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Beschlusstext (Freies WLAN-Angebot über Freifunk im Kreis Euskirchen hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
215 kB
Datum
07.03.2016
Erstellt
30.03.16, 12:09
Aktualisiert
30.03.16, 12:09
Beschlusstext (Freies WLAN-Angebot über Freifunk im Kreis Euskirchen
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 07.03.2016 im Seminarraum 5 des Kulturkinos in Vogelsang TOP Freies WLAN-Angebot über Freifunk im Kreis Euskirchen hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU In der Sitzung des Fachausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 31.08.2015 wurde in der Angelegenheit ein Prüfauftrag an die Verwaltung - zur Erledigung bis zur nächsten Sitzung des Fachausschusses am 16.11.2015 - erteilt. Hintergrund/Grundsätzliches Bei einem sog. HotSpot handelt es sich allgemein um öffentliche drahtlose Internetzugangspunkte, die jedermann, entweder kostenpflichtig oder kostenlos, den Zugriff per WLAN-fähigem Gerät über diese Zugangspunkte ermöglichen. Bei Freifunk handelt es sich um eine nichtkommerzielle Initiative mit einem dezentralen Ansatz, bei dem über eine leicht zu installierende Software auf handelsüblichen Routern (Consumergeräte) Internetzugangspunkte von z.B. Privathaushalten oder Ladenlokalen zu einem Teil der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das Bestreben, kostenfreies WLAN zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich positiv zu sehen und stellt einen Mehrwert für die Nutzer dar. Dabei gibt es verschiedene Ansätze, den Zugang zu freiem WLAN zu ermöglichen: es gibt zum einen HotSpots mit Registrierung und zum anderen Hot-Spots ohne Registrierung der Benutzer. Hierbei ist das System der Freifunk Euskirchen eines ohne Benutzerregistrierung. Als problematisch wird dabei allgemein die sog. "Störerhaftung" gesehen. Störerhaftung bedeutet, dass derjenige, der einen Internetanschluss für andere bereitstellt, dafür haftet, wenn diese darüber Rechtsverletzungen begehen. Dies ist bei den HotSpots mit Registrierung kein Problem, da der Nutzer hier erklärt, keine Rechtsverletzungen zu begehen und identifizierbar ist. Das Bundeskabinett hat am 15.09.2015 einen Gesetzentwurf des Telemediengesetzes beschlossen, der nunmehr in den Deutschen Bundestag eingebracht wird. Dieses zielt u.a. darauf ab, die sog. Störerhaftung zu beseitigen und damit ein wesentliches Hindernis für die Verbreitung von WLAN-HotSpots zu beseitigen. Das rechtskräftige Telemediengesetz sollte aus Verwaltungssicht daher abgewartet werden. A 84/2015 1. Ergänzun g Eine direkte Beteiligung des Kreises am "freien Bürgernetz" (Freifunk Euskirchen) macht derzeit nur innerhalb des Euskirchener Innenstadtgebietes Sinn. Die einzige vom Kreis betriebene Einrichtung in diesem Einzugsgebiet befindet sich im Alten Rathaus Euskirchen (VHS). Für die übrigen Liegenschaften des Kreises sind aus Sicht der Verwaltung HotSpots mit Registrierung der Benutzer anzustreben. Zu den im Antrag aufgeführten Punkten 1. bis 5. wird im Folgenden Stellung genommen: Zu 1. „Der im Foyer des Kreishauses bestehende und für Besucherinnen und Besucher kostenlos nutzbare WLANHotspot wird mithilfe von Freifunk so ausgebaut, dass im gesamten Kreishaus ein freier WLAN-Zugang vorhanden ist.“ Stufenweiser Ausbau WLAN-Angebot im Kreishaus Z.Z. existiert ein kostenlos nutzbarer HotSpot mit Benutzerregistrierung im Foyer des Kreishauses, welches vom Internet-Provider der Kreisverwaltung für den Kreis kostenlos betrieben wird. Dabei wird professionelle Hardware eingesetzt, die zuverlässig und performant während der Öffnungszeiten einen separaten Internetzugang für die wartenden Bürger zur Verfügung stellt. Zur Erweiterung des freien WLAN-Zugangs im Kreishaus favorisiert die Verwaltung hier eine stufenweise Erweiterung des bestehenden Systems, das aber dann dem Kreis Kosten verursachen wird. Eine Kostenschätzung wird nach Abschluss der Planungen vorgelegt. 2. „Zur Unterstützung des Aufbaus eines freien „ Bürgernetzes“ (WLAN) in der Euskirchener Innenstadt prüft die Kreisverwaltung die Beteiligung des Kreises Euskirchen im Rahmen der Nutzung von stadtnahen Räumlichkeiten (bspw. das Alte Rathaus in Euskirchen für die Geschäftsstelle sowie Kurs- und Schulungsräume der Kreis – VHS) und tritt mit den zuständigen Stellen hinsichtlich einer Umsetzung in Gespräche.“ Für das Alte Rathaus ist eine mit der Stadt Euskirchen abgestimmte Anbindungslösung an das Freifunk-Netz der Innenstadt geplant. 3. „In allen weiteren Immobilien des Kreises Euskirchen (bspw. eigene Schulen) schafft der Kreis Euskirchen die Voraussetzungen zur Beteiligung am Freifunk.“ Aus Sicht der Verwaltung ist ein Betrieb von HotSpots mit Benutzerregistrierung in erster Linie in der Zulassungsstelle in Schleiden und den Berufskollegs in Euskirchen und Kall denkbar. In der Zulassungsstelle Schleiden, die im Rathaus Schleiden untergebracht ist, wird eine Lösung gemeinsam mit der Stadt Schleiden angestrebt, die sich mit überschaubarem Aufwand realisieren lässt. In den Berufskollegs existieren bereits abgesicherte / geschlossene Ansätze zu WLAN-Lösungen zu Unterrichtszwecken, für deren weiteren Ausbau Konzepte vorliegen. Ob und inwieweit darüber hinaus frei zugängliches WLAN geschaffen werden soll, ist mit den Schulleitungen noch abzustimmen. Die Kostenschätzungen für die Maßnahmen werden nach erfolgter Planung vorgelegt. 4. „In seinen Beteiligungen (bspw. EUGEBAU, ene, Kreiskrankenhaus Mechernich…) wirbt der Kreis Euskirchen durch seine Vertreter für die Teilnahme am Freifunk und regt in den zuständigen Gremien an, eine Umsetzung zu prüfen.“ Zwischenzeitlich wurde durch die Abt. 20 ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an die Beteiligungen des Kreises Euskirchen versandt. Zusätzlich dazu hat die Verwaltung über den Krisenstab bei den Betreibern der Flüchtlingsunterkünfte angeregt, die Einrichtung freier WLAN Zugangspunkte zu prüfen. 5. „Die Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen prüft eine finanzielle Bezuschussung/-beteiligung an FreifunkInitiativen im Kreis Euskirchen.“ Zu den Fördermöglichkeiten für Freifunk teilt Breitband.NRW auf Anfrage das Folgende mit: Der nordrhein-westfälische Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien (MBEM) und Chef der Staatskanzlei prüft derzeit, ob Zuwendungen für Freifunk-Projekte im Hinblick auf eine Förderung der Medienkompetenz vergeben werden können. Es sollen vorzugsweise juristische Personen gefördert werden, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und bereits erfolgreiche Aktivitäten beim Aufbau offener Bürgernetze und/oder der Förderung schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie und/oder Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Vermittlung von technischen Kenntnissen vorweisen können. Der MBEM ist diesbezüglich im Gespräch mit Vereinen, wie dem Freifunk Rheinland e.V., dem C3PB e.V. oder dem Freifunk Hochstift e.V. Ansprechpartner beim MBEM ist Herr Konrad Lischka, Referat IV C4 Digitale Gesellschaft, Telefon: 0211/ 8371232, Email: konrad.lischka@stk.nrw.de. Herr Lischka teilt mit, dass ein Antrag auf Zuwendung zwingend über einen FreifunkVerein, wie z.B. der Freifunk Rheinland e.V., gestellt werden muss. Im Falle lokaler Vereine bietet sich diesbezüglich ggf. die Kooperation mit einem regionalen oder überregionalen Verein an. Bezüglich der vorgenannten Förderinformation wird auch auf den Antrag der Landtagsfraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Piraten zum Freifunk in NRW vom 16.06.2015 (Drucksache 16/ 8970) verwiesen (siehe Beschlussempfehlung zur finanziellen Unterstützung des Aufbaus einer zukunftsfähigen technischen ITInfrastruktur). Seitens des Dezernats 33 (Ländliche Entwicklung und Bodenordnung) der Bezirksregierung Köln, das u. a. auch für die Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum zuständig ist, können aktuell keine adäquaten Fördermöglichkeiten benannt werden. Grundsätzlich ist es denkbar, für Investitionen in den Freifunk auch Förderdarlehen der NRW.Bank oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch zu nehmen. Bei dem Antragsteller müsste es sich dann um einen Gewerbebetrieb bzw. einen Freiberufler (dann Nutzung von Wirtschaftsförderungsprogrammen) oder um eine öffentliche Einrichtung (dann Nutzung von Infrastrukturförderungsprogrammen) handeln. Im Rahmen des Darlehensprogramms "Leben auf dem Land" der Landwirtschaftlichen Rentenbank kommen neben gewerblichen Unternehmen bzw. Freiberuflern und öffentlichen Einrichtungen auch Vereine, Bürgerinitiativen, gemeinnützige Organisationen und natürliche Personen als Antragsteller in Betracht. Voraussetzung für eine Beratung der Stabsstelle 80 zu den passenden Darlehensprogrammen und deren eventuelle Kombinierbarkeit ist das Vorliegen von Informationen über die Rechtsform des Antragstellers sowie eine Aufstellung zur Höhe und Struktur der Kosten. Über die öffentlichen Förderprogramme hinaus bedarf eine Beteiligung des Kreises Euskirchen an Freifunkinitiativen aus eigenen Mitteln des Kreishaushalts der politischen Willensbildung zur Bereitstellung eines Budgets und alsdann einer Aufstellung von Zuschussregelungen (Anschubfinanzierung, Pauschalbetrag,…) Grundlage hierfür könnten die unter den Punkten 1. und 2 genannten Kostenermittlungen sein. Sachstand zu der in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie: Das Markterkundungsverfahren wurde abgeschlossen. Dieses ist zwingende Voraussetzungen für das Beziehen zukünftiger Fördergelder. Auf das Markterkundungsverfahren hat sich allerdings nur die Telekom gemeldet, die sich somit verbindlich bereit erklärt hat, bis 2018 ohne öffentliche Zuschüsse Gebiete im Kreisgebiet mit flächendeckend 30 Mbit/s auszubauen. Des Weiteren haben sich noch die Pepcom GmbH, die Deutsche Glasfaser GmbH, Unitymedia und auch NetCologne gemeldet. Diese haben aber nicht konkret auf das Markterkundungsverfahren geantwortet, sondern ihr allgemeines Interesse bekundet, an zukünftigen Ausschreibungen des Kreises teilnehmen zu wollen. Aufgrund des Markterkundungsverfahrens weiß der Kreis Euskirchen jetzt, wie die aktuelle Versorgungslage aussieht und wo die Telekom ohne öffentliche Zuschüsse ausbauen wird. Die übrigen Gebiete, die nicht freiwillig durch die Telekom versorgt werden, können nur mit Hilfe öffentlicher Zuschüsse ausgebaut werden. Das Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass insbesondere die Gewerbegebiete erheblich bei der Versorgung „hinterherhinken“. Aus diesem Grund müssen nach Bekanntwerden der Förderszenarien vor allem Ausschreibungen für die Gewerbegebiete vorgenommen werden. Hierfür ist erforderlich, dass der Kreis weiß, welche Fördertöpfe aufgegriffen werden können. Im Oktober findet daher noch ein Gespräch mit NetCologne statt, bei dem NetCologne schon einmal eine Aussage bzgl. einer etwaigen Ausschreibung treffen soll. Mit der Telekom ist ein Gespräch für Dezember anberaumt. Die Telekom soll hierbei Aussagen zu etwaigen Fördertöpfen treffen, auf die der Kreis zurückgreifen kann. Das Ziel der Bundes- und Landesregierung ist, flächendeckend Geschwindigkeiten von bis 50 Mbit/s zu erreichen. Die Telekom soll noch einmal erläutern, inwieweit diese Geschwindigkeit mit ihrer Technik erreicht werden kann. Nach aktuellen Informationen benutzt die Telekom nämlich die nicht förderfähige Vectoringtechnologie. Nur mit dieser oder mit FTTB* ließe sich flächendeckend eine Geschwindigkeit von 50 Mbit/s erzielen. Sollte diese Technik aber nicht gefördert werden, so sind flächendeckende Geschwindigkeiten von 50 Mbit/s nicht zu erzielen. Fraglich ist dann, ob ein Ausbau mit der Telekom und dem Ziel, 30 Mbit/s flächendeckend zu erreichen, im Hinblick auf eine Landes- oder Bundesförderung möglich ist. Diese Fragen werden in einem Gespräch mit der Telekom im Dezember erörtert. Sollte die Möglichkeit bestehen, jedenfalls Geschwindigkeiten von 30 Mbit/s flächendeckend zu erreichen, so könnte diese Möglichkeit gerade für die sehr schlecht angebundenen Gebiete in Erwägung gezogen werden. MICUS, das beauftragte Unternehmen für die Markterkundung, präferiert für den Ausbau des Breitbandnetzes den Ausbau von FTTB. Dieser wird jedoch gerade in Gebieten mit wenigen Anschlüssen auch mit einer Förderung nicht finanzierbar sein. Hierfür würden nämlich erhebliche Tiefbauarbeiten nötig werden. Ohnehin kann aber eine Ausschreibung nur erfolgen, wenn die neuen Förderprogramme bekannt sind. Dies ist aktuell noch nicht der Fall. * Als FTTB (engl. Fibre To The Basement oder Fibre To The Building) bezeichnet man das Verlegen von Glasfaserkabeln bis ins Gebäude. gez. Rosenke ______________________ Landrat