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Beschlusstext (Überprüfung der Trägerschaft von Förderschulen hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
84 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
27.11.14, 12:03
Aktualisiert
27.11.14, 12:03
Beschlusstext (Überprüfung der Trägerschaft von Förderschulen
hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen) Beschlusstext (Überprüfung der Trägerschaft von Förderschulen
hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 18.11.2014 im Aula des Berufskollegs Eifel in Kall, Loshardt 2 TOP 9 Überprüfung der Trägerschaft von Förderschulen hier: Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen Ausschuss für Bildung und Inklusion 18.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage (§ 78 Schulgesetz NRW) besteht aktuell nicht die Möglichkeit, dass der Landschaftsverband Rheinland die Trägerschaft aller Förderschulen im Regierungsbezirk Köln übernimmt. Auch ist aktuell keine Gesetzesinitiative bekannt, die eine Änderung der Gesetzeslage anstrebt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich keine differenzierte Landschaftsumlage möglich ist, so dass der Kreis Euskirchen auch die Förderschulen der Stadt Köln, etc. mitfinanzieren müsste, sollte es einen Trägerwechsel zum Landschaftsverband geben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage erfolgt keine Beschlussempfehlung seitens des Ausschusses. Sehr geehrter Herr Landrat, unter Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages stellen wir folgenden Antrag: Der Kreistag beschließt, 1. die Kreisverwaltung wird aufgefordert, die Aussagen in der Koalitionsvereinbarung zwischen den Fraktionen CDU und SPD im Landschaftsverband Rheinland (LVR) bezüglich der Übernahme von Förderschulen rechtlich zu überprüfen. 2. für den Fall, dass eine Übernahme der Förderschulen durch den LVR rechtlich möglich ist, erarbeitet die Kreisverwaltung ein Konzept und einen Zeitplan, ob und wie dies für den Kreis Euskirchen umgesetzt werden kann. Begründung: In der Koalitionsvereinbarung zwischen den Fraktionen von CDU und SPD im LVR heißt es „Um den Inklusionsprozess rheinlandweit optimal zu begleiten und zu steuern, sind die A 31/2014 Z1 Z2 Z3 Fraktionen von CDU und SPD bereit, die Trägerschaft aller Förderschulen im Rheinland zu übernehmen. Dies soll jedoch nur dann geschehen, wenn der bisherige Träger dies ausdrücklich wünscht“. Der Kreis Euskirchen hat soeben durch sein Förderschulentwicklungskonzept aufgezeigt, wie die Förderschullandschaft in den nächsten Jahren aussehen soll. Dieses Konzept stößt bei allen Beteiligten auf breite Zustimmung und ist geeignet, den Anforderungen und Bedürfnissen der Kinder und Jungendlichen mit und ohne Behinderung Rechnung zu tragen. Dennoch ist zu prüfen, inwieweit die Koalitionsaussage des LVR rechtlich umsetzbar ist und welche Auswirkungen dies für den Kreis Euskirchen insbesondere auch in finanzieller Hinsicht haben wird. Sobald der Kreisverwaltung dazu nähere Erkenntnisse vorliegen, muss sich der Kreistag mit den Ergebnissen in einem weiteren Beratungsprozess auseinandersetzen. gez. Ute Stolz gez. Andreas Schulte Stellvertretende Fraktionsvorsitzende CDU Fraktionsvorsitzender SPD