nr. 20 bis zur Straße "Im Unterdorf" (KAG-Teil))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
10.04.15, 12:01
Aktualisiert
10.04.15, 12:01
Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack;
hier: Eingabe/Antrag der Eigentümer des alten Teilstücks der Straße „Zum Schnepfenflug“
         von Haus-Nr. 20 bis zur Straße "Im Unterdorf" (KAG-Teil)) Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack;
hier: Eingabe/Antrag der Eigentümer des alten Teilstücks der Straße „Zum Schnepfenflug“
         von Haus-Nr. 20 bis zur Straße "Im Unterdorf" (KAG-Teil))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 23.04.2015 öffentlich TOP- Nr.: 21/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 31.03.2015 Ausbau der Gemeindestraße "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack; hier: Eingabe/Antrag der Eigentümer des alten Teilstücks der Straße „Zum Schnepfenflug“ von Haus-Nr. 20 bis zur Straße "Im Unterdorf" (KAG-Teil) Beschlussvorschlag: Ohne Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91211 ca. 290.000,00 € Baukosten ca. 261.000,00 € (Einnahme/Beiträge) Sachverhalt: Der Ausbau des Restteilstückes der Straße „Zum Schnepfenflug“ vom jetzigen Ausbauende bis zur Einmündung der Straße „Im Unterdorf“ gliedert sich beitragsrechtlich in zwei Teilabschnitte. Der 1. Abschnitt umfasst den Bereich zwischen dem jetzigen Ausbauende und Haus-Nr. 22. Bei diesem Abschnitt handelt es sich um den erstmaligen Ausbau und wird nach BauGB (90 % Anliegerkosten) abgerechnet. Das restliche Teilstück (2. Abschnitt) zwischen Haus-Nr. 20 bis zur Straße „Im Unterdorf“ gilt als vorhandene Straße und wird nach dem KAG mit 50 % Anliegerkosten abgerechnet. Bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 wurde festgelegt, dass der Ausbau des KAGAnteils der vorgenannten Straße mit einer Verpflichtungsermächtigung nach 2016 verschoben wird. Die Planung der beiden Teilstücke sollte aber im Zusammenhang erfolgen. - Seite 1 von 2 - Der Ausbauentwurf sieht u. a. eine Fahrbahnbreite von 5,00 m mit einseitigem Gehweg vor. In einer ersten Informationsveranstaltung am 08.12.2014 wurden die betroffenen Grundstückseigentümer über den Ausbau informiert. Daraufhin haben die Anlieger aus dem alten Teilstück der Straße „Zum Schnepfenflug“ (KAG-Teil) hierzu eine Eingabe bzw. einen Antrag eingereicht, wonach sich gegen eine Ausbau des besagten Straßenteilstücks ausgesprochen wird. Der Antrag ist als Anlage 1 mit dem Schriftwechsel der Gemeinde beigefügt. Für den Bereich des Erstausbaus wird am 15.04.2015 eine weitere Informationsveranstaltung stattfinden. Über das Ergebnis dieser Veranstaltung wird u. a. in der Sitzung berichtet. 2 Anlagen Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Planungen zum Ausbau der Gemeindestraße „Zum Schnepfenflug“ bestehen schon mehr als 15 Jahre. Der Umfang der Ausbaumaßnahme beinhaltete auch das alte Teilstück der Straße, welches nach KAG abgerechnet wird. Zum einen würde hierdurch das Oberflächenwasserproblem in dem im beiliegenden Flurkartenausschnitt des KAG-Abschnittes dargestellten Bereich (Anlage 2) gelöst und zum anderen würden mit der Fortführung des Gehweges bis in Höhe der Straße „Im Unterdorf“ Fußgänger geschützt. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -