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Beschlusstext (Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
27.11.14, 12:03
Aktualisiert
27.11.14, 12:03
Beschlusstext (Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung
hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion) Beschlusstext (Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung
hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 18.11.2014 im Aula des Berufskollegs Eifel in Kall, Loshardt 2 TOP 12 Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPDKreistagsfraktion Ausschuss für Bildung und Inklusion 18.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 CDU- und SPD-Fraktion beantragen die Einrichtung von drei auf Dauer angelegten Einfacharbeitsplätzen im "Sozialen Stellenplan". Weiterhin werden im "Sozialen Stellenplan" drei Stellen geschaffen, die auf maximal zwei Jahre befristet werden. Über die Möglichkeit, ob der Antrag 38/2014 der CDU- und SPDFraktion im Kreisausschuss und Kreistag gemeinsam mit dem Antrag 34/2014 der Fraktion "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" beraten werden kann, wird nicht entschieden, da dies vorab innerhalb der Fraktion "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" beraten werden muss. Der A 34/2014 beantragt die zusätzliche Aufnahme von 10 Einfacharbeitsplätzen als Ergänzung im vorgelegten Stellenplan 2015. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, 1. neben dem bestehenden Stellenplan einen "Sozialen Stellenplan" der Kreisverwaltung einzurichten, der für Menschen mit Vermittlungshemmnisse gedacht ist, und diesen langfristig eine berufliche Perspektive bietet. In diesem Kontext werden im "Sozialen Stellenplan" drei Stellen eingerichtet und mit Personen besetzt, die sich im bisherigen Projekt "Einfacharbeitsplätze" von 2013 bewährt haben. Für drei weitere Personen wird im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" die Möglichkeit geschaffen, über einen bis zu zwei Jahren angelegten Zeitarbeitsvertrag ihre Qualifikationen zu erweitern, um dann eine reguläre Planstelle einnehmen oder aber auch auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können. 2. Im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" bietet die Kreisverwaltung Ausbildungsplätze und Weiterbildungsmöglichkeiten an, wobei Einstellungen auf die Zielgruppe "Menschen mit besonderem Förderbedarf" beschränkt ist, und eine anschließende langfristige Übernahme in ein A 38/2014 Z1 Z2 Z3 ordentliches Arbeitsverhältnis ermöglicht wird. 3. Die Kreisverwaltung entwickelt ein Konzept für ein kreiseigenes Inklusionsunternehmen, welches als Kreistochter und beispielsweise in Kooperation mit den Nordeifelwerkstätten (NEW) Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit besonderem Förderbedarf bereitstellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 2 Enthaltungen