Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Bildung und Inklusion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
110 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
27.11.14, 12:03
Aktualisiert
27.11.14, 12:03

Inhalt der Datei

Euskirchen, 19.11.2014 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 18.11.2014 in der Aula des Berufskollegs Eifel in Kall, Loshardt 2 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16:30 Uhr 19:10 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Ramers, Markus, Blankenheim (SPD) b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Gerdemann, Rita, Zülpich Könen, Sara, Euskirchen Mertens, Johannes, Dahlem Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel vertritt Frau Ute Stolz Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Schulz, Günther, Mechernich Wasems, Hans Peter, Blankenheim SPD Fischer, Klaus, Zülpich Kunz, Emmanuel, Kall Lakhal, Gianna, Mechernich Seidler, Stefanie, Dahlem FDP Räderscheidt, Maf, Schleiden Schorn, Frederik, Weilerswist vertritt Herrn Christian Grau 16:30 18:40 Uhr Bündnis 90/DIE GRÜNEN Konias, Nathalie, Mechernich Nitsche, Valérie, Euskirchen 17:30 - 19:10 Uhr UWV Bühl, Andreas, Bad Münstereifel vertritt Frau Susanne Daniel DIE LINKE Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich AfD Hack, Alexander, Bad Münstereifel Ohne Fraktion -2Diefenthal, Michael, Euskirchen Dr. Günzel, Ulrich, Bad Münstereifel 16:30 - 18:40 Uhr Luxenburger-Schlösser, Andrea, Euskirchen Prüßmann, Arnd, Swisttal Roebers, Jochen, Alfter Tilk, Jürgen, Euskirchen c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Victor, Leiter VHS Herr Kämmerer Hessenius, AL 20 Frau Sistig, Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum Frau Fathmann, ALin 40 Herr Recher, GB III / 40 als Schriftführer d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Stolz, Ute, Kall FDP Grau, Christian, Zülpich UWV Daniel, Susanne, Euskirchen Ohne Fraktion Schmitz, Gabriele, Alfter Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Öffentliche Sitzung Vor Eintritt in die Tagesordnung wird das beratende Mitglied Dr. Ulrich Günzel als Vertreter der katholischen Kirche verpflichtet. TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnung um die Anträge A 37/2014 "Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Beschulung junger/jugendlicher Flüchtlinge im Kreis Euskirchen" und A 38/2014 "Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung" zu erweitern. A 37/2014 wird als neuer -3TOP 11 beraten, A 38/2014 als neuer TOP 12. Dadurch rücken die bisherigen TOP 11 "Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015" und TOP 12 "Information der Verwaltung" um jeweils zwei Positionen nach hinten. Der Ausschuss stimmt der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu. Schulische Angelegenheiten TOP 3 Organisations- und Gremienstruktur Kommunales Bildungsund Integrationszentrum im Kontext zum Sozialbericht Kreis Euskirchen -mündl. BerichtFrau Sistig, Leiterin des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums (KoBIZ), stellt die Organisations- und Gremienstruktur des Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrums ausführlich dar. Seitens der Verwaltung wird ergänzt, dass die Gremienstruktur des KoBIZ sich bis dato bewährt hat und die Vernetzung sowohl mit internen als auch externen Schnittstellen effektiv organisiert ist. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Organisations- und Gremienstruktur des KoBIZ dankend zur Kenntnis. Die PowerPointPräsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. TOP 4 Berufs- und Studienorientierung als Schnittstelle zwischen Regionalem Bildungsbüro und Kommunaler Koordinierung -mündl. BerichtFrau Ismar und Frau Marx, Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum, erläutern die Berufs- und Studienorientierung an allen Schulen im Kreis Euskirchen. Die Möglichkeiten der Berufsorientierung werden anhand zweier Beispiele ausführlich erläutert. Die PowerPointPräsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. TOP 5 Armutsbericht für den Kreis Euskirchen Die Aufbereitung und Aktualisierung der Daten für den Armutsbericht erfolgt im Rahmen der Berichterstattung des Sozialberichtes. Der Antrag 28/2014 wird abschließend im Ausschuss für Bildung und Inklusion behandelt. Eine Behandlung im Kreisausschuss A 28/2014 -4sowie im Kreistag erfolgt nicht. TOP 6 Einfach für Alle. Inklusionsplan für den Kreis Euskirchen Info 26/2014 Das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum ist federführend mit der Erstellung eines Inklusionsplanes beauftragt. Begleitet wird die Erstellung des Inklusionsplanes u.a. von einer interfraktionell besetzten Projektgruppe mit aktuell 13 Mitgliedern der Kreistagsfraktionen. Die Projektgruppe wird um ein Mitglied der Fraktion "Die Linke" erweitert und auf 14 Mitglieder aufgestockt. Da die Besetzung der Projektgruppe bereits im September 2014 erfolgte, wird die Info 26/2014 weder im Kreisausschuss noch im Kreistag behandelt. Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Info 26/2014 dankend zur Kenntnis. TOP 7 Schülerzahlen der kreiseigenen Schulen - Schuljahr 2014/2015 Info 29/2014 An den Berufskollegs des Kreises Euskirchen besuchen im Schuljahr 2014/15 über 300 Schülerinnen und Schüler das Berufsgrundschuljahr. Hintergrund ist u.a., dass für Schülerinnen und Schüler mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 im Bildungsgang Berufsgrundschuljahr die Möglichkeit besteht, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen, was ca. 30 % der Schülerinnen und Schülern gelingt. Weiterhin dient er unschlüssigen Schülerinnen und Schülern als Orientierung beispielsweise in den Bereichen Metalltechnik, Holztechnik, etc. Es wird drauf hingewiesen, dass es bei den Schülerzahlen des Berufskolleg Eifel beim Bildungsgang "Berufsorientierungsjahr" zu einer Falschzählung gekommen ist und daher eine Korrektur vorgenommen werden muss: Im Schuljahr 2014/15 besuchen 18 Schüler/-innen das Berufsorientierungsjahr im Berufskolleg Eifel und nicht - wie in der Tabelle fälschlicherweise angegeben - 44 Schüler/-innen. Auf Nachfrage wird seitens der Verwaltung erläutert, dass aktuell nicht die Möglichkeit besteht, die Schülerzahlen aller Schulen (inkl. der neu errichteten Schulen wie die Gesamtschulen in Euskirchen oder Euskirchen sowie der Sekundarschule Mechernich/Kall) zu ermitteln. Diese sind zwingend nur den jeweiligen Schulträgern bekannt. Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Info 29/2013 dankend zur Kenntnis. TOP 8 Errichtung einer Gesamtschule Mechernich-Kall Stellungnahme des Kreises Euskirchen als benachbarter Schulträger gem. § 80 SchulG Info 32/2014 -5Klaus Fischer, SPD-Fraktion, betont die Wichtigkeit der Schulform "Gesamtschule". Ziel der Gesamtschule sei im Vergleich zum dreigliedrigen Schulsystem (Unterscheidung zwischen Hauptschule, Realschule und Gymnasium) das gemeinsame Lernen unterschiedlicher Gruppen bis hin zum Abitur. Weiterhin müssten die Kommunen vor dem Hintergrund der Konkurrenzsituation im Bereich der Schulen mit Sek I und II davon überzeugt werden, auch in dem Bereich der weiterführenden Schulen eine gemeinsame kreisweite Schulentwicklungsplanung zu betreiben, in der der Kreis Euskirchen eine Art Moderatorenrolle übernimmt. Herr AV Poth ergänzt, dass dies Beschlusslage des Kreistages sei, dies aber wiederholt am Veto der kreisangehörigen Städte und Gemeinden scheiterte. Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Info 32/2014 dankend zur Kenntnis. TOP 9 Überprüfung der Trägerschaft von Förderschulen hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen A 31/2014 Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage (§ 78 Schulgesetz NRW) besteht aktuell nicht die Möglichkeit, dass der Landschaftsverband Rheinland die Trägerschaft aller Förderschulen im Regierungsbezirk Köln übernimmt. Auch ist aktuell keine Gesetzesinitiative bekannt, die eine Änderung der Gesetzeslage anstrebt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich keine differenzierte Landschaftsumlage möglich ist, so dass der Kreis Euskirchen auch die Förderschulen der Stadt Köln, etc. mitfinanzieren müsste, sollte es einen Trägerwechsel zum Landschaftsverband geben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage erfolgt keine Beschlussempfehlung seitens des Ausschusses. k TOP 10 Auslaufende Auflösung der Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sekundarstufe I, ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015) Vor dem Hintergrund der auslaufenden Auflösung der DonBosco-Schule beschreibt Herr AV Poth kurz die Geschichte der Don-Bosco-Schule, die sich seit dem 01.08.1995 in Trägerschaft des Kreises Euskirchen befindet und seit 1996 den Namen "DonBosco-Schule" trägt. Er lobt die Arbeit der Schule unter der Leitung von Herrn Diefenthal. Gleichzeitig zeigt er sich erleichtert, dass man sich in Gesprächen mit der oberen Schulaufsicht auf eine auslaufende Auflösung über einen Zeitraum von 2-3 Jahren verständigen V 82/2014 -6konnte. So bleibt den übrigen Regel- und Förderschulen, die sich zukünftig dieser Schülerschaft annehmen müssen, genügend Zeit, sich konzeptionell darauf einzustellen. Dennoch wird es zukünftig Schülerinnen und Schüler geben, die aufgrund von Eigen- oder Fremdgefährdung weder in Regelschulen noch in den entsprechenden Förderschulen beschult werden können. Als Alternative steht auch zukünftig die Schule im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft zur Verfügung, die als Private Schule nicht der Mindestgrößenverordnung unterliegt. Nach neuesten Informationen wird der Personalschlüssel der Schule im Hermann-Josef-Haus unverändert Bestand haben und damit ausreichen, um sich diesen Schüler/-innen anzunehmen. Herr Ramers und Herr Kunz, SPD-Fraktion, bedanken sich dafür, dass sie die Möglichkeit hatten, bei einem persönlichen Besuch der Don-Bosco-Schule die tägliche Arbeit des dortigen Kollegiums kennenzulernen. Herr Diefenthal, Schulleiter Don-Bosco-Schule, bedankt sich bei der Verwaltung für das stets offene und transparente Verfahren. Gleichzeitig drückt er im Namen seines Kollegiums und der Schulkonferenz sein Bedauern aus, dass die Don-Bosco-Schule aufgrund der Vorgaben der MindestgrößenVO aufgelöst werden muss. Laut § 76 ist die Schulkonferenz in dieser Angelegenheit zu beteiligen. Laut Protokoll der Schulkonferenz, die in dieser Sache am 14.11.2014 getagt hat, begrüßen die Mitglieder, dass der Schulträger sich für die auslaufende Alternative entschieden hat und sich somit im Konsens mit der Schulkonferenz befindet. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: 1. Die Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Euskirchen, Sekundarstufe I, wird zum Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015), auslaufend aufgelöst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG), einzuleiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen TOP 11 Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Beschulung junger/jugendlicher Flüchtlinge im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion Seitens des Ausschusses besteht allgemein Konsens darüber, dass die Beschulung von Flüchtlingen zukünftig im Kreis Euskirchen im Fokus stehen muss. Sinnvollerweise sollte die Beschulung junger/jugendlicher Flüchtlinge nach Möglichkeit an Schulen erfolgen, die durch A 37/2014 -7Schulsozialarbeit oder Integrationsstellen zusätzliche Unterstützung leisten können ohne das eine Separation der Migranten erfolgt. Für Flüchtlinge, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, sollte möglichst auf die Angebote von Berufs- oder Weiterbildungskollegs zurückgegriffen werden, um es auch diesen Jugendlichen nach kurzer Zeit zu ermöglichen, in das deutsche Ausbildungssystem einzusteigen und sich dort zu entfalten. Seitens der Bezirksregierung werden Schulen mit eingerichteten Internationale Förderklassen, in denen schulpflichtige Migranten jahrgangsbezogen oder jahrgangsübergreifend in einem hochdifferenzierten Unterricht mit dem Ziel des Spracherwerbs der deutschen Sprache gefördert werden, 0,5 Stellenanteile zugewiesen. Zurzeit ist allerdings noch nicht ausreichend Fachpersonal vorhanden, um diese Förderung entsprechend umzusetzen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung und Entwicklung eines Konzeptes zur Beschulung dieser Gruppe liegt in der Hauptsache bei der Schulaufsicht sowie bei den Schulträgern. Aus diesem Grund wird auf die Sozialkonferenz Anfang Dezember verwiesen, in der unter Beteiligung der Schulaufsicht sowie der kommunalen Schulträger die weitere Vorgehensweise beraten wird. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreis Euskirchen erarbeitet gemeinsam mit den Kommunen und den Berufskollegs des Kreises Euskirchen ein kommunenübergreifendes Angebot für die Gruppe der jungen/jugendlichen Flüchtlinge. Bei der Suche nach geeigneten Standorten soll eine abgestimmte, bedarfsgerechte Lösung angestrebt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen TOP 12 Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPDKreistagsfraktion CDU- und SPD-Fraktion beantragen die Einrichtung von drei auf Dauer angelegten Einfacharbeitsplätzen im "Sozialen Stellenplan". Weiterhin werden im "Sozialen Stellenplan" drei Stellen geschaffen, die auf maximal zwei Jahre befristet werden. Über die Möglichkeit, ob der Antrag 38/2014 der CDU- und SPDFraktion im Kreisausschuss und Kreistag gemeinsam mit dem Antrag 34/2014 der Fraktion "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" beraten werden kann, wird nicht entschieden, da dies vorab innerhalb der Fraktion "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" beraten werden muss. Der A 34/2014 beantragt die zusätzliche Aufnahme von 10 Einfacharbeitsplätzen als Ergänzung im vorgelegten A 38/2014 -8Stellenplan 2015. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, 1. neben dem bestehenden Stellenplan einen "Sozialen Stellenplan" der Kreisverwaltung einzurichten, der für Menschen mit Vermittlungshemmnisse gedacht ist, und diesen langfristig eine berufliche Perspektive bietet. In diesem Kontext werden im "Sozialen Stellenplan" drei Stellen eingerichtet und mit Personen besetzt, die sich im bisherigen Projekt "Einfacharbeitsplätze" von 2013 bewährt haben. Für drei weitere Personen wird im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" die Möglichkeit geschaffen, über einen bis zu zwei Jahren angelegten Zeitarbeitsvertrag ihre Qualifikationen zu erweitern, um dann eine reguläre Planstelle einnehmen oder aber auch auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können. 2. Im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" bietet die Kreisverwaltung Ausbildungsplätze und Weiterbildungsmöglichkeiten an, wobei Einstellungen auf die Zielgruppe "Menschen mit besonderem Förderbedarf" beschränkt ist, und eine anschließende langfristige Übernahme in ein ordentliches Arbeitsverhältnis ermöglicht wird. 3. Die Kreisverwaltung entwickelt ein Konzept für ein kreiseigenes Inklusionsunternehmen, welches als Kreistochter und beispielsweise in Kooperation mit den Nordeifelwerkstätten (NEW) Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit besonderem Förderbedarf bereitstellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 2 Enthaltungen TOP 13 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015 Kreistag 01.10.2014 Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 06.11.2014 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 10.11.2014 u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Soziales und Gesundheit 13.11.2014 In den Kennzahlen zum Haushalt 2015 ist im Produkt 242 01 "Regionale Schulberatungsstelle" zu erkennen, dass die Fallzahlen im Vergleich zu den letzten Jahren rückläufig sind. Dies ist unter anderem in krankheits- und schwangerschaftsbedingten Ausfällen von Mitarbeiter/-innen begründet. Die neue Leitung der Schulberatungsstelle, Frau V 67/2014 Z1 Z2 Z3 Z4 -9Remmert, geht davon aus, dass die Fallzahlen für 2014 wieder steigen. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 3 Enthaltungen TOP 14 Informationen der Verwaltung -Mündl. BerichtSeitens der Verwaltung liegen keine Informationen vor. Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. M. Ramers Vorsitzender Gesehen: gez. i.V. Poth Landrat gez. Recher Schriftführer(in)