Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
110 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
27.11.14, 12:03
Aktualisiert
27.11.14, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 19.11.2014
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 18.11.2014 in
der Aula des Berufskollegs Eifel in Kall, Loshardt 2
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
16:30 Uhr
19:10 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Ramers, Markus, Blankenheim (SPD)
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Gerdemann, Rita, Zülpich
Könen, Sara, Euskirchen
Mertens, Johannes, Dahlem
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel vertritt Frau Ute Stolz
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Schulz, Günther, Mechernich
Wasems, Hans Peter, Blankenheim
SPD
Fischer, Klaus, Zülpich
Kunz, Emmanuel, Kall
Lakhal, Gianna, Mechernich
Seidler, Stefanie, Dahlem
FDP
Räderscheidt, Maf, Schleiden
Schorn, Frederik, Weilerswist vertritt Herrn Christian Grau 16:30 18:40 Uhr
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Konias, Nathalie, Mechernich
Nitsche, Valérie, Euskirchen 17:30 - 19:10 Uhr
UWV
Bühl, Andreas, Bad Münstereifel vertritt Frau Susanne Daniel
DIE LINKE
Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich
AfD
Hack, Alexander, Bad Münstereifel
Ohne Fraktion
-2Diefenthal, Michael, Euskirchen
Dr. Günzel, Ulrich, Bad Münstereifel 16:30 - 18:40 Uhr
Luxenburger-Schlösser, Andrea, Euskirchen
Prüßmann, Arnd, Swisttal
Roebers, Jochen, Alfter
Tilk, Jürgen, Euskirchen
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Victor, Leiter VHS
Herr Kämmerer Hessenius, AL 20
Frau Sistig, Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum
Frau Fathmann, ALin 40
Herr Recher, GB III / 40 als Schriftführer
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Stolz, Ute, Kall
FDP
Grau, Christian, Zülpich
UWV
Daniel, Susanne, Euskirchen
Ohne Fraktion
Schmitz, Gabriele, Alfter
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Öffentliche Sitzung
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird das beratende Mitglied Dr. Ulrich Günzel als Vertreter der
katholischen Kirche verpflichtet.
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß
eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnung um die Anträge A
37/2014 "Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur
Beschulung junger/jugendlicher Flüchtlinge im Kreis Euskirchen"
und A 38/2014 "Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze
in der Kreisverwaltung" zu erweitern. A 37/2014 wird als neuer
-3TOP 11 beraten, A 38/2014 als neuer TOP 12.
Dadurch rücken die bisherigen TOP 11 "Haushaltssatzung des
Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015" und TOP 12
"Information der Verwaltung" um jeweils zwei Positionen nach
hinten.
Der Ausschuss stimmt der Änderung der Tagesordnung
einstimmig zu.
Schulische Angelegenheiten
TOP 3
Organisations- und Gremienstruktur Kommunales Bildungsund Integrationszentrum im Kontext zum Sozialbericht Kreis
Euskirchen
-mündl. BerichtFrau Sistig, Leiterin des Kommunalen Bildungs- und
Integrationszentrums (KoBIZ), stellt die Organisations- und
Gremienstruktur des Kommunalen Bildungs- und
Integrationszentrums ausführlich dar.
Seitens der Verwaltung wird ergänzt, dass die Gremienstruktur
des KoBIZ sich bis dato bewährt hat und die Vernetzung sowohl
mit internen als auch externen Schnittstellen effektiv organisiert
ist.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Organisations- und
Gremienstruktur des KoBIZ dankend zur Kenntnis.
Die PowerPointPräsentation wird der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
TOP 4
Berufs- und Studienorientierung als Schnittstelle zwischen
Regionalem Bildungsbüro und Kommunaler Koordinierung
-mündl. BerichtFrau Ismar und Frau Marx, Kommunales Bildungs- und
Integrationszentrum, erläutern die Berufs- und
Studienorientierung an allen Schulen im Kreis Euskirchen.
Die Möglichkeiten der Berufsorientierung werden anhand zweier
Beispiele ausführlich erläutert.
Die PowerPointPräsentation wird der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
TOP 5
Armutsbericht für den Kreis Euskirchen
Die Aufbereitung und Aktualisierung der Daten für den
Armutsbericht erfolgt im Rahmen der Berichterstattung des
Sozialberichtes.
Der Antrag 28/2014 wird abschließend im Ausschuss für Bildung
und Inklusion behandelt. Eine Behandlung im Kreisausschuss
A 28/2014
-4sowie im Kreistag erfolgt nicht.
TOP 6
Einfach für Alle. Inklusionsplan für den Kreis Euskirchen
Info 26/2014
Das Kommunale Bildungs- und Integrationszentrum ist
federführend mit der Erstellung eines Inklusionsplanes
beauftragt.
Begleitet wird die Erstellung des Inklusionsplanes u.a. von einer
interfraktionell besetzten Projektgruppe mit aktuell 13 Mitgliedern
der Kreistagsfraktionen.
Die Projektgruppe wird um ein Mitglied der Fraktion "Die Linke"
erweitert und auf 14 Mitglieder aufgestockt.
Da die Besetzung der Projektgruppe bereits im September 2014
erfolgte, wird die Info 26/2014 weder im Kreisausschuss noch im
Kreistag behandelt.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Info 26/2014
dankend zur Kenntnis.
TOP 7
Schülerzahlen der kreiseigenen Schulen - Schuljahr
2014/2015
Info 29/2014
An den Berufskollegs des Kreises Euskirchen besuchen im
Schuljahr 2014/15 über 300 Schülerinnen und Schüler das
Berufsgrundschuljahr. Hintergrund ist u.a., dass für Schülerinnen
und Schüler mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder
10 im Bildungsgang Berufsgrundschuljahr die Möglichkeit
besteht, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen, was ca. 30
% der Schülerinnen und Schülern gelingt. Weiterhin dient er
unschlüssigen Schülerinnen und Schülern als Orientierung
beispielsweise in den Bereichen Metalltechnik, Holztechnik, etc.
Es wird drauf hingewiesen, dass es bei den Schülerzahlen des
Berufskolleg Eifel beim Bildungsgang "Berufsorientierungsjahr"
zu einer Falschzählung gekommen ist und daher eine Korrektur
vorgenommen werden muss:
Im Schuljahr 2014/15 besuchen 18 Schüler/-innen das
Berufsorientierungsjahr im Berufskolleg Eifel und nicht - wie in
der Tabelle fälschlicherweise angegeben - 44 Schüler/-innen.
Auf Nachfrage wird seitens der Verwaltung erläutert, dass aktuell
nicht die Möglichkeit besteht, die Schülerzahlen aller Schulen
(inkl. der neu errichteten Schulen wie die Gesamtschulen in
Euskirchen oder Euskirchen sowie der Sekundarschule
Mechernich/Kall) zu ermitteln. Diese sind zwingend nur den
jeweiligen Schulträgern bekannt.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Info 29/2013
dankend zur Kenntnis.
TOP 8
Errichtung einer Gesamtschule Mechernich-Kall
Stellungnahme des Kreises Euskirchen als benachbarter
Schulträger gem. § 80 SchulG
Info 32/2014
-5Klaus Fischer, SPD-Fraktion, betont die Wichtigkeit der
Schulform "Gesamtschule". Ziel der Gesamtschule sei im
Vergleich zum dreigliedrigen Schulsystem (Unterscheidung
zwischen Hauptschule, Realschule und Gymnasium) das
gemeinsame Lernen unterschiedlicher Gruppen bis hin zum
Abitur.
Weiterhin müssten die Kommunen vor dem Hintergrund der
Konkurrenzsituation im Bereich der Schulen mit Sek I und II
davon überzeugt werden, auch in dem Bereich der
weiterführenden Schulen eine gemeinsame kreisweite
Schulentwicklungsplanung zu betreiben, in der der Kreis
Euskirchen eine Art Moderatorenrolle übernimmt.
Herr AV Poth ergänzt, dass dies Beschlusslage des Kreistages
sei, dies aber wiederholt am Veto der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden scheiterte.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Info 32/2014
dankend zur Kenntnis.
TOP 9
Überprüfung der Trägerschaft von Förderschulen
hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen
A 31/2014
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage (§ 78 Schulgesetz NRW)
besteht aktuell nicht die Möglichkeit, dass der
Landschaftsverband Rheinland die Trägerschaft aller
Förderschulen im Regierungsbezirk Köln übernimmt. Auch ist
aktuell keine Gesetzesinitiative bekannt, die eine Änderung der
Gesetzeslage anstrebt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in
diesem Bereich keine differenzierte Landschaftsumlage möglich
ist, so dass der Kreis Euskirchen auch die Förderschulen der
Stadt Köln, etc. mitfinanzieren müsste, sollte es einen
Trägerwechsel zum Landschaftsverband geben.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage erfolgt keine
Beschlussempfehlung seitens des Ausschusses.
k
TOP 10
Auslaufende Auflösung der Don-Bosco-Schule,
Förderschule des Kreises Euskirchen mit dem
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung,
Sekundarstufe I, ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.08.2015)
Vor dem Hintergrund der auslaufenden Auflösung der DonBosco-Schule beschreibt Herr AV Poth kurz die Geschichte der
Don-Bosco-Schule, die sich seit dem 01.08.1995 in Trägerschaft
des Kreises Euskirchen befindet und seit 1996 den Namen "DonBosco-Schule" trägt. Er lobt die Arbeit der Schule unter der
Leitung von Herrn Diefenthal.
Gleichzeitig zeigt er sich erleichtert, dass man sich in
Gesprächen mit der oberen Schulaufsicht auf eine auslaufende
Auflösung über einen Zeitraum von 2-3 Jahren verständigen
V 82/2014
-6konnte. So bleibt den übrigen Regel- und Förderschulen, die sich
zukünftig dieser Schülerschaft annehmen müssen, genügend
Zeit, sich konzeptionell darauf einzustellen. Dennoch wird es
zukünftig Schülerinnen und Schüler geben, die aufgrund von
Eigen- oder Fremdgefährdung weder in Regelschulen noch in
den entsprechenden Förderschulen beschult werden können. Als
Alternative steht auch zukünftig die Schule im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft zur Verfügung, die als Private Schule nicht der
Mindestgrößenverordnung unterliegt. Nach neuesten
Informationen wird der Personalschlüssel der Schule im
Hermann-Josef-Haus unverändert Bestand haben und damit
ausreichen, um sich diesen Schüler/-innen anzunehmen.
Herr Ramers und Herr Kunz, SPD-Fraktion, bedanken sich dafür,
dass sie die Möglichkeit hatten, bei einem persönlichen Besuch
der Don-Bosco-Schule die tägliche Arbeit des dortigen
Kollegiums kennenzulernen.
Herr Diefenthal, Schulleiter Don-Bosco-Schule, bedankt sich bei
der Verwaltung für das stets offene und transparente Verfahren.
Gleichzeitig drückt er im Namen seines Kollegiums und der
Schulkonferenz sein Bedauern aus, dass die Don-Bosco-Schule
aufgrund der Vorgaben der MindestgrößenVO aufgelöst werden
muss.
Laut § 76 ist die Schulkonferenz in dieser Angelegenheit zu
beteiligen. Laut Protokoll der Schulkonferenz, die in dieser Sache
am 14.11.2014 getagt hat, begrüßen die Mitglieder, dass der
Schulträger sich für die auslaufende Alternative entschieden hat
und sich somit im Konsens mit der Schulkonferenz befindet.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
1. Die Don-Bosco-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen
mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
in Euskirchen, Sekundarstufe I, wird zum Schuljahr 2015/2016
(01.08.2015), auslaufend aufgelöst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren
nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG), einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
TOP 11
Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur
Beschulung junger/jugendlicher Flüchtlinge im Kreis
Euskirchen
hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion
Seitens des Ausschusses besteht allgemein Konsens darüber,
dass die Beschulung von Flüchtlingen zukünftig im Kreis
Euskirchen im Fokus stehen muss.
Sinnvollerweise sollte die Beschulung junger/jugendlicher
Flüchtlinge nach Möglichkeit an Schulen erfolgen, die durch
A 37/2014
-7Schulsozialarbeit oder Integrationsstellen zusätzliche
Unterstützung leisten können ohne das eine Separation der
Migranten erfolgt.
Für Flüchtlinge, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben,
sollte möglichst auf die Angebote von Berufs- oder
Weiterbildungskollegs zurückgegriffen werden, um es auch
diesen Jugendlichen nach kurzer Zeit zu ermöglichen, in das
deutsche Ausbildungssystem einzusteigen und sich dort zu
entfalten.
Seitens der Bezirksregierung werden Schulen mit eingerichteten
Internationale Förderklassen, in denen schulpflichtige Migranten
jahrgangsbezogen oder jahrgangsübergreifend in einem
hochdifferenzierten Unterricht mit dem Ziel des Spracherwerbs
der deutschen Sprache gefördert werden, 0,5 Stellenanteile
zugewiesen. Zurzeit ist allerdings noch nicht ausreichend
Fachpersonal vorhanden, um diese Förderung entsprechend
umzusetzen.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung und Entwicklung eines
Konzeptes zur Beschulung dieser Gruppe liegt in der Hauptsache
bei der Schulaufsicht sowie bei den Schulträgern. Aus diesem
Grund wird auf die Sozialkonferenz Anfang Dezember verwiesen,
in der unter Beteiligung der Schulaufsicht sowie der kommunalen
Schulträger die weitere Vorgehensweise beraten wird.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreis Euskirchen erarbeitet gemeinsam mit den Kommunen
und den Berufskollegs des Kreises Euskirchen ein
kommunenübergreifendes Angebot für die Gruppe der
jungen/jugendlichen Flüchtlinge. Bei der Suche nach geeigneten
Standorten soll eine abgestimmte, bedarfsgerechte Lösung
angestrebt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
TOP 12
Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der
Kreisverwaltung
hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPDKreistagsfraktion
CDU- und SPD-Fraktion beantragen die Einrichtung von drei auf
Dauer angelegten Einfacharbeitsplätzen im "Sozialen
Stellenplan".
Weiterhin werden im "Sozialen Stellenplan" drei Stellen
geschaffen, die auf maximal zwei Jahre befristet werden.
Über die Möglichkeit, ob der Antrag 38/2014 der CDU- und SPDFraktion im Kreisausschuss und Kreistag gemeinsam mit dem
Antrag 34/2014 der Fraktion "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN"
beraten werden kann, wird nicht entschieden, da dies vorab
innerhalb der Fraktion "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" beraten
werden muss. Der A 34/2014 beantragt die zusätzliche Aufnahme
von 10 Einfacharbeitsplätzen als Ergänzung im vorgelegten
A 38/2014
-8Stellenplan 2015.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt,
1. neben dem bestehenden Stellenplan einen
"Sozialen Stellenplan" der Kreisverwaltung
einzurichten,
der
für
Menschen
mit
Vermittlungshemmnisse gedacht ist, und diesen
langfristig eine berufliche Perspektive bietet.
In diesem Kontext werden im "Sozialen
Stellenplan" drei Stellen eingerichtet und mit
Personen besetzt, die sich im bisherigen Projekt
"Einfacharbeitsplätze" von 2013 bewährt haben.
Für drei weitere Personen wird im Rahmen des
"Sozialen
Stellenplanes"
die
Möglichkeit
geschaffen, über einen bis zu zwei Jahren
angelegten Zeitarbeitsvertrag ihre Qualifikationen
zu erweitern, um dann eine reguläre Planstelle
einnehmen oder aber auch auf dem Arbeitsmarkt
vermittelt werden zu können.
2. Im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" bietet
die Kreisverwaltung Ausbildungsplätze und
Weiterbildungsmöglichkeiten
an,
wobei
Einstellungen auf die Zielgruppe "Menschen mit
besonderem Förderbedarf" beschränkt ist, und
eine anschließende langfristige Übernahme in ein
ordentliches Arbeitsverhältnis ermöglicht wird.
3. Die Kreisverwaltung entwickelt ein Konzept für
ein kreiseigenes Inklusionsunternehmen, welches
als
Kreistochter
und
beispielsweise
in
Kooperation mit den Nordeifelwerkstätten (NEW)
Arbeitsmöglichkeiten
für
Menschen
mit
besonderem Förderbedarf bereitstellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 2 Enthaltungen
TOP 13
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2015
Kreistag
01.10.2014
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
06.11.2014
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
10.11.2014
u.Konvers.Vogels.
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
13.11.2014
In den Kennzahlen zum Haushalt 2015 ist im Produkt 242 01
"Regionale Schulberatungsstelle" zu erkennen, dass die
Fallzahlen im Vergleich zu den letzten Jahren rückläufig sind.
Dies ist unter anderem in krankheits- und
schwangerschaftsbedingten Ausfällen von Mitarbeiter/-innen
begründet. Die neue Leitung der Schulberatungsstelle, Frau
V 67/2014
Z1
Z2
Z3
Z4
-9Remmert, geht davon aus, dass die Fallzahlen für 2014 wieder
steigen.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises
Euskirchen für das Haushaltsjahr 2015.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 3 Enthaltungen
TOP 14
Informationen der Verwaltung -Mündl. BerichtSeitens der Verwaltung liegen keine Informationen vor.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. M. Ramers
Vorsitzender
Gesehen:
gez. i.V. Poth
Landrat
gez. Recher
Schriftführer(in)