Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
151 kB
Datum
07.03.2016
Erstellt
30.03.16, 12:09
Aktualisiert
30.03.16, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 07.03.2016 im Seminarraum 5 des Kulturkinos in Vogelsang
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Freies WLAN-Angebot über Freifunk im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU
A 84/2015
2. Ergänzun
g
1. Sachstand im Gesetzgebungsverfahren
In der ersten Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung
des Telemediengesetzes in der 143. Sitzung des Bundestages
am 03.12.2015 (DS 18/6745) wurde die Überweisung in folgende
Gremien beschlossen:
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Innenausschuss
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für Kultur und Medien
Ausschuss Digitale Agenda.
Der Presse ist zu entnehmen, dass insbesondere die Regelungen
zur Störerhaftung, die in der Z 2 / A84/2015 erläutert wurden,
kontrovers diskutiert werden. Mit der Verabschiedung des
Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes ist
aufgrund der Verweisung in die v.g. Ausschüsse nicht vor
Sommer 2016 zu rechnen.
In der nachfolgend dargestellten möglichen Verfahrensweise zum
Ausbau eines für den Nutzer kostenfreien WLAN wird daher von
einer Lösung ausgegangen, bei der nicht der Kreis, sondern der
Provider Betreiber des HotSpots ist. Damit wären die rechtlichen
Unsicherheiten bezüglich einer möglichen Störerhaftung vom
Kreis abgewendet.
2. Ausbau eines für den Nutzer kostenfreien WLAN
a) im Kreishaus Euskirchen
Der dargestellten Konzeption liegt zugrunde, dass ein WLANZugang in den hoch frequentierten Wartebereichen für Kunden
geschaffen werden sollte.
In den Gebäudetrakten des Kreishauses sind -ergänzend zu dem
im Foyer bereits vorhanden- 3 weitere Zugangspunkte
vorgesehen:
- 2 Zugangspunkte in den Wartebereichen des Traktes C
(Anbau) und
- 1 Zugangspunkt im Wartebereich des Traktes B (Abt.
Gesundheit).
Nach den ersten Angeboten / Kostenschätzungen entstehen
dabei folgende Aufwendungen:
•
Betrieb der Infrastruktur inkl. gesondertem Internetzugang
Laufende Kosten 119,- € monatlich
•
Hardware zum Betrieb des kostenfreien WLAN
2.380 € einmalig, drei WLAN Access Points inkl.
Verkabelung und Montage
Da entsprechende Haushaltsmittel in den derzeitigen Planungen
nicht enthalten waren, sind für das Haushaltsjahr 2016 Mittel
in Höhe von investiv 2380,- € und konsumtiv 1428,- € über
die Veränderungsliste aufzunehmen.
Der Realisierungszeitraum wird nach Haushaltsgenehmigung,
also voraussichtlich im 2. Halbjahr 2016 möglich sein und ca. 3
Monate in Anspruch nehmen.
b) Altes Rathaus, Innenstadt Euskirchen
Zur Unterstützung des Ausbaus des Freifunknetzes in der
Euskirchener Innenstadt konnte inzwischen eine mündliche
Vereinbarung mit der Stadtverwaltung Euskirchen erzielt werden.
Hierzu wird die Stadt das Gebäude mit einer separaten DSLLeitung ausstatten und alles Notwendige veranlassen, damit
dieser Standort künftig an das Freifunknetz in Euskirchen
angebunden werden kann. Da das Netz damit dann auch künftig
allen Besuchern der Kreis-VHS zur Verfügung steht, wird sich der
Kreis bereit erklären, dauerhaft die hälftigen Jahreskosten zu
übernehmen. Hierüber wird zu gegebener Zeit eine
entsprechende Vereinbarung geschlossen.
Die hälftigen Jahreskosten (DSL-Leitung und Router) werden analog zu den uns vorliegenden Angeboten - auf ca. 500,- €
geschätzt.
Da entsprechende Haushaltsmittel in den derzeitigen Planungen
nicht enthalten waren, sind Mittel in Höhe von konsumtiv 500,€ über die Veränderungsliste aufzunehmen.
c) Berufskollegs in Euskirchen und Kall
An beiden Berufskollegs wird bereits mit modernen Medien
unterrichtet. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist ein fester
Bestandteil der schulischen Bildung.
Die Einbeziehung von Internet-Anwendungen in den Unterricht
geschieht über EDV-gestützte pädagogische Plattformen. Dafür
gibt es an beiden Berufskollegs sowohl den kabelgebundenen
Internet-Zugang wie auch den Zugang über WLAN in einzelnen
Klassenräumen.
Aus pädagogischer Sicht und aus Gründen der Datensicherheit
und des Datenschutzes ist es dabei unabdingbar, dass die
Netzwerkstruktur von der Schule eigenständig administriert
werden kann. Das bezieht sich auf die Bereitstellung
ausgewählter pädagogischer Inhalte, die Reglementierung der
zur Verfügung stehenden Bandbreite sowie auf die praktische
Internet-Nutzung im Unterricht. Beide Schulen verfügen dazu
bereits über die entsprechenden Schulnetzwerke.
Dagegen können die genannten Voraussetzungen über das
Angebot des Vereins "Freifunk" nicht gewährleistet werden, so
dass dieses für die Nutzung im Schulbetrieb zu
Unterrichtszwecken nicht in Betracht kommt.
Freies WLAN käme somit allenfalls für außerunterrichtliche
Anwendungen der Schüler etwa in Pausenzeiten, vor und nach
dem Unterricht in Betracht.
Dazu haben beide Schulleitungen und auch die schulische
Medienberaterin für den Kreis Euskirchen Stellung genommen.
Sie geben zu bedenken, dass bei vielen Eltern die Sorge besteht,
die Gesundheit ihrer Kinder werde durch die Strahlung des
WLAN beeinträchtigt. Auch wird die Gefahr gesehen, dass
Schüler auf dem Schulgelände unkontrolliert Inhalte aus dem
Internet herunterladen, die den Bestimmungen des
Jugendschutzes widersprechen oder sogar strafbar sind.
Aus diesen Gründen wird der Ausbau des freien WLAN an den
Schulen nicht favorisiert.
d) Rathaus Schleiden - Nebenstelle Zulassung
Die Stadt Schleiden hat bereits ein freies WLAN installiert, das
auch für die Besucher der Zulassungsstelle kostenfrei nutzbar ist.
Insofern sind hierfür keine weiteren Planungen erforderlich.
gez. i. V. Poth
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Landrat