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Beschlusstext (Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Beschulung junger/jugendlicher Flüchtlinge im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
27.11.14, 12:03
Aktualisiert
27.11.14, 12:03
Beschlusstext (Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Beschulung junger/jugendlicher Flüchtlinge im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion) Beschlusstext (Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Beschulung junger/jugendlicher Flüchtlinge im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 18.11.2014 im Aula des Berufskollegs Eifel in Kall, Loshardt 2 TOP 11 Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Beschulung junger/jugendlicher Flüchtlinge im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion Ausschuss für Bildung und Inklusion 18.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Seitens des Ausschusses besteht allgemein Konsens darüber, dass die Beschulung von Flüchtlingen zukünftig im Kreis Euskirchen im Fokus stehen muss. Sinnvollerweise sollte die Beschulung junger/jugendlicher Flüchtlinge nach Möglichkeit an Schulen erfolgen, die durch Schulsozialarbeit oder Integrationsstellen zusätzliche Unterstützung leisten können ohne das eine Separation der Migranten erfolgt. Für Flüchtlinge, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, sollte möglichst auf die Angebote von Berufs- oder Weiterbildungskollegs zurückgegriffen werden, um es auch diesen Jugendlichen nach kurzer Zeit zu ermöglichen, in das deutsche Ausbildungssystem einzusteigen und sich dort zu entfalten. Seitens der Bezirksregierung werden Schulen mit eingerichteten Internationale Förderklassen, in denen schulpflichtige Migranten jahrgangsbezogen oder jahrgangsübergreifend in einem hochdifferenzierten Unterricht mit dem Ziel des Spracherwerbs der deutschen Sprache gefördert werden, 0,5 Stellenanteile zugewiesen. Zurzeit ist allerdings noch nicht ausreichend Fachpersonal vorhanden, um diese Förderung entsprechend umzusetzen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung und Entwicklung eines Konzeptes zur Beschulung dieser Gruppe liegt in der Hauptsache bei der Schulaufsicht sowie bei den Schulträgern. Aus diesem Grund wird auf die Sozialkonferenz Anfang Dezember verwiesen, in der unter Beteiligung der Schulaufsicht sowie der kommunalen Schulträger die weitere Vorgehensweise beraten wird. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreis Euskirchen erarbeitet gemeinsam mit den Kommunen und den Berufskollegs des Kreises Euskirchen ein kommunenübergreifendes Angebot für die Gruppe der jungen/jugendlichen Flüchtlinge. Bei der Suche nach geeigneten Standorten soll eine abgestimmte, bedarfsgerechte Lösung angestrebt werden. A 37/2014 Z1 Z2 Z3 Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen