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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Abschluss einer Sponsoringvereinbarung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
31.08.11, 08:23
Aktualisiert
01.12.11, 07:21
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Abschluss einer Sponsoringvereinbarung)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 30.08.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 19.07.2011 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 18. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Abschluss einer Sponsoringvereinbarung Vorlagennummer: 136/2011 Nach kurzer Diskussion genehmigt der Rat folgende Dringlichkeitsentscheidung: „Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird folgende Dringlichkeitsentscheidung getroffen: Dem Abschluss einer auf die Sponsoringordnung der Stadt gestützten Sponsoringvereinbarung des Sondermögens Bäder der Stadt mit dem Stadtverordneten Herrn Manfred Rothermund für die Übernahme der Bauleitung zu allen notwendigen Arbeiten der Firma Hubert Krings & Söhne GmbH & Co. KG, Hagenstraße 12, 50389 Wesseling, zur Verfüllung des großen Außenbeckens des Gartenhallenbades einschließlich der Fußreinigungsbecken wird zugestimmt.“ Die Dringlichkeitsentscheidung ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt. 31 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen