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Beschlusstext (Allgemeine Vorschrift der Stadt Wesseling zu § 11 a Absatz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
31.08.11, 08:23
Aktualisiert
01.12.11, 07:21
Beschlusstext (Allgemeine Vorschrift der Stadt Wesseling zu § 11 a Absatz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW))

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Stadt Wesseling Wesseling, den 30.08.2011 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 19.07.2011 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 17. Allgemeine Vorschrift der Stadt Wesseling zu § 11 a Absatz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Vorlagennummer: 142/2011 Die der Vorlage-Nr. 142/2011 als Anlage beigefügte Allgemeine Vorschrift der Stadt Wesseling zu § 11 a Absatz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) wird beschlossen. Mit der Übertragung der Durchführung der Aufgabe auf einen anderen Aufgabenträger oder die VRS GmbH – im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit – ist der Rat einverstanden. Die Allgemeine Vorschrift ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt. Einstimmig, 0 Enthaltungen