Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
84 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
27.11.14, 12:03
Aktualisiert
27.11.14, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 18.11.2014
im Aula des Berufskollegs Eifel in Kall, Loshardt 2
TOP 9
Überprüfung der Trägerschaft von Förderschulen
hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen
Ausschuss für Bildung und Inklusion
18.11.2014
Kreisausschuss
26.11.2014
Kreistag
10.12.2014
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage (§ 78 Schulgesetz NRW)
besteht aktuell nicht die Möglichkeit, dass der
Landschaftsverband Rheinland die Trägerschaft aller
Förderschulen im Regierungsbezirk Köln übernimmt. Auch ist
aktuell keine Gesetzesinitiative bekannt, die eine Änderung der
Gesetzeslage anstrebt.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in
diesem Bereich keine differenzierte Landschaftsumlage möglich
ist, so dass der Kreis Euskirchen auch die Förderschulen der
Stadt Köln, etc. mitfinanzieren müsste, sollte es einen
Trägerwechsel zum Landschaftsverband geben.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage erfolgt keine
Beschlussempfehlung seitens des Ausschusses.
Sehr geehrter Herr Landrat,
unter Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen der
Geschäftsordnung des Kreistages stellen wir folgenden Antrag:
Der Kreistag beschließt,
1.
die Kreisverwaltung wird aufgefordert, die Aussagen in
der Koalitionsvereinbarung zwischen den Fraktionen
CDU und SPD im Landschaftsverband Rheinland
(LVR) bezüglich der Übernahme von Förderschulen
rechtlich zu überprüfen.
2.
für den Fall, dass eine Übernahme der Förderschulen
durch den LVR rechtlich möglich ist, erarbeitet die
Kreisverwaltung ein Konzept und einen Zeitplan, ob
und wie dies für den Kreis Euskirchen umgesetzt
werden kann.
Begründung:
In der Koalitionsvereinbarung zwischen den Fraktionen von CDU
und SPD im LVR heißt es „Um den Inklusionsprozess
rheinlandweit optimal zu begleiten und zu steuern, sind die
A 31/2014
Z1
Z2
Z3
Fraktionen von CDU und SPD bereit, die Trägerschaft aller
Förderschulen im Rheinland zu übernehmen. Dies soll jedoch nur
dann geschehen, wenn der bisherige Träger dies ausdrücklich
wünscht“.
Der Kreis Euskirchen hat soeben durch sein
Förderschulentwicklungskonzept aufgezeigt, wie die
Förderschullandschaft in den nächsten Jahren aussehen soll.
Dieses Konzept stößt bei allen Beteiligten auf breite Zustimmung
und ist geeignet, den Anforderungen und Bedürfnissen der Kinder
und Jungendlichen mit und ohne Behinderung Rechnung zu
tragen.
Dennoch ist zu prüfen, inwieweit die Koalitionsaussage des LVR
rechtlich umsetzbar ist und welche Auswirkungen dies für den
Kreis Euskirchen insbesondere auch in finanzieller Hinsicht
haben wird.
Sobald der Kreisverwaltung dazu nähere Erkenntnisse vorliegen,
muss sich der Kreistag mit den Ergebnissen in einem weiteren
Beratungsprozess auseinandersetzen.
gez. Ute Stolz
gez. Andreas Schulte
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende CDU
Fraktionsvorsitzender SPD